Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung erhalten? Wie verhalte ich mich richtig?

Der Schock bei Erhalt einer wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen oder markenrechtlichen Abmahnung ist bei dem Adressat der Abmahnung regelmäßig gegeben. Die gilt unabhängig davon, ob dieser Gewerbetreibender oder Privatmann ist.

Es gibt jedoch fünf „goldene Regeln“, die jeder Abgemahnte nach Erhalt einer Abmahnung beachten sollte. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Abmahnung wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung, eines Wettbewerbsverstoßes oder einer Markenrechtsverletzung handelt.

Bleiben Sie ruhig und vermeiden Sie Kurzschlussreaktionen!

Viele Abgemahnte machen den Fehler, dass Sie nach Erhalt einer Abmahnung vorschnell die meist beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnen oder gar zusätzlich die geforderten Schadensersatzbeträge ohne nähere Prüfung leisten.

Aufgrund der Langzeitwirkung der Unterlassungserklärung (30 Jahre) sollte insbesondere die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung nicht ohne eingehende rechtliche Prüfung erfolgen. Ferner sollte selbstverständlich überprüft werden, ob der abgemahnte Verstoß überhaupt rechtlich und tatsächlich zutrifft, was oft – dies zeigt die Praxis immer wieder – nicht der Fall ist. Auch taktische Überlegungen spielen bei der erfolgreichen Verteidigung regelmäßig eine wichtige Rolle.

Notieren Sie sich die in der Abmahnung genannten Fristen!

Ein wichtiger Punkt bei Erhalt einer Abmahnung ist die korrekte Einhaltung der im Abmahnschreiben genannten Fristen. Hierbei sollte besonderes Augenmerk auf die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung gelegt werden. Wird diese versäumt, so kann der Abmahner eine einstweilige Verfügung bei Gericht beantragen, was aufgrund der regelmäßig hohen Streitwerte zu enormen Kosten führen kann.

Nehmen Sie keinen persönlichen Kontakt zu dem Abmahnanwalt auf, weder telefonisch noch schriftlich!

Überlassen Sie etwaige Kontaktaufnahmen Ihrem Rechtsbeistand. Alleine die Kontaktaufnahme oder die Erzielung eines vermeintlichen Ihnen als günstig verkauften Vergleiches kann zusätzliche Gebühren auslösen.

Überprüfen Sie zunächst im Falle einer Abmahnung wegen illegalen Filesharings für sich selbst, ob der Verstoß in der Sache überhaupt zutreffen kann. Sollten Sie dies nicht ausschließen können, stellen Sie sicher, dass keine weiteren Verstöße in der Zukunft möglich sind.

Hierbei sollte Ihr besonderes Augenmerk auf die Frage gerichtet werden, ob Ihr W-Lan Anschluss ausreichend nach außen gesichert war bzw. ist. Stellen Sie daher für die Zukunft unbedingt sicher, dass Ihr W-Lan Anschluss über die aktuellste Verschlüsselungstechnik verfügt und passwortgeschützt ist. Nehmen Sie möglicherweise die Hilfe eines Fachmannes in Anspruch!

Holen Sie rechtlichen Rat ein und bleiben Sie auf keinen Fall untätig!

Lassen Sie die Abmahnung von einem im gewerblichen Rechtsschutz tätigen und versierten Anwalt prüfen. Dieser wird sicher beurteilen können, ob die Ansprüche berechtigt, die angesetzten Gegenstandswerte angemessen sind und wie taktisch vorgegangen werden sollte.

Aufgrund zahlreicher geführter Abmahnverfahren als verteidigender und abmahnender Anwalt verfüge ich über die nötige Erfahrung, die Chancen einer erfolgreichen Verteidigung zu überprüfen und die taktische Vorgehensweise mit Ihnen zu besprechen! Wir vertreten bundesweit!

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