Heidicker Abmahnblog
15Jan/140

Neue Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH an dem Filmwerk: „Pacific Rim“ vom 08.01.2014

Kürzlich erreichte uns eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer an dem Filmwerk: „Pacific Rim“, an dem die Warner Bros. Entertainment GmbH innehat.

Ratschlag!

Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollte in dieser Form nicht unterzeichnet werden, da dies als Schuldanerkenntnis gewertet werden kann!

Die nun vorliegende Abmahnung enthält eine Kostenforderung in Höhe von 815,00€.

In diesem Betrag enthalten ist ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 600,00€. Auffällig ist hier, dass in der Vergangenheit Schadensersatzbeträge in Höhe von lediglich 450,00€ geltend gemacht wurden. Zusätzlich werden Rechtsanwaltskosten in Höhe von 215,00€ geltend gemacht.

Entsprechend der neuen Gesetzeslage (Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken) sollten Abmahnungen insbesondere auf die Einhaltung folgender Punkte überprüft werden:

  • Angabe des Namens oder Firma des Verletzten, wenn ein Vertreter abmahnt
  • genaue Bezeichnung der Rechtsverletzung
  • Aufschlüsselung der geltend gemachten Zahlungsansprüche in Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche
  • inwieweit angegeben wird, ob die vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht

Die Vorgehensweise hinsichtlich der geltend gemachten Kostenforderung hängt jedoch weiterhin von der Frage ab, ob der vorgeworfene Verstoß zutrifft. Die Beantwortung dieser Frage hängt von der jeweiligen Fallkonstellation ab.

Aktuelle Entscheidung:

Der BGH hat sich nunmehr mit einer sehr häufig anzutreffenden Konstellation beschäftigt.  Haften Eltern für Filesharingaktivitäten Ihrer Kinder?

Mit aktuellem Urteil vom 15.12.2012 hat der Bundesgerichtshof höchstrichterlich entschieden, dass Eltern ihre Kinder zwar belehren müssen, eine Überwachung ohne konkreten Anlass jedoch nicht gefordert werden kann (Urteil vom 15. November 2012 – Az.: I ZR 74/12).

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.Ihr Vorteil:
  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

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