Denecke von Haxthausen & Partner
Die Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen an einzelnen Musiktiteln, sowie auch mehrere Einzellieder auf Musiksamplern ab. Neben der Abgabe der obligatorischen Unterlassungserklärung werden Beträge zwischen 390, 00 € bis 1500, 00 € gefordert. Die abgemahnten Einzeltitel sind hierbei auch häufig Gegenstand von Chartcontainern, auf denen sich weitere Titel befinden.
Die Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner vertritt u.a. folgende Rechteinhaber:
B1 Recording SIA, DigiRights Administration GmbH
Haben auch Sie eine Abmahnung von der Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner erhalten?
Rufen Sie uns unter 02307/17062 an oder kontaktieren Sie uns schriftlich.
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