Heidicker Abmahnblog
5Aug/130

Neue Abmahnung vom 02.08.2013 des Rechtsanwaltes Rainer Munderloh im Auftrage der RGF Productions Ltd.

Nachdem es zu Beginn des Jahres ein wenig ruhiger um den Rechtsanwalt Rainer Munderloh wurde, scheint dieser nunmehr wieder verstärkt Abmahnung auszusprechen.

Uns wurde am 05.08.2013 eine Abmahnung des Rechtsanwaltes Rainer Munderloh im Auftrag der RGF Productions Ltd. an dem Filmwerk „Extreme Pervers Nr. 3 – Neugierige Teens probieren perverse Fesselspiele“ vom 02.08.2013 zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt.

Uns sind diesbezüglich folgende Abmahnungen im Auftrage der RGF Productions Ltd. bekannt:

“Domina im Fetisch-Fieber”
“Geil Gierig Gefickt”
“Orgasmen Magma & Vulkane in 3D”
“Private Anal Teens 2011 in 3D”

“Sex-Fantasien meiner Freundin”
“Fetisch-Fantasien junger Frauen”
 “Extrem Pervers Nr. 1 – 18 Jahre und so verdorben”

Darüber hinaus sind uns auch Abmahnungen im Auftrage der Firma TELSEV SARL zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt worden.

Forderung:

Von dem Anschlussinhaber wird neben der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 780,00€ gefordert. Diesem “Angebot“ liegt eine ursprüngliche Forderung in Höhe von 1.653,30€ (Fiktive Lizenzgebühr- 600,00€; Ermittlungskosten – 234,00€; Verfahrenskosten gerichtlicher Auskunftsbeschluss -25,00€; Rechtsanwaltskosten Auskunftsbeschluss – 35,00€; Kosten Provider – 3,50€; Anwaltskosten für die Abmahnung auf Basis eines Streitwertes von 15.000€ - 755,80€) zugrunde.

Welche Verteidigungsoptionen bestehen, wie ist das weitere Vorgehen und warum eigentlich einen spezialisierten Anwalt?

Es ist zunächst dringend davon abzuraten, das Schreiben zu ignorieren.

Im ersten Schritt muss zunächst die Frage geklärt werden, inwieweit der vorgeworfene Verstoß zutrifft oder nicht. Hierbei werden regelmäßig Fragen zu klären sein, ob der vermeintliche Verstoß durch den Anschlussinhaber selbst, einen bekannten oder unbekannten Dritten begangen worden sein könnte, oder ob der Vorwurf gänzlich ausgeschlossen werden kann. Je nach Einzelfall werden sich sodann unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben, die zusammen mit dem beratenden Anwalt geklärt und besprochen werden sollten.

Das „Herzstück“ einer jeden Abmahnung ist zunächst die Unterlassungserklärung. Die Erfahrung aus der Praxis zeigt, dass immer wieder Adressaten von Abmahnungen die beigefügten Unterlassungserklärungen ungeprüft unterzeichnen. Vor einem solchen vorgehen muss an dieser Stelle ausdrücklich gewarnt werden! Grundsätzlich sollten Sie jedoch auch nicht den Fehler begehen und urheberrechtliche Abmahnungen des Rechtsanwaltes Munderloh als „Abzocke" oder „Betrug" zu ignorieren.

Dies bedeutet jedoch gleichsam nicht, dass keine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte. Dies sollte auf jeden Fall in abgeänderter Form geschehen. Wird die Unterlassungserklärung in der anliegenden Form abgegeben, so könnte diese einerseits als Schuldeingeständnis gewertet werden, was zur Konsequenz hätte, dass Sie sich jede Einwendung gegen die Forderung abschneiden würden. Andererseits drohen häufig erhöhte Vertragsstrafen, was selbst dann gilt, wenn die Unterlassungserklärung auf dem ersten Blick nach dem sog. Hamburger Brauch vorformuliert ist.

Für die Frage der weiteren Vorgehensweise ist entscheidend, ob der vorgeworfene Verstoß in dieser Form zutrifft oder nicht. Diesbezüglich wird zu klären sein, ob der vermeintliche Verstoß durch den Anschlussinhaber selbst, einen bekannten oder unbekannten Dritten begangen worden sein könnte, oder ob der Vorwurf gänzlich ausgeschlossen werden kann. Je nach Einzelfall werden sich sodann unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben, die zusammen mit dem beratenden Anwalt geklärt und besprochen werden sollten.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid oder Klage durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

-          Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien

-          Persönliche und enge Beratung und Betreuung

-          Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

-          Bundesweite Vertretung

-          Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Auch erhalten Sie erste Verhaltenstipps zum Umgang mit Abmahnungen in unserem neuen Videoblog

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

Bildquelle: © FM2 - Fotolia.com

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