Heidicker Abmahnblog
11Jul/140

Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. vom 04.06.2014 sowie einstweilige Verfügung des Landgerichts Dortmund vom 26.06.2014 wegen Werbung mit Garantien auf eBay

Uns wurde in dieser Woche eine Abmahnung des Verbraucherschutz Vereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V. aus Fürstenfeldbruck nebst daraufhin ergangener einstweiliger Verfügung durch Beschluss des Landgerichts Dortmund vom 26.06.2014 zur Bearbeitung vorgelegt.

Gerügt wird die fehlerhafte Werbung mit Garantien auf eBay, wonach anzugeben ist, dass die gesetzlichen Rechte durch die Garantie nicht eingeschränkt werden sowie der Umstand, welchen Inhalt die Garantie genau hat.

In der ursprünglichen Abmahnung wurden gefordert

Forderung:

  1. Strafbewehrte Unterlassungserklärung
  2. Rechtsverfolgungskosten 232,05 € (Pauschale)

Soweit auf die Abmahnung nicht fachgerecht reagiert wird, kann es zum Erlass einer gerichtlichen Verfügung kommen, die weitaus mehr Kosten nach sich zieht, als die von Verbänden und Wettbewerbsvereinen geltend gemachte einheitliche Pauschale. Hier zeigt sich, dass die Beratung spätestens bei Erhalt der Abmahnung beginnen sollte.

In diesem Fall hätte der Adressat der Abmahnung – und jetzt auch der Adressat der Verfügung des LG Dortmund – viel Geld sparen können.

Jedoch muss auch nach Erhalt der einstweiligen Verfügung noch einiges beachtet werden. Einerseits sollte die Verfügung auf etwaige Mängel, beispielsweise Zustellungsmängel, Einhaltung der Dringlichkeit etc. überprüft werden, andererseits sollte bei Berechtigung der Abmahnung unbedingt eine sog. Abschlusserklärung abgegeben werden.

Geschieht dies nicht, kann der ursprüngliche Abmahner hierzu noch einmal kostenpflichtig auffordern (sog. 2. Abmahnung). Wie man sieht, können sich die Kosten leicht summieren.

Sie sollten sich daher unbedingt an einen spezialisierten Anwalt wenden. Wir erfahren es in der Praxis immer wieder, dass gerade auch das Institut der Abschlusserklärung bei vielen Kollegen nicht bekannt ist. Juristisch dient das Abschlussschreiben der Verhinderung eines Hauptsacheprozesses, welcher nochmals im Falle einer mündlichen Verhandlung mit ca. doppelt so viel Kosten zur Buche schlägt, wie bereits die einstweilige Verfügung. Bei fehlender oder falscher Beratung können daher im Falle einer durchschnittlichen wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durchaus Kosten im Bereich von 4000, 00 bis 8000, 00 € entstehen.

Wir möchten diese Gelegenheit auch nutzen um darauf hinzuweisen, dass seit dem 13.06.2014 ein neues „Onlinerecht“ gilt, welches eines der umfassendsten Gesetzesänderungen im Onlinehandel in den letzten Jahren überhaupt darstellt. Die neuen Regelungen, insbesondere zum Widerrufsrecht sowie die Pflicht zur Belehrung über neue Pflichtinformationen gelten seit dem 13.06.2014 für alle Onlinehändler, egal ob diese auf eBay, Amazon oder DaWanda handeln. Die ersten Abmahnungen zu dieser Thematik hatten wir bereits auf dem Tisch! Handeln Sie also vorbeugend, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung  aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

 

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