Heidicker Abmahnblog
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Neue Abmahnung der Kanzlei WeSaveYourCopyrights im Auftrag der Xtreme Sound GmbH an dem Musikwerk: „Scheiss Drauf (Peter Wackel)“, vom 30.07.2013 auf German Top 100 Single Charts vom 22.07.2013

Uns wurde am 01.08.2013 eine Abmahnung der Kanzlei WeSaveYourCopyrights an dem Musikwerk „Scheiss Drauf (Peter Wackel)“, an dem die Xtreme Sound GmbH die Rechte innehat, zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt.

Wegen des Vorwurfes einer vermeintlichen Urheberechtsverletzung an dem oben genannten  Musikwerk durch das öffentliche Zugänglichmachen im Rahmen einer Internettauschbörse, wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung von den Anschlussinhabern ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 450,00 € gefordert.

Der Titel befindet sich hierbei auf einem Top 100 Chart Container vom 22.07.2013.

Problematik German Top 100 Chartcontainer:

Der Titel befindet sich auf einer Chartcontainerdatei, der seinerseits 100 Titel enthalten soll. Da sich auf dem Chartcontainer „German Top 100 Single Charts vom 22.07.2013 weitere urheberrechtlich geschützte Musikwerke befinden, besteht die akute Gefahr von Folgeabmahnungen. In vielen Fällen ist die erste Abmahnung lediglich der Anfang einer Serie von Abmahnungen. So dürften nach unserer Erfahrung die Quote und die Gefahr von Folgeabmahnungen in Fällen solcher Art bei geschätzten über 50 % liegen.

Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Gefahr von Folgeabmahnungen einzudämmen bzw. die Verteidigung so zu gestalten, dass das Risiko sowie der finanzielle Schaden des Abmahnadressaten so gering wie möglich gehalten werden.

Hierzu stehen mehrere Möglichkeiten der Verteidigung zur Verfügung, die wir gerne mit Ihnen besprechen.

Zudem gilt es nicht dem Irrglauben zu verfallen, dass ein Ignorieren der Angelegenheit die Lösung des Problems ist. Mehr und mehr beobachten wir, dass die geltend gemachten Forderungen auch gerichtlich eingeklagt werden. Es ist daher von entscheidender Bedeutung direkt bei Erhalt einer Abmahnung die Weichen für die weitere Verteidigung richtig zu stellen.

Für die Frage der weiteren Vorgehensweise ist entscheidend, ob der vorgeworfene Verstoß in dieser Form zutrifft oder nicht. Diesbezüglich wird zu klären sein, ob der vermeintliche Verstoß durch den Anschlussinhaber selbst, einen bekannten oder unbekannten Dritten begangen worden sein könnte, oder ob der Vorwurf gänzlich ausgeschlossen werden kann. Je nach Einzelfall werden sich sodann unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben, die zusammen mit dem beratenden Anwalt geklärt und besprochen werden sollten.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid oder Klage durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

-          Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien

-          Persönliche und enge Beratung und Betreuung

-          Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

-          Bundesweite Vertretung

-          Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Auch erhalten Sie erste Verhaltenstipps zum Umgang mit Abmahnungen in unserem neuen Videoblog

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

Bildquelle: © kebox - Fotolia.com

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