Heidicker Abmahnblog
29Mai/130

Aktuelle Abmahnung Komning Rechtsanwälte im Auftrag der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co KG vom 23.05.2013

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung wegen ungenehmigter öffentlicher Ausstrahlung des Senders Sky in einer Gastwirtschaft

Rechteinhaber: Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co KG

Abgemahntes Werk:  Öffentliche Zugänglichmachung des Senders Sky

Geforderter Betrag: 2000, 00 € oder 1000, 00€, wenn Vertrag mit Sky abgeschlossen wird

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