Heidicker Abmahnblog
16Mai/140

Neue Abmahnung der Kanzlei Becker & Haumann im Auftrag der FC Bayern München AG vom 14.05.2014

Am 16.05.2014 wurde unserer Kanzlei eine neue Abmahnung der Kanzlei Becker & Haumann im Auftrag der FC Bayern München AG zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt.

In der Abmahnung wird dem Adressaten vorgeworfen, er habe Karten für das DFB Pokalfinale des FC Bayern München gegen Borussia Dortmund am Samstag, den 17.05.2014 im Berliner Olympiastadion entgegen der in den Vertrag einbezogenen ATGB über die Internethandelsplattform eBay veräußert.

In der Vergangenheit wurden uns bereits ähnliche Abmahnungen der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA und Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt. Auch diese Abmahnungen beinhalteten den Vorwurf eines Verstoßes gegen die ATGB.

Hierbei wird auf die Ziffer 4.1. der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) verwiesen, die neben u.a. dem Verbot des gewerblichen und kommerziellen Weiterverkaufes ohne Zustimmung der FC Bayern München AG für den Fall der Zuwiderhandlung auch eine Vertragsstrafe (Ziffer 6.2.) vorsieht. Erlaubt sei dagegen nur der Erwerb zum privaten Gebrauch.

Zusätzlich zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrages in Höhe von 500, 00 € verlangt.

Verstoß gegen ATGB?

Zunächst ist zweifelhaft, ob die zugrunde gelegten ATGB in der vorliegenden Form einer rechtlichen Überprüfung überhaupt Stand hält.

Ob die Karten kommerziell (d.h. mit Gewinn) verkauft wurden, hängt von dem erzielten Verkaufserlös ab. Vielfach werden die gleichen Karten mehrfach zur Auktion angeboten. Entsprechende vorherige Angebote werden vorzeitig beendet, so dass ein tatsächlicher Verkaufspreis nicht erzielt wird. Auch eine erfolgte Kaufrückabwicklung und Rückerstattung des Kaufpreises mit dem Käufer spielt eine Rolle. Nicht zuletzt sollte auch der selbst entrichtete Kaufpreis beim vorherigen Erwerb der Karten überprüft werden, um den tatsächlichen Reingewinn ermitteln zu können.

Unterlassungserklärung abgeben?

Vorsicht! Auf gar keinen Fall kann jedoch angeraten werden, die der Abmahnung anliegende Unterlassungserklärung abzugeben. Diese ist nachteilig und kann uneingeschränkt als Schuldeingeständnis angesehen werden. Eine Abgabe, soweit diese in Betracht kommt, sollte nur in modifizierter Form erfolgen.

Eine Überprüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt ist auf jeden Fall angezeigt und dringend anzuraten. Ist die Abmahnung nämlich berechtigt, kann die Einleitung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens drohen, was mit erheblichen Kosten verbunden ist.

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

     

    Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

    Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

 

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