Tipp: Besuchen Sie auch unsere Kanzlei unter www.kanzlei-heidicker.de oder unseren neuen Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.
Aktuelle Abmahnung durch die Kanzlei Kornmeier & Partner im Auftrag der Embassy of Music GmbH vom 25.04.2013 an dem Musikwerk „Passenger – Let Her Go“ auf German Top 100 Single Chart Container vom 11.03.2013
Am 29.04.2013 wurde uns eine Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner im Auftrag der Embassy of Music GmbH vom 25.04.2013 zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt.
Abgemahnt wird eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Musikwerk “Passenger – Let Her Go”, an dem die Embassy of Music GmbH die Rechte innehat.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 450,00 € gefordert.
Vorsicht!
Bei der hier angeführten Datei („German Top 100 Single Chart Container vom 11.03.2013“) handelt es sich um ein Dateiarchiv, auf dem sich naturgemäß weitere Musikwerke befinden. In vielen Fällen ist die erste Abmahnung lediglich der Anfang einer Serie von Abmahnungen ist. So dürften nach unserer Erfahrung die Quote und die Gefahr von Folgeabmahnungen in Fällen solcher Art bei geschätzten über 50 % liegen.
Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Gefahr von Folgeabmahnungen einzudämmen bzw. die Verteidigung so zu gestalten, dass das Risiko sowie der finanzielle Schaden des Abmahnadressaten so gering wie möglich gehalten werden.
Lassen Sie sich diesbezüglich unbedingt über die Möglichkeit der Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen beraten, um der Gefahr von Folgeabmahnungen und den damit verbundenen zusätzlichen Kostenforderungen Rechnung zu tragen.
Zudem gilt es nicht dem Irrglauben zu verfallen, dass ein Ignorieren der Angelegenheit die Lösung des Problems ist.
Für die Frage der weiteren Vorgehensweise ist entscheidend, ob der vorgeworfene Verstoß in dieser Form zutrifft oder nicht. Diesbezüglich wird zu klären sein, ob der vermeintliche Verstoß durch den Anschlussinhaber selbst, einen bekannten oder unbekannten Dritten begangen worden sein könnte, oder ob der Vorwurf gänzlich ausgeschlossen werden kann. Je nach Einzelfall werden sich sodann unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben, die zusammen mit dem beratenden Anwalt geklärt und besprochen werden sollten.
Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de
Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!
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Aktuelle Abmahnung der Rechtsanwälte Sasse und Partner aus Hamburg vom 23.04.2013 im Auftrag der WVG Medien GmbH an dem Filmwerk „The Walking Dead – Staffel 3 Folge 12“
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: WVG Medien GmbH
Abgemahntes Werk: „The Walking Dead – Staffel 3 Folge 12“
Geforderter Betrag: 800, 00 €;
Folgeabmahngefahr: ja; Es handelt sich um ein Serienwerk!
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Sasse und Partner aus Hamburg erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
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Aktuelle Abmahnung der Rechtsanwälte Sasse und Partner aus Hamburg vom 18.04.2013 im Auftrag der WVG Medien GmbH an dem Filmwerk „The Walking Dead – Staffel 3 Folge 9“
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: WVG Medien GmbH
Abgemahntes Werk: „The Walking Dead – Staffel 3 Folge 9“
Geforderter Betrag: 800, 00 €;
Folgeabmahngefahr: ja; Es handelt sich um ein Serienwerk!
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Sasse und Partner aus Hamburg erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
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Aktuelle Abmahnung durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH vom 23.04.2013 an dem Musikwerk „DJ Antoine- Bella Vita“ u.a. auf Club Sounds Vol. 64
Uns wurde am 25.04.2013 eine Abmahnung des Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH vom 23.04.2013 zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt.
Gegenstand der Abmahnung sind die Musikwerke „DJ Antoine- Bella Vita“, „ Jack Holiday & Mike Candys – the Riddle Anthem“, „Mike Candys Feat. Jenson Vaugh – Bring Back the Love“ an denen die DigiRights Administration GmbH die Rechte innehat.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein recht hohe Schadensersatzbetrag in Höhe von 1.250,00 € gefordert.
ACHTUNG!
Der Titel „DJ Antoine- Bella Vita“ ist bereits Gegenstand von Abmahnungen einer anderen Kanzlei gewesen. Das entsprechende Musikwerk mahnt zusätzlich die Kanzlei Fareds aus Hamburg für die Herren Frank Bülles und Jens Kindervater ab.
Bei der hier angeführten Datei („Club Sounds Vol. 64) handelt es sich um einen sog. Musiksampler, auf dem sich naturgemäß weitere Musikwerke befinden. Insoweit besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen hinsichtlich weiterer urheberrechtlich geschützter Musikwerke, die sich auf dem Musiksampler befinden.
Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Gefahr von Folgeabmahnungen einzudämmen bzw. die Verteidigung so zu gestalten, dass das Risiko sowie der finanzielle Schaden des Abmahnadressaten so gering wie möglich gehalten werden.
Lassen Sie sich diesbezüglich unbedingt über die Möglichkeit der Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen beraten, um der Gefahr von Folgeabmahnungen und den damit verbundenen zusätzlichen Kostenforderungen Rechnung zu tragen.
Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de
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Wie verhalte ich mich bei Erhalt einer Abmahnung – Der neue Videoblog der Rechtanwaltskanzlei Heidicker
Liebe Mandanten, liebe Ratsuchende
wir haben wieder einmal unser Informationsangebot erweitert und uns ebenfalls entschieden aktuelle Informationen rund um das Thema Abmahnungen im Rahmen eines Videoblogs darzustellen. Ich freue mich auch im Namen meines ganzen Kanzleiteams Ihnen zukünftig unsere neuen Videos präsentieren zu dürfen.
Das erste Video beschäftigt sich mit der Frage, welche grundsätzlichen Verhaltensweisen direkt nach Erhalt einer Abmahnung zu beachten sind.
Ihr Rechtsanwalt
Jan B. Heidicker
Neue Abmahnung der Kanzlei WeSaveYourCopyrights im Auftrag der Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH an dem Musikwerk: „Whatsapper- Interpret: Mc Fitti“ vom 15.04.2013 auf German Top 100 Single Charts vom 24.12.2012
Die bereits aus Abmahnungen der Kanzlei Nümann und Lang in der Vergangenheit bekannte Rechteinhaberin Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH lässt nunmehr über die Kanzlei WeSaveYourCopyrights abmahnen.
Wegen des Vorwurfes einer vermeintlichen Urheberechtsverletzung an dem Musikwerk „Whatsapper- Interpret: Mc Fitti“ durch das öffentliche Zugänglichmachen im Rahmen einer Internettauschbörse, wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung von den Anschlussinhabern ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 450,00 € gefordert.
Problematik German Top 100 Chartcontainer:
Der Titel befindet sich auf einer Chartcontainerdatei. Da sich auf dem Chartcontainer „German Top 100 Single Charts vom 24.12.2012“ weitere urheberrechtlich geschützte Musikwerke befinden, besteht die akute Gefahr von Folgeabmahnungen. In vielen Fällen ist die erste Abmahnung lediglich der Anfang einer Serie von Abmahnungen ist. So dürften nach unserer Erfahrung die Quote und die Gefahr von Folgeabmahnungen in Fällen solcher Art bei geschätzten über 50 % liegen.
Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Gefahr von Folgeabmahnungen einzudämmen bzw. die Verteidigung so zu gestalten, dass das Risiko sowie der finanzielle Schaden des Abmahnadressaten so gering wie möglich gehalten werden.
Lassen Sie sich diesbezüglich unbedingt über die Möglichkeit der Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen beraten, um der Gefahr von Folgeabmahnungen und den damit verbundenen zusätzlichen Kostenforderungen Rechnung zu tragen.
Zudem gilt es nicht dem Irrglauben zu verfallen, dass ein Ignorieren der Angelegenheit die Lösung des Problems ist.
Für die Frage der weiteren Vorgehensweise ist entscheidend, ob der vorgeworfene Verstoß in dieser Form zutrifft oder nicht. Diesbezüglich wird zu klären sein, ob der vermeintliche Verstoß durch den Anschlussinhaber selbst, einen bekannten oder unbekannten Dritten begangen worden sein könnte, oder ob der Vorwurf gänzlich ausgeschlossen werden kann. Je nach Einzelfall werden sich sodann unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben, die zusammen mit dem beratenden Anwalt geklärt und besprochen werden sollten.
Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid oder Klage durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
Ihr Vorteil:
- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
- Persönliche und enge Beratung und Betreuung
- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
- Bundesweite Vertretung
- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de
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Weitere Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vom 04.04.2013 im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH an dem Serienfilmwerk „Sons of Anarchy – Staffel 5- Folge 2“
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH
Abgemahntes Werk: „Sons of Anarchy – Staffel 5- Folge 2“
Geforderter Betrag: 682, 00 €;
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Aktuelle Abmahnungen der Kanzlei Daniel Sebastian vom 09.04.2013 im Auftrag der DigiRights Administration GmbH an dem Musikwerk: Triggerfinger – I Follow Rivers“ Forderung: 680,00 €
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH
Abgemahntes Werk: „Triggerfinger – I Follow Rivers“
Geforderter Betrag: 680, 00 €;
Folgeabmahngefahr: nicht auszuschließen
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Sebastian aus Berlin erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
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Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Daniel Sebastian vom 08.04.2013 im Auftrag der brandnewmusic ( Herren Marc Klammek und Florian Richter) an dem Musikwerk: “Melanie Thornton – Wonderful Dream“ auf German Top 100 Single Charts vom 24.12.2012 Forderung: 750,00 €
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: brandnewmusic ( Herren Marc Klammek und Florian Richter)
Abgemahntes Werk: “Melanie Thornton – Wonderful Dream“
Geforderter Betrag: 750, 00 €;
Folgeabmahngefahr: gegeben; Bestandteil eines Chartcontainers
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Abmahnung des Herrn Benjamin Thorn durch Pixel Law Rechtsanwälte vom 11.04.2013 wegen der unberechtigten Verwendung von vier Lichtbildern im Internet; Forderung: 8192,04 €
Uns wurde am 15.04 2013 eine aktuelle Abmahnung des Herrn Benjamin Thorn, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Pixel Law zur Bearbeitung vorgelegt. Die Abmahnung ist datiert auf den 11.04.2013.
Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf der unberechtigten Verwendung von Bildmaterial, an dem Herrn Benjamin Thorn die Urheberrechte zustehen sollen. Es handelt sich insgesamt um die Verwendung von vier Fotos, die unsere Mandantschaft auf zwei Internetpräsenzen unberechtigt verwendet haben soll.
Ferner wird gerügt, dass unsere Mandantschaft Herrn Thorn nicht als Urheber auf den Seiten genannt haben soll.
Es wird neben der Abgabe der obligatorischen Unterlassungserklärung Schadensersatz sowie Ersatz der Kosten der Rechtsverfolgung geltend gemacht.
Als Abgeltungsbetrag wird insgesamt eine Summe für die Verwendung von vier Lichtbildern sage und schreibe ein Betrag in Höhe von 8192,04 € gefordert.
Hierbei setzt sich die geforderte Summe aus einem geltend gemachten Lizenzschadensersatz in Höhe von 7107, 00 € sowie aus Kosten der Rechtsverfolgung in Höhe von 1085, 04 € zusammen.
Dabei erfährt der Lizenzschadensersatz eine Verdoppelung auf den oben genannten Betrag in Höhe von 7107, 00 €, da die Urheberbenennung unterblieben ist.
So mag sich bereits der juristische Laie denken, dass die Gesamtforderung bei der Verwendung von vier Fotos doch sehr hoch erscheint. Dies ist natürlich völlig richtig. Die Geltendmachung eines Schadensersatzes in oben genannter Höhe wegen der Verwendung von vier Lichtbildern in haben die unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte bisher noch in keiner Abmahnung lesen dürfen.
Unabhängig vom Bestehen der Ansprüche dem Grunde nach, sollten Sie keinesfalls den geforderten Betrag begleichen. Hier besteht erheblich Verhandlungsspielraum.
Die Abmahnung sollte unbedingt auf Ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden. Die gilt besonders im Hinblick auf die Höhe des Schadensersatzes.
Ignorieren Sie die Abmahnung jedoch auf keinen Fall. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den geltend gemachten Unterlassungsanspruch. Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte jedoch nicht in der vorliegenden Form unterzeichnet werden. Diese bedarf einer Abänderung (Stichwort: modifizierte Unterlassungserklärung). So wird beispielsweise in der vorformulierten Unterlassungserklärung im Falle einer Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 6000, 00 € verlangt.
Lassen Sie sich daher unbedingt von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten.
Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid oder Klage durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de
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Tipp: Besuchen Sie auch unsere Kanzlei unter www.kanzlei-heidicker.de oder unseren neuen Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.