Heidicker Abmahnblog
21Mai/120

Aktuelle Abmahnung der im Filesharing neutätigen CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der DigiProtect vom 18.05.2012 an dem Musikwerk „Eisblume – Für immer auf German Top 100 Single Charts vom 20.02.2012

Uns wurde am 18.05.2012 eine Abmahnung der CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien vorgelegt.

 

Die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien wurde in der näheren Vergangenheit von der Kanzlei Schalast und Partner aus Frankfurt vertreten.

 

Zwischenzeitlich liegen uns auch in laufenden Mandaten, die vorher durch die Kanzlei Schalast und Partner betreut wurden, Schreiben vor, in denen ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die entsprechende Mandate durch die CGM Rechtsanwaltskanzlei fortgeführt werden. In diesem Zusammenhang wird im Übrigen das Angebot unterbreitet, die Angelegenheiten gegen Zahlung in Höhe von 199, 00 € einer Erledigung zuzuführen.

 

Gegenstand dieser Abmahnung ist die Musikaufnahme „Eisblume – Für immer“

 

Dieser Titel befindet sich auf einem German Top 100 Singlechartcontainer vom 20.02.2012.

 

Die Abmahnung ist datiert vom 18.05.2012.

 

Der in dem uns vorgelegten Abmahnschreiben genannte Titel war bereits in der Vergangenheit häufiger Gegenstand von Abmahnungen der Kanzlei Schalast und Partner.

 

Aufgrund der Tatsache, dass sich der entsprechende Titel auf einem German Top 100 Singlechartcontainer befindet, drohen auch sogenannte Folgeabmahnungen.

 

Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist nachteilig. Diese sollte in dieser Form nicht abgegeben werden. So wird in der vorformulierten Unterlassungserklärung für den Fall einer zukünftigen und schuldhaften Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € versprochen.

 

Zur Abgeltung der Angelegenheit wird ein Vergleichsbetrag in Höhe von 550,00 € gefordert. Ferner räumt die Kanzlei unserem Mandanten ein, den geltend gemachten Betrag auf 430,00 € zu ermäßigen, sollten innerhalb von acht Tagen nach Zugang des Abmahnschreibens 430,00 € auf das Kanzleikonto gezahlt werden. Dies erinnert stark an den von der Kanzlei Schalast und Partner in früheren Abmahnungen eingeräumten Schnellzahlerrabatt.

 

Im Falle des Erhaltes der Abmahnung ist Ihnen dringend anzuraten, sich fachkundig beraten zu lassen. Die geforderten Beträge sollten nicht ungeprüft gezahlt, die beiliegende Unterlassungserklärung keinesfalls in dieser Form abgegeben werden.

 

Aufgrund der täglichen Bearbeitung  einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen.

Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung zusenden, besipielsweie per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de.  Ich rufe Sie kostenlos zurück. 

 

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen.  Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de

 

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

 

In Notfällen, wie beispielsweise am Wochenende, können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.

 

Wir vertreten bundesweit und haben bereits einer großen Anzahl von Abgemahnten in ganz Deutschland weiterhelfen können.

 

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