Heidicker Abmahnblog

Tipp: Besuchen Sie auch unsere Kanzlei unter www.kanzlei-heidicker.de oder unseren neuen Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


31Jul/140

Neue Abmahnung der Kanzlei APW Rechtsanwälte & Notar im Auftrag der Elite Film AG vom 28.07.2014 an dem Filmwerk „Blackthorn“

Am 30.07.2014 erreichte unsere Kanzlei eine Abmahnung der Kanzlei APW Rechtsanwälte & Notar im Auftrag der Elite Film AG zur rechtlichen Überprüfung. Dem Adressaten der Abmahnung wird eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Blackthorn“, an dem die Elite Film AG die Rechte innehat, vorgeworfen.

Folgendes wird gefordert:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Abgeltungsbetrag in Höhe von 530,00€

Der Abmahnung liegt zudem eine Aufstellung der vermeintlichen „wahren“ Kosten bzgl. der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung zugrunde.

Auffällig ist insbesondere die angeführte Höhe des Lizenzschadensersatzes. So wird ein Betrag in Höhe von 2.000,00€ angesetzt. Ein Lizenzschadensersatz in dieser Höhe ist unserer Auffassung nach als völlig überhöht zu qualifizieren. Nach einschlägiger Rechtsprechung werden deutlich geringere Schadensersatzbeträge als angemessen angesehen.

Hinweis:

In keinem Fall sollte die anliegende vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnet werden. Unserer Rechtsauffassung kann die Unterlassungserklärung als Schuldanerkenntnis ausgelegt werden. Dies hätte zur Konsequenz, dass Sie sich mit Unterzeichnung bereits sämtliche Einwendungen gegen den Vorwurf zu Beginn abschneiden.

Darüber hinaus sollte nicht dem Ratschlag aus einschlägigen Internetforen gefolgt werden, die anraten, diese Art von Abmahnung zu ignorieren.

Entscheidend ist die Frage, ob die grundsätzliche Vermutung der Täterhaftung des Anschlussinhabers entkräftet werden kann. Hierzu bestehen nach aktueller Rechtsprechung verschiedene Fallkonstellationen.

Demnach kann die Strategie von einer konsequenten Zurückweisung bis zur vergleichsweisen Beilegung der Angelegenheit, d. h. einer Reduzierung des geltend gemachten Betrages reichen.

Wie Sie sehen, gibt es viele Punkte, die im Falle einer Filesharingverteidigung zu beachten sind. Wenden Sie sich daher an einen auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen, dem die Filesharingproblematik vertraut ist.

Es lassen sich in nahezu jedem Fall gute Ergebnisse erzielen, die Ihnen vor allen Dingen die nötige Rechtssicherheit bringen werden. Verzweifeln Sie auf keinen Fall, sondern suchen Sie fachkundige Hilfe.

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen  beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid oder Klage durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

    Ihr Vorteil:

 

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

 

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

30Jul/140

Abmahnung Waldorf Frommer vom 14.07.2014 an dem Filmwerk „Der Hobbit: Smaugs Einöde (Film)“ im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: Warner Bros. Entertainment GmbH

Abgemahntes Werk:  „Der Hobbit: Smaugs Einöde (Film)“

Geforderter Betrag: 815,00 €;


Wir haben bereits hunderte Mandanten gegen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer vertreten. Im ersten Schritt muss zunächst überprüft werden, inwieweit der vorgeworfene Verstoß in der Sache zutrifft. Dies kann jedoch nur dann sicher beurteilt werden, soweit der beratende Rechtsanwalt die Rechtsprechung im Bereich des Filesharing genau kennt und auf diese Materie spezialisiert ist.

Als Vorabtipp gilt es, auf jeden Fall die Ruhe zu bewahren, jedoch hierbei nicht untätig zu sein. Unterschreiben Sie keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung  aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

30Jul/140

Neue Abmahnung der Kanzlei Fareds im Auftrag der Track by Track Records UG an dem Musikwerk: „Michael Mind Project – Show Me Love“ vom 11.07.2014 auf Kontor Top of the Clubs Vol. 62

Das Musikwerk soll, als Bestandteil der Datei namens „Kontor Top of the Clubs Vol. 62“, über eine Internettauschbörse anderen Nutzern angeboten worden sein.

Zusätzlich zu der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 389,50 € gefordert. Dieser setzt sich aus Rechtsanwaltskosten sowie einem pauschalen Lizenzschadensersatz zusammen.

 

Folgeabmahngefahr?

Die Frage der Strategie hängt nicht zuletzt auch davon ab, inwieweit weitere Abmahnungen drohen. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn sich das abgemahnte Lied in einem sog. einem Musiksampler befindet. Auch wenn dies häufig im Internet so zu lesen ist, besteht die Gefahr selbstverständlich nicht. Jedoch können bei falscher Reaktionsweise durchaus weitere Abmahnungen erfolgen, die jedoch nicht über den zweistelligen Bereich hinausgehen dürften. Ob hier mit sog. vorbeugenden Unterlassungserklärungen gearbeitet werden sollte, ist eine Frage des Einzelfalles. Hierzu divergieren die Stimmen derzeit gewaltiger denn je.

In vielen Fällen kommt es sodann dazu, dass die erste Abmahnung lediglich der Anfang einer Serie von Abmahnungen ist. So dürften nach unserer Erfahrung die Quote und die Gefahr von Folgeabmahnungen in Fällen solcher Art bei geschätzten über 50 % liegen.

Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Gefahr von Folgeabmahnungen einzudämmen bzw. die Verteidigung so zu gestalten, dass das Risiko sowie der finanzielle Schaden des Abmahnadressaten so gering wie möglich gehalten werden.

Zudem gilt es nicht dem Irrglauben zu verfallen, dass ein Ignorieren der Angelegenheit die Lösung des Problems ist.

Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass Sie sich von einem im Urheberrecht spezialisierten Anwalt beraten lassen.

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

     

    Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

    Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

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21Jul/140

Weitere Abmahnung der Kanzlei .rka Rechtsanwälte iAd der Koch Media GmbH vom 17.07.2014 an dem PC-Spielwerk „Saints Row 3“ FORDERUNG: 1.000,00€

Unserer Kanzlei liegt eine Abmahnung der Kanzlei .rka Rechtsanwälte iAd der Koch Media GmbH zur Bearbeitung vor.

Der Abmahnung liegt der Vorwurf einer Urheberechtsverletzung an dem PC-Spielwerk „Saints Row 3“ durch öffentliches Zugänglichmachen im Rahmen einer Internettauschbörse zugrunde.

Machen Sie nicht bereits zu Anfang gravierende Fehler!

Unterzeichnen Sie nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft! Bei dieser Unterlassungserklärung handelt es sich unserer Auffassung nach um ein Schuldanerkenntnis, wodurch Sie sich bereits zu Beginn sämtliche Einwendungen gegen den Vorwurf abschneiden.

Dies heißt jedoch nicht gleichzeitig, dass grundsätzlich keine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte. Dies sollte nach Prüfung des Einzelfalls in abgeänderter Form geschehen.

Wichtig ist zudem, dass erfahrungsgemäß das Ignorieren solcher Abmahnungen kostspielige Konsequenzen nach sich ziehen können. Denn unserer Kanzlei sind bereits Klageverfahren der Kanzlei rka. Rechtsanwälte bekannt, welche im Auftrage der Koch Media GmbH geführt wurden.

Für die Verteidigung ist entscheidend, ob der vorgeworfene Verstoß in dieser Form zutrifft. Diesbezüglich wird zu klären sein, ob der vermeintliche Verstoß durch den Anschlussinhaber selbst, einen bekannten oder unbekannten Dritten begangen worden sein könnte, oder ob der Vorwurf gänzlich ausgeschlossen werden kann. Je nach Einzelfall werden sich sodann unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben, die zusammen mit dem beratenden Anwalt geklärt und besprochen werden sollten.

Abgeltungsbetrag 1.000,00€?:

Es wird ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 1.000,00€ gefordert. Der georderte Abgeltungsbetrag in Höhe von 1.000,00€ ist unserer Auffassung nach als überhöht zu qualifizieren. Während in der Abmahnung zwar konsequent und richtig die Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert von 1.000,00€ gemäß § 97a Abs. 2 UhrG berechnet werden, so sind die Ausführungen zu den Kosten, welche der Täter der Rechtsverletzung  zu tragen habe nach der neuen Gesetzeslage im Sinne der Aufschlüsselung der geltend gemachten Zahlungsansprüche in Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche durchaus zweifelhaft.

 

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen  beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

     

    Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

    Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
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Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

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17Jul/140

Aktueller Mahnbescheid der Kanzlei Fareds vom 17.07.2014 im Auftrag des Herrn Christian Königseder.

Uns erreichte am 17.07.2014 wiederum eine Anfrage wegen eines aktuellen Mahnbescheides, der durch die Kanzlei Fareds im Auftrag des Herrn Christian Königseder beantragt und erlassen wurde.

In dem uns vorgelegten Mahnbescheid werden insgesamt Kosten in Höhe von 687,46 € geltend gemacht. Als Anspruchsgrund wird hierbei die „Unerlaubte Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke aus dem Repertoire des Antragssteller“ genannt. Gegenstand der Abmahnung, die im Januar 2012 ausgesprochen wurde, war hierbei ein Musikwerk.

Einmal mehr bestätigt dies, dass die Abmahnungsfälle nicht „im Sande verlaufen“, wie dies leider häufig in diversen Internetforen behauptet wird.

Allerdings bestehen auch noch im Stadium des gerichtlichen Mahnbescheidverfahrens Reaktionsmöglichkeiten und Verteidigungsoptionen.

Wichtiger denn je ist es jedoch an dieser Stelle richtig zu reagieren. Wird der Mahnbescheid ignoriert, erfolgt nach zwei Wochen der sog. Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides. Zwar besteht gegen diesen auch noch die Möglichkeit innerhalb von zwei Wochen Einspruch einzulegen, jedoch ist dieser sodann vorläufig vollstreckbar.

Es sollte daher nach Erhalt eines Mahnbescheides umgehend rechtlicher Rat eingeholt werden. In den meisten Fällen bietet sich sodann zunächst die Einlegung eines Widerspruches an. Auch dann ist es nach unserer Erfahrung noch möglich in Verhandlungen mit der Gegenseite zu treten. Jedoch sollte es soweit gar nicht erst kommen. Die Verteidigung in der Angelegenheit sollte daher bereits bei Erhalt einer Abmahnung beginnen.

Ist jedoch bereits ein Mahnbescheid in der Welt gelten folgende Verhaltensregeln:

  • Unbedingt feststellen, wann Ihnen dieser zugestellt wurde
  • Zweiwochen-Frist notieren
  • Anwaltlichen Rat (rechtzeitig) einholen
  • Ruhig bleiben

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 

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  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben 

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

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17Jul/140

Abmahnung Waldorf Frommer vom 14.07.2014 wegen Urheberrecht „The Americans – Staffel 2 – Folge 10 und Staffel 2 Folge 5 im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH

Uns liegt erneut eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH vor.

Gerügt wird eine begangene Urheberrechtsverletzung im Rahmen einer Internettauschbörse an dem Serien Werk – The Americans.

Die Abmahnung im kurzen Überblick:

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH

Abgemahntes Werk:  „The Americans – Staffel 2 – Folge 10 und Staffel  2 Folge 5“

Geforderter Betrag: 915,00 €;

 

Wir haben bereits hunderte Mandanten gegen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer vertreten. Im ersten Schritt muss zunächst überprüft werden, inwieweit der vorgeworfene Verstoß in der Sache zutrifft. Dies kann jedoch nur dann sicher beurteilt werden, soweit der beratende Rechtsanwalt die Rechtsprechung im Bereich des Filesharing genau kennt und auf diese Materie spezialisiert ist.

Als Vorabtipp gilt es, auf jeden Fall die Ruhe zu bewahren, jedoch hierbei nicht untätig zu sein. Unterschreiben Sie keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung  aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

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15Jul/140

Filesharing- Abmahnung Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH vom 11.07.2014 an den Musikwerken „Klingande – Jubel, Martin Garrix – Animals, Martin Garrix & Jay Hardway – Wizard, Bakermat – One Day (Vandaag)“

Die unserer Kanzlei vorgelegte Abmahnung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH stammt vom 11.07.2014.

Gegenstand der Abmahnung sind die Musikwerke „Klingande – Jubel, Martin Garrix – Animals, Martin Garrix & Jay Hardway – Wizard, Bakermat – One Day (Vandaag)“, an denen die DigiRights Administration GmbH die Rechte innehat. Dem Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, die Musikwerke über eine Tauschbörse im Rahmen eines P2P- Netzwerkes angeboten zu haben.

Zusätzlich zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 1.250,00€ gefordert.

Hinsichtlich der Kostenforderung muss zunächst geklärt werden, ob der vermeintliche Verstoß durch den Anschlussinhaber selbst, einen bekannten oder unbekannten Dritten begangen worden sein könnte, oder ob der Vorwurf gänzlich ausgeschlossen werden kann. Je nach Einzelfall werden sich sodann unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben, die zusammen mit dem beratenden Anwalt geklärt und besprochen werden sollten.

Datei: German Top 100 Chart Container!

Die Musikwerke sind Bestandteil eines German Top 100 Chart Containers.  Es besteht die akute Gefahr von Folgeabmahnungen durch andere Rechteinhaber.

Lassen Sie sich diesbezüglich unbedingt über die Möglichkeit der Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen beraten, um der Gefahr von Folgeabmahnungen und den damit verbundenen zusätzlichen Kostenforderungen Rechnung zu tragen. Wir haben in den letzten Jahren die Erfahrung gemacht, dass diese Verteidigungsstrategie sich unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten für die Mandantschaft am besten eignet.

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben 

    Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere Tausend Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

    Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

10Jul/140

Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Daniel Sebastian vom 01.07.2014 im Auftrag der DigiRights Administration GmbH an den Musikwerken: „Bakermat – One Day (Vandaag)“, „Scooter Feat. Wiz Khalifa – Bigroom Blitz“ und „DJ Antoine – Light It Up“ auf The Dome Vol. 70 Forderung: 1000,00 €

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH

Abgemahnte Werke:  „Bakermat - One Day (Vandaag)“, „Scooter Feat. Wiz Khalifa - Bigroom Blitz“ und „DJ Antoine - Light It Up“

Geforderter Betrag: 1000, 00 €;

Folgeabmahngefahr: gegeben; Bestandteil eines Musiksamplers

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Sebastian aus Berlin erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 


8Jul/140

Aktuelle Abmahnung der Rechtsanwälte Sasse und Partner aus Hamburg vom 26.06.2014 im Auftrag der WVG Medien GmbH an dem Filmwerk „The Walking Dead Staffel 4 Folge 2“

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: WVG Medien GmbH

Abgemahntes Werk:  „The Walking Dead“ Staffel 4 Folge 2”

Geforderter Betrag: 800, 00 €;

Achtung:

Bei dem abgemahnten Filmwerk handelt es sich um eine bekannte TV Serie, die mittlerweile auch in deutscher Sprache ausgestrahlt wird. Insoweit besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen hinsichtlich der weiteren ebenfalls urheberrechtlich geschützten Folgen der Staffel. Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Gefahr von Folgeabmahnungen einzudämmen bzw. die Verteidigung so zu gestalten, dass das Risiko sowie der finanzielle Schaden des Abmahnadressaten so gering wie möglich gehalten werden.

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Sasse und Partner aus Hamburg  erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

 

27Jun/140

Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Daniel Sebastian vom 23.06.2014 im Auftrag der DigiRights Administration GmbH an den Musikwerken: „Klingande – Jubel“, „Martin Garrix – Animals“, „Family of the Year – Hero“, „Stromae – Papaoutai“ auf German Top 100 Single Charts vom 17.03.2014 Forderung: 1250,00 €

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH

Abgemahnte Werke:  „Klingande - Jubel“, „Martin Garrix - Animals“, „Family of the Year - Hero“, „Stromae - Papaoutai“

Geforderter Betrag: 1250, 00 €;

Folgeabmahngefahr: gegeben; Bestandteil eines Chartcontainers

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Sebastian aus Berlin erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

 


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