Heidicker Abmahnblog
22Mai/120

Zahlungsaufforderung durch Getty Images erhalten wegen des Vorwurfs einer unberechtigten Verwendung von Bildern im Internet?

Die Bildagentur Getty Images  versendet bei der vermeintlichen Feststellung einer unberechtigten Verwendung von lizenzierten Bildern  im Internet durch Dritte regelmäßig Zahlungsaufforderungen.

So wurde uns am 21.05.2012 eine solche Zahlungsaufforderung vorgelegt, in der unserer Mandantschaft vorgeworfen wird, zwei lizenzierte Bilder von Getty Images ohne Zustimmung auf ihrer gewerblichen Homepage öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Von unserer Mandantschaft wird ein Lizenzschadensersatz in Höhe von jeweils 1000, 00 zzgl. Umsatzsteuer in Höhe von 460, 00 €, mithin ein Gesamtbetrag in Höhe von 2460, 00 € gefordert.

Es ist in jedem Fall angezeigt diese Zahlungsaufforderung ernst zu nehmen. Soweit der Verstoß nicht ausgeschlossen werden kann bietet es sich an, zusätzlich nach Entfernung der Bilder eine (vorbeugende) strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Sollte hinsichtlich des Lizenzschadensersatzes keine Einigkeit erzielt werden, werden die Angelegenheiten regelmäßig an deutsche Kanzleien, wie beispielsweise Waldorf Frommer, weitergegeben.

Fälle dieser Art liegen uns ebenfalls vor.

Soweit in diesem Fall bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben wurde, ist es der beauftragten Kanzlei sodann nicht mehr möglich eine förmliche Abmahnung auszusprechen, was das Kostenrisiko erheblich sinken lässt.

Sollten Sie auch eine Zahlungsaufforderung dieser Art durch Getty Images erhalten haben, können Sie sich an uns wenden. Wir beraten Sie sofort und zeigen Ihnen den kostengünstigsten Weg gerne auf.

Aufgrund der täglichen Bearbeitung  einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen.

Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung zusenden, besipielsweie per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de.  Ich rufe Sie kostenlos zurück. 

 

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen.  Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de

 

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

 

In Notfällen, wie beispielsweise am Wochenende, können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.

 

Wir vertreten bundesweit und haben bereits einer großen Anzahl von Abgemahnten in ganz Deutschland weiterhelfen können.

 

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