Heidicker Abmahnblog
23Sep/130

Neue Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH Co + Produktionsgesellschaft an dem Filmwerk: „Iron Man 3“ Forderung: 1028,00€

Am 23.09.2013 haben wir Kenntnis darüber erlangt, dass die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrage der Tele München Fernseh GmbH Co + Produktionsgesellschaft Abmahnungen wegen vermeintliche Urheberrechtsverletzung über Internettauschbörsen an dem Filmwerk: „Iron Man 3“ ausspricht.

Im Abmahnschreiben wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 1028,00 € gefordert. Der Betrag setzt sich zusammen aus 578,00€ Rechtsanwaltskosten und einem Lizenzschadensersatz in Höhe von 450,00€.

Häufig ist den Adressaten der Abmahnung nicht bewusst, dass Sie das Recht haben eine abgeänderte Unterlassungserklärung abzugeben. Wird die Unterlassungserklärung in der anliegenden Form abgegeben, so könnte diese einerseits als Schuldeingeständnis gewertet werden, so dass jegliche Einwendungen gegen die Forderung bereits abgeschnitten wären. Andererseits drohen häufig erhöhte Vertragsstrafen, was selbst dann gilt, wenn die Unterlassungserklärung auf dem ersten Blick nach dem sog. Hamburger Brauch vorformuliert ist.

Bei Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer ist nach unserer Erfahrung Vorsicht geboten. Die Kanzlei hat sich im letzten Jahr mehr und mehr dazu entschieden, die in den Abmahnungen geltend gemachten Ansprüche auch gerichtlich geltend zu machen. Dies gilt nach unserer Erfahrung insbesondere dann, wenn eine anwaltliche Begleitung im Abmahnverfahren, also im außergerichtlichen Bereich, nicht erfolgt.

So sind uns bereits einige Fälle zur Kenntnis gelangt, in denen die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrage der vertretenen Rechteinhaber Mahnbescheide beantragt und sogar Klagen eingereicht hat.

Daher ist das Ignorieren der Schreiben ein schlechter Rat!

Die Vorgehensweise hinsichtlich der geltend gemachten Kostenforderung hängt von der Frage ab, ob der vorgeworfene Verstoß zutrifft. Die Beantwortung dieser Frage hängt von der jeweiligen Fallkonstellation ab. Entscheidend ist die Frage, ob der vorgeworfene Verstoß in dieser Form zutrifft oder nicht. Diesbezüglich wird zu klären sein, ob der vermeintliche Verstoß durch den Anschlussinhaber selbst, einen bekannten oder unbekannten Dritten begangen worden sein könnte, oder ob der Vorwurf gänzlich ausgeschlossen werden kann.

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen  beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid oder Klage durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

-          Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien

-          Persönliche und enge Beratung und Betreuung

-          Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

-          Bundesweite Vertretung

-          Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

Bildquelle: © vege - Fotolia.com

Kommentare (0) Trackbacks (0)

Zu diesem Artikel wurden noch keine Kommentare geschrieben.


Leave a comment

(required)

Noch keine Trackbacks.