Heidicker Abmahnblog
19Feb/120

Hilfe bei aktueller Abmahnung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian aus Berlin im Auftrag der DigiRights Administration GmbH vom 16.02.2012 an dem Musikwerk: „Mike Candys & Evelyn Ft. Patrick Miller – One Night in Ibiza auf The Dome Vol. 60“

Uns wurde eine weitere aktuelle Abmahnung vom 16.02.2012 des Rechtsanwaltes Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH vorgelegt. Gegenstand und gleichzeitiger Vorwurf des Abmahnschreibens ist die vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Lied „Mike Candys & Evelyn Ft. Patrick Miller – One Night in Ibiza“

 

Bereits seit einigen Monaten mahnt die DigiRights Administration GmbH nunmehr auch durch einen weiteren Rechtsanwalt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen ab.

 

Die DigiRights Administration GmbH ließ im letzten Jahr – soweit ersichtlich und hier bekannt – hauptsächlich durch die Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner abmahnen.

 

Gefordert wird neben der Abgabe der Unterlassungserklärung ein pauchaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 680, 00 €.

 

Ob dieser Betrag angemessen ist, darf erheblich bezweifelt werden.

 

Gegenstand der uns vorliegenden Abmahnung ist der Musiksampler „The Dome Vol. 60“ der bereits häufiger Gegenstand von Abmahnungen auch andere Rechteinhaber war und auch noch ist. Es drohen daher Folgeabmahnungen.

 

 

 Lassen Sie sich diesbezüglich beraten und sprechen Sie Ihren beratenden Anwalt direkt darauf an. Möglicherweise kann es angezeigt sein, in diesen Fällen vorbeugend tätig zu werden, um weitere Abmahnungen zu vermeiden.

 

Geben Sie darüber hinaus nicht die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung ab. Diese ist nachteilig und stellt nach unserer Ansicht ein Schuldanerkenntnis dar. Diese muss dringend modifiziert werden.

 

Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig reduziert oder auch ganz abgewehrt werden.

 

Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen schnell und rechtssicher weiterhelfen.

 

Alleine in diesem Jahr schauen wir bereits auf nahezu hundert von bearbeiteten Filesharingabmahnungen zurück.

Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).

Für eine erste kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.

 

Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung per Fax oder E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Ich rufe Sie kostenlos zurück. 

 

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester und fairer Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.

 

Wir vertreten bundesweit

 

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