Heidicker Abmahnblog
15Jan/140

Abmahnung Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vom 06.01.2014

Uns wurden in den letzten Wochen einige Abmahnungen des Ido Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. zur Bearbeitung vorgelegt.

Gerügt wurden u.a. in den uns vorgelegten Abmahnungen folgende Wettbewerbsverstöße:

  • Fehlerhafte Belehrung über Fristbeginn bei Widerrufsbelehrung
  • Falsche Paragrafenkette in Widerrufsbelehrung
  • Unzureichende Bestimmung der Lieferfrist
  • Irreführung hinsichtlich Versicherung der Ware
  • Fehlerhafte Gerichtstandsvereinbarungen
  • Mangelnde vertragliche Vereinbarung der 40, 00 € Klausel
  • Fehlende Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gem. EGBGB
  • Fehler Versandkostenangaben
  • Fehlerhafte AGB Klauseln

     

    Aktuell liegt uns eine Abmahnung vor, in der einmal die falsche Belehrung zum Fristbeginn in der Widerrufsbelehrung gerügt wird und zum anderen ein Verstoß gegen die Pflichtinformationen nach Art 246 EGBGB § 3 Nr. 2 EGBGB.

     

    Es ist festzustellen, dass die gerügten Verstöße auch zumeist vorliegen. Es muss jedoch davon abgeraten werden, dass die beigefügten Unterlassungserklärungen in der vorliegenden Form auch abgegeben werden. Dies sollte nur in abgeänderter Form erfolgen.

    In den meisten Fällen haben wir ferner festgestellt, dass die abgemahnten Onlineauftritte – vornehmlich eBay – einer dringenden Überarbeitung im Hinblick auf die Rechtstexte bedürfen.

    Hierfür stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.

    Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

    Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung  aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

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