Heidicker Abmahnblog
30Nov/130

Abmahnung der Kanzlei Obladen Gäßler im Auftrag durch Herrn Etienne Wittig wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung auf eBay

Uns wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Etienne Wittig aus Pfalzfeld vorgelegt. Die Abmahnung ist datiert auf den 21.11.2013. Herr Wittig vertreibt auf dem Onlinemarktportal eBay Drucker. Druckerzubehör sowie Handyzubehör.

 

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Kosten der Rechtsverfolgung in Höhe von 745, 40 € netto.

 

Gerügt werden folgende Wettbewerbsverstöße:

 

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung bzw. komplettes Fehlen einer Widerrufsbelehrung

 

Keinesfalls sollte vorschnell die der Abmahnung anliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet werden. Das Vorliegen der vermeintlichen Verstöße bedarf einer genauen Prüfung. Des Weiteren muss nach Abgabe der Unterlassungserklärung unbedingt sichergestellt werden, dass die gerügten Verstöße, soweit diese zutreffen, fachgerecht abgestellt werden, da ansonsten mit der Geltendmachung einer Vertragsstrafe gerechnet werden muss.

 

Es ist daher Vorsicht angezeigt und gerade in diesem Fall eine spezialisierte anwaltliche Beratung geboten. Insbesondere das Ignorieren der Abmahnung kann erhebliche Kosten nach sich ziehen, die sodann weitaus über dem oben genannten Betrag liegen würden.

 

Im Falle der Beantragung einer einstweiligen Verfügung würden sich die Kosten – soweit Abmahnung und einstweilige Verfügung berechtigt sind – auf ca. 1500, 00 € summieren. Dies sollte durch eine vorherige Beauftragung eines fachkundigen Rechtsanwaltes unbedingt vermieden. Sollte die Abmahnung nämlich berechtigt sein, sollte hier Schadensbegrenzung betrieben werden, indem unbedingt vermieden wird, dass weitere Kosten entstehen.

 

Parallel zur Verteidigung gegen die Abmahnung sollte selbstredend der eigene Onlineauftritt einer intensiven Überprüfung im Hinblick auf die dort vorgehaltenen Rechtstexte unterzogen werden. Auch hierfür stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage aus dem Bereich des Wettbewerbsrechtes, des Markenrechtes oder aus anderen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes zurück.

Wir sind Ihnen selbstverständlich auch dabei behilflich, Ihren Onlineauftritt gegen zukünftige mögliche Abmahnungen abmahnsicher zu gestalten. Diesbezügliche Informationen erhalten Sie auch hier. 

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Allgemeine Hinweise zum Umgang mit Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem neuen Videoblog.

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

 

 

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