Heidicker Abmahnblog
27Apr/120

Erste Abmahnung der im Filesharing neutätigen CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der DigiProtect vom 23.04.2012 bei uns eingetroffen

Uns wurde am 25.04.2012 eine Abmahnung der CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien vorgelegt.

 

Im Internet ist bereits seit einigen Tagen über die Kanzlei berichtet worden.

 

Die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien wurde in der näheren Vergangenheit von der Kanzlei Schalast und Partner aus Frankfurt vertreten.

 

Hierauf wird in der Abmahnung auch konkret Bezug genommen. Dort heißt es wortwörtlich:

 

„Wir weisen Sie in diesem Zusammenhang vorsorglich darauf hin, dass es rechtlich ohne Belangen ist, dass der beiliegende Beschluss durch die Kanzlei Schalast und Partner in Frankfurt erwirkt wurde. Die Kanzlei Schalast und Partner ist nicht mehr mit der Verfolgung der hier zugrunde liegenden Urheberrechtsverletzung beauftragt. Dieser erfolgt nach der Übernahme des Mandates einzig durch die CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.“

 

Gegenstand der Abmahnung ist die Tonaufnahme „Kool Savas – Aura“.

 

Diese befindet sich auf einem German Top 100 Singlechartcontainer vom 21.11.2011.

 

Die Abmahnung ist datiert vom 23.04.2012.

 

Der in dem uns vorgelegten Abmahnschreiben genannte Titel war bereits in der Vergangenheit häufiger Gegenstand von Abmahnungen der Kanzlei Schalast und Partner.

 

Aufgrund der Tatsache, dass sich der entsprechende Titel auf einem German Top 100 Singlechartcontainer befindet, drohen auch sogenannte Folgeabmahnungen.

 

Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist nachteilig. Diese sollte in dieser Form nicht abgegeben werden. So wird in der vorformulierten Unterlassungserklärung für den Fall einer zukünftigen und schuldhaften Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € versprochen.

 

Zur Abgeltung der Angelegenheit wird ein Vergleichsbetrag in Höhe von 550,00 € gefordert. Ferner räumt die Kanzlei unserem Mandanten ein, den geltend gemachten Betrag auf 430,00 € zu ermäßigen, sollten innerhalb von acht Tagen nach Zugang des Abmahnschreibens 430,00 € auf das Kanzleikonto gezahlt werden. Dies erinnert stark an den von der Kanzlei Schalast und Partner in früheren Abmahnungen eingeräumten Schnellzahlerrabatt.

 

Im Falle des Erhaltes der Abmahnung ist Ihnen dringend anzuraten, sich fachkundig beraten zu lassen. Die geforderten Beträge sollten nicht ungeprüft gezahlt, die beiliegende Unterlassungserklärung keinesfalls in dieser Form abgegeben werden.

 

Aufgrund der täglichen Bearbeitung  einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen.

Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung zusenden, besipielsweie per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de.  Ich rufe Sie kostenlos zurück. 

 

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen.  Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de

 

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

 

In Notfällen, wie beispielsweise am Wochenende, können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.

 

Wir vertreten bundesweit und haben bereits einer großen Anzahl von Abgemahnten in ganz Deutschland weiterhelfen können.

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