Heidicker Abmahnblog
19Jun/120

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Helo GmbH & Co. KG, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Schlömer & Sperl

 

Uns wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Helo GmbH & Co. KG, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Schlömer und Sperl vorgelegt.

 

Gegenstand der Abmahnung sind vermeintliche Wettbewerbsverstöße auf der Onlinehandelsplattform eBay.

 

Sowohl unsere Mandantschaft als auch die Helo GmbH & Co. KG ist auf der Onlinehandelsplattform eBay tätig.

 

Unserer Mandantschaft wird vorgeworfen, dass sie in unzulässigerweise bei einem Produkt mit der Angabe „CE Zertifiziert“ geworben hat.

 

Tatsächlich kann die Werbung mit den Angaben „CE Zertifiziert“ wettbewerbsrechtliche Relevanz aufweisen. Jedoch ist es hierbei von entscheidender Bedeutung, die genauen Einzelfallumstände zu prüfen.

 

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung werden von unserer Mandantschaft Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 1.049,00 € unter Zugrundelegung eines Gegenstandswertes in Höhe von 25.000,00 € gefordert.

 

Es sollte hierbei im Einzelfall geprüft werden, ob die Abmahnung in der Sache berechtigt ist. Dazu zählt neben der Frage des Bestehens eines Wettbewerbsverhältnisses auch der Umstand, dass aus dem Internet grundsätzlich bekannt ist, dass die Helo GmbH & Co. KG bereits zahlreiche Abmahnungen wegen vermeintlichen Wettbewerbsverstößen ausgesprochen hat.

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Helo GmbH & Co. KG erhalten haben, können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden. Wir helfen Ihnen sofort weiter.

 

Keinesfalls sollte jedoch die Abmahnung ignoriert werden, da in diesem Fall die Beantragung von einstweiligen Verfügungen drohen könnte.

 

Aufgrund der täglichen Bearbeitung  einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen.

Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.

              

Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung zusenden, besipielsweie per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de.  Ich rufe Sie kostenlos zurück. 

 

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen.  Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de

 

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

 

In Notfällen, wie beispielsweise am Wochenende, können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.

 

Wir vertreten bundesweit und haben bereits einer großen Anzahl von Abgemahnten in ganz Deutschland weiterhelfen können.

 

 

 

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