Heidicker Abmahnblog

Tipp: Besuchen Sie auch unsere Kanzlei unter www.kanzlei-heidicker.de oder unseren neuen Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


22Jan/140

Aktuelle Abmahnung der Kanzlei .rka Reichelt Klute Aßmann iAd der Koch Media GmbH vom 16.01.2014 an dem Computerspiel „Dead Island“

Am 20.01.2014 wurde unserer Kanzlei eine Abmahnung der Kanzlei .rka Reichelt Klute Aßmann iAd der Koch Media GmbH vom 16.01.2014 zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt. Gegenstand der Abmahnung ist das illegale Angebot des oben genannten Softwarewerkes, an dem die Koch Media GmbH die Rechte innehat.

Zusätzlich zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein Schadensersatzbetrag in Höhe von 700,00 € gefordert.

Unterlassungserklärung?

Wird die Unterlassungserklärung in der anliegenden Form abgegeben, so könnte diese einerseits als Schuldeingeständnis gewertet werden, was zur Konsequenz hätte, dass Sie sich jede Einwendung gegen die Forderung abschneiden würden. Andererseits drohen häufig erhöhte Vertragsstrafen, was selbst dann gilt, wenn die Unterlassungserklärung auf dem ersten Blick nach dem sog. Hamburger Brauch vorformuliert ist.

Kostenfrage:

Der von der Gegenseite angesetzte Pauschalabgeltungsbetrag in Höhe von 700,00€ ist unserer Auffassung nach als überhöht zu qualifizieren. Während in der Abmahnung zwar konsequent und richtig die Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert von 1.000,00€ gemäß § 97a Abs. 2 UhrG berechnet werden, so sind die Ausführungen zu den Kosten, welche der Täter der Rechtsverletzung  zu tragen habe nach der neuen Gesetzeslage im Sinne der Aufschlüsselung der geltend gemachten Zahlungsansprüche in Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche durchaus zweifelhaft.

Verteidigung:

Der Bundesgerichtshof hat in seiner aktuellen Entscheidung vom 08.01.2014 (Urteil vom 8. Januar 2014 - I ZR 169/12 – BearShare) eine Störerhaftung der Eltern für Handlungen der volljährigen Kinder ebenfalls abgelehnt. In der veröffentlichten Pressemitteilung 5/14 vom 08.012014 heißt es:

„Bei der Überlassung eines Internetanschlusses an volljährige Familienangehörige ist zu berücksichtigen, dass die Überlassung durch den Anschlussinhaber auf familiärer Verbundenheit beruht und Volljährige für ihre Handlungen selbst verantwortlich sind. Im Blick auf das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Familienangehörigen und die Eigenverantwortung von Volljährigen darf der Anschlussinhaber einem volljährigen Familienangehörigen seinen Internetanschluss überlassen, ohne diesen belehren oder überwachen zu müssen; erst wenn der Anschlussinhaber - etwa aufgrund einer Abmahnung - konkreten Anlass für die Befürchtung hat, dass der volljährige Familienangehörige den Internetanschluss für Rechtsverletzungen missbraucht, hat er die zur Verhinderung von Rechtsverletzungen erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.“

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen  beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!


20Jan/140

Erneute Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vom 15.01.2014 im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH an dem Filmwerk „The dark knight rises“

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: Warner Bros. Entertainment GmbH

Abgemahntes Werk:  The dark Knight rises

Geforderter Betrag: 815,00 €;

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer  aus München  erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.

20Jan/140

Aktuelle Abmahnung der Rechtsanwälte Sasse und Partner aus Hamburg vom 16.01.2014 im Auftrag der WVG Medien GmbH an dem Filmwerk „The Walking Dead Staffel 4 Folge 1“

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: WVG Medien GmbH

Abgemahntes Werk:  „The Walking Dead“ Staffel 4 Folge 1

Geforderter Betrag: 800, 00 €;

 

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Sasse und Partner aus Hamburg  erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

20Jan/140

Erneute Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vom 14.01.2014 im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH an dem Filmwerk „Pacific Rim“

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: Warner Bros. Entertainment GmbH

Abgemahntes Werk:  Pacific Rim

Geforderter Betrag: 815,00 €;

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer  aus München  erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.


17Jan/140

Abmahnung der Kanzlei Fareds im Auftrag der Herren Frank Bülles und Jens Kindervater an dem Musikwerk: „DJ Antoine – Bella Vita“ vom 07.01.2041 auf German Top 50 Dance Charts vom 01.07.2013

Vorgeworfen wird, das urheberrechtlich Musikwerk, an dem die Herren Kindervater und Bülles die Rechte innehaben, als Bestandteil der Datei namens „German Top 50 Dance Charts vom 01.07.2013“ über die Internettauschbörsensoftware Vuze 4.5.0.4 anderen Nutzern angeboten zu haben.

Im Abmahnschreiben wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 374,00 € gefordert.

German Top 50 Dance Charts vom 01.07.2013- Können weitere Abmahnungen folgen?

Die Gefahr besteht jedoch darin, dass sich der abgemahnte Titel in einer Datei befindet, in der sich auch noch 49 weitere Musikwerke befinden, die Gegenstand von Abmahnungen sein können. Die erste Abmahnung lediglich der Anfang einer Serie von Abmahnungen ist.

Lassen Sie sich diesbezüglich unbedingt über die Möglichkeit der Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen beraten, um der Gefahr von Folgeabmahnungen und den damit verbundenen zusätzlichen Kostenforderungen Rechnung zu tragen.

 

Kostenforderung 374,00€?

Ob die geltend gemachte Kostenforderung berechtigt ist hängt zunächst von der Frage ab, ob der vorgeworfene Verstoß zutrifft. Die Beantwortung dieser Frage hängt davon ab, ob der Vorwurf entkräftet werden kann.

Sollte der Vorwurf nicht entkräftet werden können, bestehen erfahrungsgemäß jedoch die Möglichkeit einer vergleichsweisen Erledigung der Angelegenheit unter der Bedingung einer Kostenreduzierung.

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben 

    Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

    Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

17Jan/140

Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vom 13.01.2014 im Auftrag der Twentieth Century Fox Entertainment GmbH an dem Filmwerk „Prakti.com“

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: Twentieth Century Fox Entertainment GmbH

Abgemahntes Werk:  Prakti.com

Geforderter Betrag: 815,00 €;

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer  aus München  erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier. 

15Jan/140

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung Thomas Russer durch die Rechtsanwälte GbR Rainer Spiske und Maisch wegen Verstößen auf dem Onlinemarktportal eBay vom 13.01.2014

Uns wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Thmas Russer aus Göppingen vorgelegt. Die Abmahnung ist datiert auf den 13.01.2014. Herr Russer vertreibt auf dem Onlinemarktportal eBay Sommer- und Wintersportartikel.

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Kosten der Rechtsverfolgung in Höhe von 984, 60 € netto.

Gerügt werden folgende Wettbewerbsverstöße:

Falsche Normenkette in Widerrufsbelehrung

Fehlerhafte Belehrung Widerrufsfolgen

Diverse AGB Klauseln

 

Keinesfalls sollte vorschnell die der Abmahnung anliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet werden. Das Vorliegen der vermeintlichen Verstöße bedarf einer genauen Prüfung. Des Weiteren muss nach Abgabe der Unterlassungserklärung unbedingt sichergestellt werden, dass die gerügten Verstöße, soweit diese zutreffen, fachgerecht abgestellt werden, da ansonsten mit der Geltendmachung einer Vertragsstrafe gerechnet werden muss. 

Wir haben in der letzten Zeit beobachtet, dass viele auch wettbewerbsrechtlich Abgemahnte vorschnell und in Eigenregie Unterlassungserklärungen unterzeichnen, ohne dass ihnen bewusst ist, welche Tragweite eine solche Erklärung hat.

Es ist daher Vorsicht angezeigt und gerade in diesem Fall eine spezialisierte anwaltliche Beratung geboten. Insbesondere das Ignorieren der Abmahnung kann erhebliche Kosten nach sich ziehen, die sodann weitaus über dem oben genannten Betrag liegen würden.

Parallel zur Verteidigung gegen die Abmahnung sollte selbstredend der eigene Onlineauftritt einer intensiven Überprüfung im Hinblick auf die dort vorgehaltenen Rechtstexte unterzogen werden. Auch hierfür stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage aus dem Bereich des Wettbewerbsrechtes, des Markenrechtes oder aus anderen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes zurück.

Wir sind Ihnen selbstverständlich auch dabei behilflich, Ihren Onlineauftritt gegen zukünftige mögliche Abmahnungen abmahnsicher zu gestalten. Diesbezügliche Informationen erhalten Sie auch hier. 

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Allgemeine Hinweise zum Umgang mit Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem neuen Videoblog.

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

15Jan/140

Abmahnung Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vom 06.01.2014

Uns wurden in den letzten Wochen einige Abmahnungen des Ido Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. zur Bearbeitung vorgelegt.

Gerügt wurden u.a. in den uns vorgelegten Abmahnungen folgende Wettbewerbsverstöße:

  • Fehlerhafte Belehrung über Fristbeginn bei Widerrufsbelehrung
  • Falsche Paragrafenkette in Widerrufsbelehrung
  • Unzureichende Bestimmung der Lieferfrist
  • Irreführung hinsichtlich Versicherung der Ware
  • Fehlerhafte Gerichtstandsvereinbarungen
  • Mangelnde vertragliche Vereinbarung der 40, 00 € Klausel
  • Fehlende Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gem. EGBGB
  • Fehler Versandkostenangaben
  • Fehlerhafte AGB Klauseln

     

    Aktuell liegt uns eine Abmahnung vor, in der einmal die falsche Belehrung zum Fristbeginn in der Widerrufsbelehrung gerügt wird und zum anderen ein Verstoß gegen die Pflichtinformationen nach Art 246 EGBGB § 3 Nr. 2 EGBGB.

     

    Es ist festzustellen, dass die gerügten Verstöße auch zumeist vorliegen. Es muss jedoch davon abgeraten werden, dass die beigefügten Unterlassungserklärungen in der vorliegenden Form auch abgegeben werden. Dies sollte nur in abgeänderter Form erfolgen.

    In den meisten Fällen haben wir ferner festgestellt, dass die abgemahnten Onlineauftritte – vornehmlich eBay – einer dringenden Überarbeitung im Hinblick auf die Rechtstexte bedürfen.

    Hierfür stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.

    Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

    Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung  aufgrund einschlägiger Erfahrung
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  • Bundesweite Vertretung
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15Jan/140

Neue Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH an dem Filmwerk: „Pacific Rim“ vom 08.01.2014

Kürzlich erreichte uns eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer an dem Filmwerk: „Pacific Rim“, an dem die Warner Bros. Entertainment GmbH innehat.

Ratschlag!

Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollte in dieser Form nicht unterzeichnet werden, da dies als Schuldanerkenntnis gewertet werden kann!

Die nun vorliegende Abmahnung enthält eine Kostenforderung in Höhe von 815,00€.

In diesem Betrag enthalten ist ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 600,00€. Auffällig ist hier, dass in der Vergangenheit Schadensersatzbeträge in Höhe von lediglich 450,00€ geltend gemacht wurden. Zusätzlich werden Rechtsanwaltskosten in Höhe von 215,00€ geltend gemacht.

Entsprechend der neuen Gesetzeslage (Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken) sollten Abmahnungen insbesondere auf die Einhaltung folgender Punkte überprüft werden:

  • Angabe des Namens oder Firma des Verletzten, wenn ein Vertreter abmahnt
  • genaue Bezeichnung der Rechtsverletzung
  • Aufschlüsselung der geltend gemachten Zahlungsansprüche in Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche
  • inwieweit angegeben wird, ob die vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht

Die Vorgehensweise hinsichtlich der geltend gemachten Kostenforderung hängt jedoch weiterhin von der Frage ab, ob der vorgeworfene Verstoß zutrifft. Die Beantwortung dieser Frage hängt von der jeweiligen Fallkonstellation ab.

Aktuelle Entscheidung:

Der BGH hat sich nunmehr mit einer sehr häufig anzutreffenden Konstellation beschäftigt.  Haften Eltern für Filesharingaktivitäten Ihrer Kinder?

Mit aktuellem Urteil vom 15.12.2012 hat der Bundesgerichtshof höchstrichterlich entschieden, dass Eltern ihre Kinder zwar belehren müssen, eine Überwachung ohne konkreten Anlass jedoch nicht gefordert werden kann (Urteil vom 15. November 2012 – Az.: I ZR 74/12).

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 

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Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

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15Jan/140

Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Fareds aus Hamburg vom 10.01.2014 im Auftrag der Malibu Media LLC an dem Filmwerk: „Warm Inside“

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: Malibu Media LLC

Abgemahntes Werk: „Warm Inside“

 Geforderter Betrag: 735, 00 €

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Fareds  aus Hamburg erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 


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