Heidicker Abmahnblog
28Okt/130

Abmahnung Rechtsanwalt Thomas Barczewski für die Systemhaus-Schoenen UG, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Schönen vom 18.10.2013 wegen Privatverkauf auf eBay; Forderung: 612, 80 €

Uns wurde eine aktuelle Abmahnung der Systemhaus-Schoenen UG, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Schönen zur Prüfung und weiteren Bearbeitung vorgelegt. Die Abmahnung wurde über die Kanzlei Thomas Barczewski aus Bergheim ausgesprochen.

Gerügt wird in der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung, dass unsere Mandantschaft als Privatperson auf eBay aufgetreten sei, obwohl bei ihr eine Unternehmereigenschaft gegeben sei. Dies sei u.a. im Rahmen eines Testkaufs hinsichtlich Rasierklingen festgestellt worden.

In der Abmahnung wird von unserer Mandantschaft die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie  Kosten der Rechtsverfolgung in Höhe von 612, 80 € gefordert.

Wie ist mit dieser Abmahnung umzugehen?

Zunächst muss vorab überprüft werden, ob der angebliche Verstoß überhaupt vorliegt. Hierbei sollte zunächst das Wettbewerbsverhältnis besonders kritisch betrachtet werden.

Sodann ist fraglich, ob der eigenen Mandantschaft tatsächlich ein solcher Vorwurf gemacht werden kann. In der Tat kann einer Unternehmereigenschaft bei eBay unter gewissen Umständen schnell angenommen werden. Dies bemisst sich u.a. einerseits an der Anzahl der getätigten Verkäufe, der Anzahl der vorgehaltenen Produkte sowie der Frage, ob Neuwaren angeboten werden. Letztendlich ist dies eine Einzelfallfrage, die ihnen ein spezialisierten Rechtsanwalt bereits bei einem kurzen Blick in Ihren eBay Auftritt beantworten können wird.

Die Abmahnung sollte in der Sache ernst genommen werden und darf keinesfalls ignoriert werden. Soweit eine Reaktion seitens des Abgemahnten nicht erfolgt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Gegenseite mit einer einstweiligen Verfügung reagiert, die erhebliche Kosten nach sich ziehen kann.

Lassen Sie sich durch einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt, beispielsweise einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, unbedingt beraten und lassen Sie sich auf keine Experimente ein.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung, eine Hauptsacheklage wegen eines vermeintlichen Wettbewerbsverstoßes erhalten haben, ist Eile geboten. Wir stehen Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart, den Sie selbstverständlich vor einer Beauftragung unserer Kanzlei erfahren. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig und schafft Vertrauen, was nach unserer Auffassung die Basis für ein erfolgreiches Zusammenarbeiten ist.  

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

 

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