Tipp: Besuchen Sie auch unsere Kanzlei unter www.kanzlei-heidicker.de oder unseren neuen Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.
Neue Abmahnung der Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft im Auftrag der Track by Track Records UG vom 04.10.2013 an dem Musikwerk „Michael Mind Project- Illegal“ Forderung: 450, 00 € (Kontor Top Of The Clubs Vol. 60)
Gegenstand der Abmahnung ist der Musiksampler namens Kontor Top Of The Clubs Vol. 60, auf dem das urheberrechtlich geschützte Musikwerk sich befindet.
Es ist dringend davon abzuraten, das Schreiben zu ignorieren. Denn es besteht die akute Gefahr von Folgeabmahnungen.
Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn sich das abgemahnte Lied wie hier auf einem Musiksampler befindet. In diesem Zusammenhang sind uns bereits Abmahnungen u.a. an dem Musikwerk „Martin Solveig, The Cataracs, Feat. Kyle- Hey Now“, an dem die DigiRights Administration GmbH die Rechte innehat bekannt. Entsprechende Abmahnungen werden durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin im Auftrage der ausgesprochen.
An dieser Stelle sollten Sie sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt insbesondere über die Möglichkeit der Abgabe von sog. vorbeugenden Unterlassungserklärungen beraten lassen. Das Instrument der vorbeugenden Unterlassungserklärung kann im Falle der Gefahr von Folgeabmahnungen zur Schadensminimierung beitragen. So sind entsprechende vorbeugende Unterlassungserklärungen, sofern Sie rechtzeitig abgegeben werden, geeignet die Kosten der Rechtsverfolgung abzuwehren. Dies hat den Vorteil, dass von dem Adressat einer möglichen Folgeabmahnung bereits vor Erhalt einer weiteren Abmahnung ein Teil des Schadens abgewendet werden kann.
Auch wenn die Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen kein Allheilmittel gegen Folgeabmahnungen darstellt, so haben wir in der täglichen anwaltlichen Praxis die Erfahrung gemacht, dass in vielen Fällen die drohende wirtschaftliche Belastung für den Abgemahnten deutlich abgemildert werden kann.
Zögern Sie daher nicht und lassen sich umgehend beraten!
Im Falle einer Abmahnung gelten zusammenfassend die folgenden Grundregeln, die ausnahmslos zu beachten:
- • Fristen notieren und einhalten
- • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
- • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
- • Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
- • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
- • Ruhig bleiben
Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen.
Wir schauen auf viele hunderte von bearbeiteten Abmahnverfahren zurück.
Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de
In unserem Abmahnblog unter http://abmahnblog-kanzleiheidicker.de berichten wir nahezu täglich über aktuelle Fälle und Abmahnungen.
In Notfällen können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.
Wir vertreten bundesweit
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Abmahnung der Kanzlei Daniel Sebastian vom 27.09.2013 im Auftrag des Herrn Robert Diggs an dem Musikwerk: „RZA – Ode To Django (The D is silent)“ als Bestandteil des Films „Django Unchained“ Forderung: 850, 00 €
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: Robert Diggs
Abgemahntes Werk: „ RZA – Ode To Django (The D is silent)“
Geforderter Betrag: 850, 00 €;
Folgeabmahngefahr: nicht auszuschließen
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Sebastian aus Berlin erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Filesharing Abmahnung Waldorf Frommer für Warner Bros Entertainment: Der Hobbit – Eine unerwartete Reise – Forderung 1028, 00 €
Markenrechtliche Abmahnung der Mag Instrument, Inc wegen der Verletzung einer dreidimensionalen Marke vom 07.08.2013 durch das Angebot einer Schlüsselanhänger-Taschenlampe auf dem Onlinemarktportal eBay
Uns wurde eine markenrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Hoefer & Partner vorgelegt, die im Auftrag der Firma Mag Instrument, Inc. vermeintliche Markenrechtsverletzungen durch den Verkauf von Taschenlampen verfolgen.
Bei der Mag Instrument Inc. handelt es sich um die Herstellerin der bekannten Mag-Lite Taschenlampen sowie der Herstellerin von Stableuchten.
Die Firma Mag Instruments, Inc ist Inhaberin verschiedener sog. dreidimensionaler Marken, die dem Schutz der hergestellten Produkte dient. Bei einer dreidimensionalen Marke handelt es sich um ein Schutzrecht, was ähnlich dem Geschmacksmusterrecht und dem Urheberrecht einen Schutz der konkreten Gestaltung bietet.
Unserer Partei wird vorgeworfen eine Miniaturtaschenlampe, welche als Schlüsselanhänger dient, markenrechtsverletzend angeboten zu haben.
Es werden in dem Abmahnschreiben neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung Auskunftsansprüche sowie Schadensersatz geltend gemacht. Als Gegenstandswert für die Unterlassung wird ein solcher in Höhe von 250.000,00 € angesetzt. Es werden Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2928, 90 € gefordert.
Wie ist mit der Abmahnung umzugehen?
Es sollte zunächst durch einen auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Anwalt überprüft werden, ob das Angebot tatsächlich die eingetragene Marke der Firma MagLite verletzt. Ferner erscheint je nach Abmahnadressat und Größe des Unternehmens der angesetzte Gegenstandswert sicherlich für angreifbar. Sollte sich das Angebot des Abmahnadressaten tatsächlich als markenrechtsverletzend herausstellen, sollte aufgrund des erheblichen Kostenrisikos erwogen werden, eine abgeänderte Unterlassungserklärung abzugeben. Keinesfalls sollte die der Abmahnung anliegende Unterlassungserklärung abgegeben werden, da diese nach unserer Ansicht zu weitgehend ist.
Lassen Sie sich am besten durch einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz im Falle des Erhaltes einer solchen Abmahnung beraten.
Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:
- Fristen notieren und einhalten
- Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
- Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich von einem spezialisierten Kollegen beraten
- Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
- Ruhig bleiben
Sollten auch Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Hauptsacheklage aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
Ihr Vorteil:
- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
- Persönliche und enge Beratung und Betreuung
- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
- Bundesweite Vertretung
- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de
Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!
Neue Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH Co + Produktionsgesellschaft an dem Filmwerk: „Iron Man 3“ Forderung: 1028,00€
Neue Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH Co + Produktionsgesellschaft an dem Filmwerk: „Iron Man 3“ Forderung: 1028,00€
Am 23.09.2013 haben wir Kenntnis darüber erlangt, dass die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrage der Tele München Fernseh GmbH Co + Produktionsgesellschaft Abmahnungen wegen vermeintliche Urheberrechtsverletzung über Internettauschbörsen an dem Filmwerk: „Iron Man 3“ ausspricht.
Im Abmahnschreiben wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 1028,00 € gefordert. Der Betrag setzt sich zusammen aus 578,00€ Rechtsanwaltskosten und einem Lizenzschadensersatz in Höhe von 450,00€.
Sehen Sie unbedingt davon ab, die vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen!
Wird die Unterlassungserklärung in der anliegenden Form abgegeben, so könnte diese einerseits als Schuldeingeständnis gewertet werden, so dass jegliche Einwendungen gegen die Forderung bereits abgeschnitten wären.
Bei Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer ist nach unserer Erfahrung Vorsicht geboten. Die Kanzlei hat sich im letzten Jahr mehr und mehr dazu entschieden, die in den Abmahnungen geltend gemachten Ansprüche auch gerichtlich geltend zu machen. Dies gilt nach unserer Erfahrung insbesondere dann, wenn eine anwaltliche Begleitung im Abmahnverfahren, also im außergerichtlichen Bereich, nicht erfolgt.
So sind uns bereits einige Fälle zur Kenntnis gelangt, in denen die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrage der vertretenen Rechteinhaber Mahnbescheide beantragt und sogar Klagen eingereicht hat.
Daher ist das Ignorieren der Schreiben ein schlechter Rat!
Die Vorgehensweise hinsichtlich der geltend gemachten Kostenforderung hängt von der Frage ab, ob der vorgeworfene Verstoß zutrifft. Die bedarf einer Einzelfallprüfung und sollte von einem fachkundigen Rechtsanwalt überprüft werden.
Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:
- Fristen notieren und einhalten
- Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
- Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
- Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
- Ruhig bleiben
Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid oder Klage durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
Ihr Vorteil:
- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
- Persönliche und enge Beratung und Betreuung
- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
- Bundesweite Vertretung
- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
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Abmahnung Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA durch Kanzlei Becker und Haumann aus Dortmund
Der Beitrag befasst sich mit einer Abmahnung der Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA durch die Kanzlei Becker und Haumann aus Dortmund wegen des Verkaufs von Tickets auf eBay.
Abmahnung Rechtsanwalt Munderloh an dem Filmwerk „Extreme Pervers Nr. 3 – Neugierige Teens probieren perverse Fesselspiele“ vom 20.09.2013
Neue Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH Co + Produktionsgesellschaft an dem Filmwerk: „Iron Man 3“ Forderung: 1028,00€
Am 23.09.2013 haben wir Kenntnis darüber erlangt, dass die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrage der Tele München Fernseh GmbH Co + Produktionsgesellschaft Abmahnungen wegen vermeintliche Urheberrechtsverletzung über Internettauschbörsen an dem Filmwerk: „Iron Man 3“ ausspricht.
Im Abmahnschreiben wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 1028,00 € gefordert. Der Betrag setzt sich zusammen aus 578,00€ Rechtsanwaltskosten und einem Lizenzschadensersatz in Höhe von 450,00€.
Häufig ist den Adressaten der Abmahnung nicht bewusst, dass Sie das Recht haben eine abgeänderte Unterlassungserklärung abzugeben. Wird die Unterlassungserklärung in der anliegenden Form abgegeben, so könnte diese einerseits als Schuldeingeständnis gewertet werden, so dass jegliche Einwendungen gegen die Forderung bereits abgeschnitten wären. Andererseits drohen häufig erhöhte Vertragsstrafen, was selbst dann gilt, wenn die Unterlassungserklärung auf dem ersten Blick nach dem sog. Hamburger Brauch vorformuliert ist.
Bei Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer ist nach unserer Erfahrung Vorsicht geboten. Die Kanzlei hat sich im letzten Jahr mehr und mehr dazu entschieden, die in den Abmahnungen geltend gemachten Ansprüche auch gerichtlich geltend zu machen. Dies gilt nach unserer Erfahrung insbesondere dann, wenn eine anwaltliche Begleitung im Abmahnverfahren, also im außergerichtlichen Bereich, nicht erfolgt.
So sind uns bereits einige Fälle zur Kenntnis gelangt, in denen die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrage der vertretenen Rechteinhaber Mahnbescheide beantragt und sogar Klagen eingereicht hat.
Daher ist das Ignorieren der Schreiben ein schlechter Rat!
Die Vorgehensweise hinsichtlich der geltend gemachten Kostenforderung hängt von der Frage ab, ob der vorgeworfene Verstoß zutrifft. Die Beantwortung dieser Frage hängt von der jeweiligen Fallkonstellation ab. Entscheidend ist die Frage, ob der vorgeworfene Verstoß in dieser Form zutrifft oder nicht. Diesbezüglich wird zu klären sein, ob der vermeintliche Verstoß durch den Anschlussinhaber selbst, einen bekannten oder unbekannten Dritten begangen worden sein könnte, oder ob der Vorwurf gänzlich ausgeschlossen werden kann.
Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:
- Fristen notieren und einhalten
- Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
- Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
- Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
- Ruhig bleiben
Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid oder Klage durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
Ihr Vorteil:
- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
- Persönliche und enge Beratung und Betreuung
- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
- Bundesweite Vertretung
- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de
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Abmahnung der Kanzlei Becker & Haumann im Auftrag der Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA vom 16.09.2013
Am 18.09.2013 erreichte unsere Kanzlei wiederum eine Abmahnung der Kanzlei Becker & Haumann im Auftrag der Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA, die uns zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt wurde.
Unserer Mandantschaft wird u.a. vorgeworfen, man habe nachweislich festgestellt, sie habe Einzel- und/ oder Dauerkarte für Heimspiele des Bundesligavereins Borussia Dortmund erworben, und diese entgegen der in den Vertrag einbezogenen ATGB über die Internethandelsplattform eBay veräußert.
Ähnliche Abmahnungen sind uns bereits durch den FC Gelsenkirchen Schalke 04 e. V. und Borussia VFL 1900 Mönchengladbach GmbH bekannt.
Bekanntermaßen wird auf den Punkt 6 Absatz 2 und 5 der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) verwiesen, der neben u.a. dem Verbot der privaten Weitergabe mit der Absicht, das Ticket zu einem wesentlich höheren Preis als dem, der auf dem Ticket angegeben ist anzubieten oder zu veräußern für den Fall der Zuwiderhandlung auch eine Vertragsstrafe vorsieht. Innerhalb der ATGB wird dem Kunden hierbei eingeräumt, Tickets per Sofort-Kauf zu einem Preis unterhalb von 15% des Originalpreises anzubieten.
Sodann wird in der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt sowie die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrages in Höhe von 420, 00 €.
Des Weiteren behält sich die Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA vor, für den Fall einer nicht fristgerechten Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, ein Stadionverbot auszusprechen.
Unterlassungserklärung:
Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung eine Frage des Einzelfalles. Auf gar keinen Fall kann jedoch angeraten werden, die der Abmahnung anliegende Unterlassungserklärung abzugeben. Diese ist nachteilig und kann uneingeschränkt als Schuldeingeständnis angesehen werden. Eine Abgabe, soweit diese in Betracht kommt, sollte nur in modifizierter Form erfolgen.
Eine Überprüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt ist auf jeden Fall angezeigt und dringend anzuraten. Ist die Abmahnung nämlich berechtigt, kann die Einleitung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens drohen, was mit erheblichen Kosten verbunden ist.
Verteidigung:
Zunächst erscheint es unabhängig von der Einzelfallbetrachtung fraglich, ob der Einbezug der ATGB in der vorliegenden Form einer rechtlichen Überprüfung überhaupt Stand hält.
Jedoch sollte selbstredend dringend davon abgeraten werden, erworbene Eintrittskarten zu einem höheren Preis als dem von Borussia Dortmund angebotenen zu verkaufen.
In einem weiteren Schritt sollte eruiert werden, ob der Adressat die Karten tatsächlich zu einem höheren Preis veräußert hat. Ganz entscheidend ist hier der von der Gegenseite ermittelte Verkaufserlös. Erfahrungsgemäß werden häufig die gleichen Karten mehrfach zur Auktion angeboten. Entsprechende vorherige Angebote werden vorzeitig beendet, so dass ein tatsächlicher Verkaufspreis nicht erzielt wird. Auch eine erfolgte Kaufrückabwicklung und Rückerstattung des Kaufpreises mit dem Käufer spielt eine Rolle. Nicht zuletzt sollte auch der selbst entrichtete Kaufpreis beim vorherigen Erwerb der Karten überprüft werden, um den tatsächlichen Reingewinn ermitteln zu können.
Neben vermeintlichen Verstößen gegen die ATGB werden auch marken- und urheberrechtliche Verstöße angeführt. So wird u.a. die Verwendung des Vereinslogos, Stadionplanes oder Bildrechte an Bildern aus dem Stadion abgemahnt. An dieser Stelle sollte genau überprüft werden, ob tatsächlich entsprechende Abbildungen innerhalb der Auktion verwendet wurden.
Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:
- Fristen notieren und einhalten
- Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
- Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich von einem spezialisierten Kollegen beraten
- Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
- Ruhig bleiben
Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
Ihr Vorteil:
- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
- Persönliche und enge Beratung und Betreuung
- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
- Bundesweite Vertretung
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Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
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Abmahnung der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co KG vom 13.09.2013
Uns wurde erneut eine Abmahnung der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co KG zur Bearbeitung vorgelegt. Gerügt wird die Ausstrahlung eines Bundesligaspiels.
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