Heidicker Abmahnblog
18Jun/120

Weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Anja Röhr durch die Anwaltskanzlei Baek Law vom 08.06.2012

Wir hatten bereits kürzlich von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Frau Anja Röhr, ausgesprochen durch die Anwaltskanzlei Baek Law aus Hamburg berichtet. Uns wurde nunmehr eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung vorgelegt, in der unserer Mandantschaft vorgeworfen wird, Magnetspielzeug ohne die erforderliche Angabe von Warnhinweisen gemäß der Verordnung der Europäischen Kommission anzubieten.

 

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung werden Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert von 6.000,00 € unter Zugrundelegung einer 1,3er Geschäftsgebühr, mithin ein Betrag in Höhe von 459,40 € netto gefordert.

 

Die Internetplattform, auf welcher der gerügte Wettbewerbsverstoß stattgefunden haben soll, ist das Internetportal eBay.

 

Wie soll nun auf diese Abmahnung reagiert werden?

 

Es ist jedenfalls nicht zu empfehlen, dass die anliegende Unterlassungserklärung in der vorgefertigten Form unterzeichnet wird. Soweit der Verstoß in der Sache tatsächlich zutrifft, muss erwogen werden, eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Da jedoch eine Internetrecherche ergeben hat, dass Frau Röhr anscheinend in nicht unerheblichem Maße abmahnt, sollte die Abmahnung auch unbedingt einer Überprüfung dahingehend unterzogen werden, ob diese möglicherweise rechtsmissbräuchlich ausgesprochen wurde. So haben auch mehrere Kollegen in der näheren Vergangenheit vermehrt von Abmahnungen von Frau Röhr berichtet.

 

Keinesfalls sollte jedoch versucht werden, sich gegen die Abmahnung „alleine“ zu verteidigen. In diesem Fall erscheint uns die Gefahr zu groß, dass möglicherweise auch eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragt werden könnte.

 

Ingesamt ist festzustellen, dass gute Verteidigungsansätze gegen die Abmahnung bestehen.

 

Lassen Sie sich unbedingt durch einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Kollegen beraten.

 

Unabdingbar und ohne Ausnahme gelten folgende Grundregeln bei dem Erhalt einer Abmahnung:

 

-       Frist notieren und einhalten!

-       Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner/kein Anruf!

-       Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung!

-       Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Kollegen beraten!

-       Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge!

 

Aufgrund der täglichen Bearbeitung von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen schnell und rechtssicher weiterhelfen.

 

Für eine erste kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.

 

Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Ich rufe Sie kostenlos zurück. 

 

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.

 

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch uaf unserer Homepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

 

Wir freuen uns über Ihren Besuch!

 

Auch am Wochenende können Sie unsere Notfallnummer 0177/3267206 nutzen.

 

Wir vertreten bundesweit

 

 

 

 

Kommentare (0) Trackbacks (0)

Zu diesem Artikel wurden noch keine Kommentare geschrieben.


Leave a comment

(required)

Noch keine Trackbacks.