Heidicker Abmahnblog
7Okt/130

Neue Abmahnung der Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft im Auftrag der Track by Track Records UG vom 04.10.2013 an dem Musikwerk „Michael Mind Project- Illegal“ Forderung: 450, 00 € (Kontor Top Of The Clubs Vol. 60)

Gegenstand der Abmahnung ist der Musiksampler namens Kontor Top Of The Clubs Vol. 60, auf dem das urheberrechtlich geschützte Musikwerk sich befindet.

Es ist dringend davon abzuraten, das Schreiben zu ignorieren. Denn es besteht die akute Gefahr von Folgeabmahnungen.

Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn sich das abgemahnte Lied wie hier auf einem Musiksampler befindet. In diesem Zusammenhang sind uns bereits Abmahnungen u.a. an dem Musikwerk „Martin Solveig, The Cataracs, Feat. Kyle- Hey Now“, an dem die DigiRights Administration GmbH die Rechte innehat bekannt. Entsprechende Abmahnungen werden durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin im Auftrage der ausgesprochen.

An dieser Stelle sollten Sie sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt insbesondere über die Möglichkeit der Abgabe von sog. vorbeugenden Unterlassungserklärungen beraten lassen. Das Instrument der vorbeugenden Unterlassungserklärung kann im Falle der Gefahr von Folgeabmahnungen zur Schadensminimierung beitragen. So sind entsprechende vorbeugende Unterlassungserklärungen, sofern Sie rechtzeitig abgegeben werden, geeignet die Kosten der Rechtsverfolgung abzuwehren. Dies hat den Vorteil, dass von dem Adressat einer möglichen Folgeabmahnung bereits vor Erhalt einer weiteren Abmahnung ein Teil des Schadens abgewendet werden kann.

Auch wenn die Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen kein Allheilmittel gegen Folgeabmahnungen darstellt, so haben wir in der täglichen anwaltlichen Praxis die Erfahrung gemacht, dass in vielen Fällen die drohende wirtschaftliche Belastung für den Abgemahnten deutlich abgemildert werden kann.

Zögern Sie daher nicht und lassen sich umgehend beraten!

Im Falle einer Abmahnung gelten zusammenfassend die folgenden Grundregeln, die ausnahmslos zu beachten:

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen.

Wir schauen auf viele hunderte von bearbeiteten Abmahnverfahren zurück.

Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de

In unserem Abmahnblog unter http://abmahnblog-kanzleiheidicker.de berichten wir nahezu täglich über aktuelle Fälle und Abmahnungen.

In Notfällen können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.

Wir vertreten bundesweit

 

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