Heidicker Abmahnblog
2Jun/140

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Rechtsanwaltes Joel Jan Smolibowski im Auftrage der Olpat GmbH vom 16.05.2014

Am 02.06.2014 erreichte unserer Kanzlei eine Abmahnung des Rechtsanwaltes Joel Jan Smolibowski im Auftrage der Olpat GmbH vom 16.05.2014, die uns zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt wurde.

In dem Abmahnschreiben wird ein Wettbewerbsverstoß im Rahmen einer geschäftlichen Tätigkeit auf einer Internetseite vorgeworfen.

Der Vorwurf lautet auf Verstoß gegen das Telemediengesetz wegen irreführender Angaben im Impressum gemäß § 5 TMG.

Forderung:

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung werden Rechtsanwaltskosten auf Basis eines Gegenstandswert (2.000,00€) in Höhe von 215,00€ gefordert.

Wir raten davon ab, die der Abmahnung anliegende Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Wir raten an gerade in diesem Fall eine spezialisierte anwaltliche Beratung hinzuzuziehen. Insbesondere das Ignorieren der Abmahnung kann beispielsweise zum Erlass einer einstweiligen Verfügung führen, welche erhebliche Kosten nach sich zieht.

Neben der Verteidigung gegen die Abmahnung sollte selbstredend der eigene Onlineauftritt einer intensiven Überprüfung im Hinblick auf die dort vorgehaltenen Rechtstexte unterzogen werden. Auch hierfür stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Denn vor Abgabe einer Unterlassungserklärung muss unbedingt sichergestellt werden, dass die gerügten Verstöße, soweit diese zutreffen, fachgerecht abgestellt werden, da ansonsten mit der Geltendmachung einer Vertragsstrafe gerechnet werden muss.

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung  aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

 

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