Heidicker Abmahnblog
2Mai/120

Wieder vermehrt wettbewerbsrechtliche Abmahnungen im Auftrag des Herrn Thomas Baczewski ausgesprochen durch Rechtsanwalt Tawil

Uns wurden in dieser Woche wieder Abmahnungen des Herrn Thomas Baczewski ausgesprochen durch Rechtsanwalt Tawil vorgelegt. In den uns vorgelegten Abmahnungen wurden wiederum Verstöße gegen die sog. 40, 00 € - Klausel gerügt. Gefordert wird neben der Abgabe der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung von Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert in Höhe von 10.000, 00 €, mithin ein Betrag in Höhe von 651, 80 €.

Unterzeichnen Sie die beigefügte Unterlassungserklärung auf keinen Fall ungeprüft. Ferner sollten auch nicht die geltend gemachten Beträge ungeprüft gezahlt werden.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass die von uns vertretenen Mandanten bei Ihren ersten Anfragen häufig den Ihnen vorgeworfenen Verstoß nicht richtig juristisch einordnen konnten, was aufgrund der Spezialmaterie durchaus nachvollziehbar ist. So drohen bei Abgabe der  Unterlassungserklärung und der nicht (korrekten) Abstellung des Verstoßes  die Geltendmachung einer Vertragsstrafe in Höhe von über 5000, 00 €. Eine umfangreiche Beratung gerade auch im Hinblick auf die nötigen Korrekturen im ebay-Shop ist daher unerlässlich.

Die Verteidgungsoptionen gegen die Abmahnung sind gut, soweit Sie sich juristisch fundiert beraten lassen. Wir stehen Ihnen hierzu bundesweit zur Verfügung und haben in der Vergangenheit bereits häufig gegen Abmahnungen des Herrn Baczewski verteidigt.

Rufen Sie uns unverbindlich an. Weitere Informationen zu dieser Abmahnung erhalten Sie auch hier.

 

 

 

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