Nümann und Lang
Die Kanzlei Nümann und Lang aus Karlsruhe mahnt vornehmlich Urheberrechtsverletzungen an einzelnen Musikwerken ab. Die einzelnen Musikwerke sind häufig Bestandteil von Chart Containern oder anderen Musiksamplern. Neben der Abgabe der obligatorischen strafbewehrten Unterlassungserklärung werden Beträge für einzelne Titel i. H. v. 450,00 € gefordert.
Die Kanzlei Nümann und Lang vertritt u.a. folgende Rechteinhaber:
Rike Boomgaarden,Alexander Geringas,Bernd Klimpel und Charlie Mason, Herren Allan Eshuijs, Yann Peifer und Manuel Reuter, Herren Tuohey, Stein, Blinsson, Matthew Tasa, Andreas Donauer, David Vogt, Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH, Christoph Buseck, Florian Jakob u. Raph Schillebeeck, Zooland Music GmbH
Haben auch Sie eine Abmahnung von der Kanzlei Nümann und Lang erhalten?
Rufen Sie uns unter 02307/17062 an oder kontaktieren Sie uns schriftlich.