Heidicker Abmahnblog
4Nov/130

Aktuelle Mahnbescheide des Rechtsanwaltes Sebastian Wulf aus Werl im Auftrag der Debcon GmbH

Uns erreichten mehrere aktuelle Mahnbescheide, die durch den Rechtsanwalt Sebastian Wulf im Auftrag der Debcon GmbH beantragt und erlassen wurden.

Ursprünglich erfolgte die Geltendmachung der Ansprüche durch die Kanzlei Baek-Law. Der damals geltend gemachte Zahlungsanspruch umfasste bereits die Kosten anwaltlicher Inanspruchnahme.

So werden in den uns vorgelegten Mahnbescheiden insgesamt Kosten in Höhe von 183,21 € geltend gemacht. Als Anspruchsgrund wird hierbei „Schadensersatz aus Unterlassung- Vertrag“ genannt. Gegenstand der Abmahnung war hierbei jeweils ein Musikwerk.

Interessant ist in diesem Zusammenhang der Umstand, dass in einem der uns vorgelegten Mahnbescheide gleich zwei Forderungen aus urheberrechtlichen Abmahnungen geltend gemacht werden. Die Hauptforderung beläuft sich daher auf insgesamt 366,42€

Die hohe Anzahl der beantragten Mahnbescheide resultiert aus dem Umstand, dass die den Abmahnungen zugrunde liegenden vermeintlichen Verstöße aus dem Jahre 2010 datieren sollen. Daher droht zum Ende diesen Jahres die VERJÄHRUNG der Ansprüche! Durch den entsprechenden Mahnbescheid wird die Verjährung der Ansprüche jedoch zunächst gehemmt.

Darüber hinaus bestätigt dies wieder einmal die von uns schon seit langem vertretene These, dass „niemand vergessen wird“.

Entscheidend für Adressaten solcher Mahnbescheide ist jedoch, dass auch noch zum Zeitpunkt des gerichtlichen Mahnbescheidverfahrens Reaktionsmöglichkeiten und Verteidigungsoptionen offen stehen.

Hier gilt es nun keine Fehler zu machen und richtig zu reagieren!

Der häufigste Fehler ist das Ignorieren des Mahnbescheides. Wird der Mahnbescheid ignoriert, erfolgt nach zwei Wochen der sog. Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides. Zwar besteht gegen diesen auch noch die Möglichkeit innerhalb von zwei Wochen Einspruch einzulegen, jedoch ist dieser sodann vorläufig vollstreckbar. So wurde unserer Kanzlei bereits mehrfach ein rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid erwirkt durch eine andere Kanzlei vorgelegt. Hier heißt es sodann: LEIDER ZAHLEN!

Nach Erhalt eines Mahnbescheides sollte daher umgehend rechtlicher Rat eingeholt werden. In den überwiegenden Fällen bietet sich sodann zunächst die Einlegung eines Widerspruches an.

Auch in diesem Verfahrensstadium lassen sich noch vergleichsweise Regelungen mit der Gegenseite treffen, um die Angelegenheit einer Erledigung zu zuführen.

Ist jedoch bereits ein Mahnbescheid in der Welt gelten folgende Verhaltensregeln:

-          Unbedingt feststellen, wann Ihnen dieser zugestellt wurde

-          Zweiwochen-Frist notieren

-          Anwaltlichen Rat (rechtzeitig) einholen

-          Ruhig bleiben

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

 

Ihr Vorteil:

-         Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien

-         Persönliche und enge Beratung und Betreuung

-         Kostentransparenz von Anfang an

-         Bundesweite Vertretung

-         Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

In Notfällen, wie beispielsweise am Wochenende, können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.

 

Bildquelle: © fovito- Fotolia.com

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