Heidicker Abmahnblog

Tipp: Besuchen Sie auch unsere Kanzlei unter www.kanzlei-heidicker.de oder unseren neuen Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


23Sep/140

Filesharing-Abmahnung der Kanzlei .rka Rechtsanwälte iAd der Koch Media GmbH vom 18.09.2014 an dem PC-Spielwerk „Hitman- Absolution“ FORDERUNG: 800,00€

Bereits in der Vergangaheit haben wir über Abmahnungen der Kanzlei .rka Rechtsanwälte im Auftage der Koch Media GmbH berichtet. Nun liegt uns ein weiteres Abmahnschreiben vor.

In dem Abmahnschreiben wird eine Urheberechtsverletzung an dem Computerspiel „Hitman- Absolution“ im Rahmen eines P2P- Netzwerkes (Internettauschbörse) vorgeworfen.

Zunächst wird in der Abmahnung ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht. Hierzu wird eine vorformulierte Unterlassungserklärung mitübersandt.

Unterzeichnen Sie keinesfalls die vorformulierte Unterlassungserklärung, ohne diese durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüft haben zu lassen!

Neben dem Unterlassungsanspruch wird eine pauschalisierter Abgeltungsbetrag in Höhe von 800,00€ gefordert. Dieser setzt sich aus den Kosten der Inanspruchnahme der .rka Rechtsanwälte, sowie einem Lizenschadensersatz zusammen. Wir sind der Ansicht, dass der geforderte Abgeltungsbetrag nicht als angemessen angesehen werden kann.

Wann hafte ich als Anschlussinhabers?

Ob den Anschlussinhaber die Haftung trifft hängt von verschiedenen Konstellationen ab. Auch hierzu sollten Sie sich durch einen spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen.

Beispielskonstellation:

Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 8. Januar 2014 - I ZR 169/12 – BearShare) hat eine Störerhaftung der Eltern für Handlungen der volljährigen Kinder ebenfalls abgelehnt. In der veröffentlichten Pressemitteilung 5/14 vom 08.012014 heißt es:

 

„Bei der Überlassung eines Internetanschlusses an volljährige Familienangehörige ist zu berücksichtigen, dass die Überlassung durch den Anschlussinhaber auf familiärer Verbundenheit beruht und Volljährige für ihre Handlungen selbst verantwortlich sind. Im Blick auf das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Familienangehörigen und die Eigenverantwortung von Volljährigen darf der Anschlussinhaber einem volljährigen Familienangehörigen seinen Internetanschluss überlassen, ohne diesen belehren oder überwachen zu müssen; erst wenn der Anschlussinhaber - etwa aufgrund einer Abmahnung - konkreten Anlass für die Befürchtung hat, dass der volljährige Familienangehörige den Internetanschluss für Rechtsverletzungen missbraucht, hat er die zur Verhinderung von Rechtsverletzungen erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.“

 

 

  • Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

 

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

15Sep/140

Weitere Abmahnung der Kanzlei .rka Rechtsanwälte iAd der Koch Media GmbH vom 11.09.2014 an dem PC-Spielwerk „Total War – Rome II“ FORDERUNG: 800,00€

Aktuell liegt uns eine Abmahnung der Kanzlei .rka Rechtsanwälte iAd der Koch Media GmbH zur rechtlichen Überprüfung vor.

Der Abmahnung liegt der Vorwurf einer Urheberechtsverletzung an dem PC-Spielwerk „Total War - Rome II“ durch öffentliches Zugänglichmachen im Rahmen einer Internettauschbörse zugrunde.

Wie Sie sich richtig verhalten!

Bereits kurz nach Erhalt dieser Art von Abmahnungen passieren die häufigsten Fehler. Immer wieder berichten uns Mandanten, dass Sie kurz davor standen, die vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.

Unserer Ansicht nach handelt es sich bei der vorformulierten Unterlassungserklärung um ein Schuldanerkenntnis. Wird diese in dieser Form unterzeichnet, können anschließend keine Einwendungen gegen den Vorwurf der Urheberechtsverletzung vorgebracht werden.

Allerdings heißt dies nicht, dass keine Unterlassungserklärung abgegeben werden soll oder muss. Sofern der Vorwurf in der Sache zutrifft, sollte eine modifizierte (abgeänderte) Version der Unterlassungserklärung abgegeben werden. Um hier weitere Fehler zu vermeiden raten wir dazu sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Kostenforderung 800,00€

In dem Abmahnschreiben wird ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 800,00€ gefordert. Der georderte Abgeltungsbetrag in Höhe von 800,00€ ist unserer Auffassung nach als überhöht zu qualifizieren.

So existiert insbesondere hinsichtlich der Höhe von Lizenschadensersatzbeträgen eine abweichende Rechtsprechung, die deutlich geringere Beträge als angemessen ansieht.

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen  beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

-          Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien

-          Persönliche und enge Beratung und Betreuung

-          Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

-          Bundesweite Vertretung

-          Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

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10Sep/140

Aktuelle Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer vom 04.09.2014 im Auftrag der Warner Bros Entertainment GmbH an vier TV Folgen der Serie „Arrow“

Grund der Abmahnung: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: Warner Bros Entertainment GmbH

Abgemahnte Werke:  „Arrow- Blast Radius”; „Arrow- Crudible“; „Arrow- Heir To The Demon“; „Arrow- Tremors“

Von dem Abgemahnten wird der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 1090,00 € gefordert.

Vorsicht!

Es besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen hinsichtlich der weiteren ebenfalls urheberrechtlich geschützten Folgen der Staffel. Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Gefahr von Folgeabmahnungen einzudämmen bzw. die Verteidigung so zu gestalten, dass das Risiko sowie der finanzielle Schaden des Abmahnadressaten so gering wie möglich gehalten werden.

Lassen Sie sich hierzu von einem spezialisierten Rechtsanwalt insbesondere zum Thema „vorbeugenden Unterlassungserklärungen“ beraten.

Frage der Haftung:

Hinsichtlich der Haftung von Anschlussinhabern im Rahmen von Wohngemeinschaften für Filesharingaktivitäten Ihrer Mitbewohner hat das LG Köln mit Urteil vom 14.03.2013, Az.: 14 O 320/12 entschieden, dass den Hauptmieter und Anschlussinhaber ohne konkreten Anlass gegenüber seinen Untermietern weder Prüfungs- und Kontrollpflichten noch Belehrungspflichten treffen.

Achtung!

Leider unterzeichnen viele Adressaten von Abmahnungen die vorformulierten Unterlassungserklärungen ungeprüft. Hierdurch schneiden Sie sich sämtliche Einwendungen im Vorfeld ab! Denn die vorformulierte Unterlassungserklärung kann als Schuldanerkenntnis angesehen werden. Andererseits drohen häufig erhöhte Vertragsstrafen, was selbst dann gilt, wenn die Unterlassungserklärung auf dem ersten Blick nach dem sog. Hamburger Brauch vorformuliert ist.

Allerdings bedeutet dies nicht, dass in jedem Fall keine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte. Im Falle des berechtigten Vorwurfes sollte dies durch einen spezialisierten Anwalt abgewandelt werden.

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

-          Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien

-          Persönliche und enge Beratung und Betreuung

-          Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

-          Bundesweite Vertretung

-          Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

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8Sep/140

Neue Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH an dem Filmwerk: „Godzilla“ vom 05.09.2014

Am 08.092014 erreichte uns eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer an dem Filmwerk „Godzilla“, an dem die Warner Bros. Entertainment GmbH die Rechte innehat, die uns zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt wurde.

Achtung!

Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung. Denn diese stellt unserer Auffassung nach ein Schuldanerkenntnis dar!

Von dem Adressaten der Abmahnung wird ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00€ gefordert.

Der Betrag enthält einen pauschalen Lizenzschadensersatz in Höhe von 600,00€.

Zudem enthält der Betrag von 215,00€ Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert in Höhe von 1.600,00€.

Ob in Ihrem Fall die Abmahnung zurückgewiesen werden kann, hängt davon ab, ob der Verstoß in dieser Form gegangen wurde bzw. Ihre Haftung durch einen abweichenden Geschehensablauf entkräftet werden kann.

Eine der häufig anzutreffenden Konstellationen bezüglich der Haftung von Eltern für Filesharingaktivitäten Ihrer Kinder war nun Gegenstand einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes. Der BGH hat mit Urteil vom 15.12.2012 nun höchstrichterlich entschieden, dass Eltern ihre Kinder zwar belehren müssen, eine Überwachung ohne konkreten Anlass jedoch nicht gefordert werden kann (Urteil vom 15. November 2012 – Az.: I ZR 74/12). Diese Entscheidung ist unserer Auffassung als ein weiterer Meilenstein zu werten.

Wie Sie erkennen können, ist die Filesharingproblematik sehr vielschichtig, so dass eine Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt angezeigt ist.

Wir raten Folgendes zu beachten:

Das Ignorieren einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer ist jedenfalls ein schlechter Rat!

So sind uns bereits viele Fälle zur Kenntnis gelangt, in denen die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrage der vertretenen Rechteinhaber Mahnbescheide beantragt und sogar Klagen eingereicht hat.

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 

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Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

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Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

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3Sep/140

Abmahnung Waldorf Frommer vom 27.08.2014 wegen Urheberrecht „Die Bücherdiebin (Film)“im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH

Abgemahntes Werk:  „Die Bücherdiebin (Film)“

Geforderter Betrag: 815,00 €;

Wir haben bereits hunderte Mandanten gegen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer vertreten. Im ersten Schritt muss zunächst überprüft werden, inwieweit der vorgeworfene Verstoß in der Sache zutrifft. Dies kann jedoch nur dann sicher beurteilt werden, soweit der beratende Rechtsanwalt die Rechtsprechung im Bereich des Filesharing genau kennt und auf diese Materie spezialisiert ist.

Als Vorabtipp gilt es, auf jeden Fall die Ruhe zu bewahren, jedoch hierbei nicht untätig zu sein. Unterschreiben Sie keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

-          Spezialisierte Beratung  aufgrund einschlägiger Erfahrung

-          Persönliche und enge Beratung und Betreuung

-          Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

-          Bundesweite Vertretung

-          Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

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Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

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29Aug/140

Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner vom 21.08.2014 im Auftrag der B1 Recording GmbH an dem Musikwerk „Alle Farben- She Moves“ auf „German Top 100 Single Charts vom 11.08.2014“

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: B1 Recording GmbH

Abgemahntes Werk:  „Alle Farben- She Moves“

Geforderter Betrag: 307, 46 €;

Folgeabmahngefahr: gegeben; Titel befindet sich in einem Chart Container

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner aus Frankfurt am Main  erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.

28Aug/140

Abmahnung der Kanzlei WeSaveYourCopyrights im Auftrag der Zooland GmbH an dem Musikwerk: „One In A Million/ R.I.O. feat. U- Jean“ vom 26.08.2014 auf Deutsche TOP 100 (14-August-2014)

Aufgrund des Vorwurfes einer vermeintlichen Urheberechtsverletzung an dem Musikwerk „One In A Million/ R.I.O. feat. U- Jean““ durch das öffentliche Zugänglichmachen im Rahmen einer Internettauschbörse, wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung von den Anschlussinhabern ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 450,00 € gefordert.

Der anzusetzende Schadensersatz wird mit einem Mindestbetrag von 300,00€ angegeben. Während in der Abmahnung die Rechtsverfolgungskosten auf einen Gegenstandswert von 1.300,00€ mithin 169,50€ beziffert werden.

Die vorformulierte Unterlassungserklärung stellt unserer Ansicht nach ein Schuldanerkenntnis dar und sollte niemals ungeprüft unterzeichnet werden!

Folgeabmahnungsgefahr „Deutsche TOP 100“- Vorbeugende Unterlassungserklärungen?:

Da sich auf dem Chartcontainer „Deutsche TOP 100 (14-August-2014)“ weitere urheberrechtlich geschützte Musikwerke befinden, besteht die akute Gefahr von Folgeabmahnungen. In vielen Fällen ist die erste Abmahnung lediglich der Anfang einer Serie von Abmahnungen ist. So dürften nach unserer Erfahrung die Quote und die Gefahr von Folgeabmahnungen in Fällen solcher Art bei geschätzten über 50 % liegen.

Um die Gefahr von Folgeabmahnungen einzudämmen bzw. die Verteidigung so zu gestalten, dass das Risiko sowie der finanzielle Schaden des Abmahnadressaten so gering wie möglich gehalten werden.

Wir weisen jedoch darauf hin, dass die Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen kein Allheilmittel ist. Diese sind im Falle einer Täterhaftung nicht geeignet den Lizenzschadensersatzanspruch zu Fall zu bringen.

Sofern der Vorwurf nicht ausgeräumt werden kann, besteht erfahrungsgemäß die Möglichkeit einer vergleichsweisen außergerichtlichen Erledigung im Rahmen einer Kostenreduzierung.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid oder Klage durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

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19Aug/140

Aktuelles Forderungsschreiben der Debcon GmbH iAd LFP Video Group LLC vom 06.08.2014

Aktuell liegt unserer Kanzlei wiederum ein Forderungsschrieben der Debcon GmbH zur Bearbeitung vor.

Wie bereits in der Vergangenheit mehrfach berichtet, handelt es sich auch in diesem Fall wiederum um ein Forderungsschreiben resultierend aus einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung an einem Filmwerk über eine Tauschbörse.

Die ursprüngliche Abmahnung wurde im Jahre 2012 durch die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter und Beller ausgesprochen.

Es werden Kosten in Höhe von 1.000,00 € geltend gemacht. Als Anspruchsgrund wird hierbei „Lizenzentschädigung aus Urheberrechtsverletzung“ genannt.

Die geltend gemachte Forderung ist unserer Auffassung nach als unangemessen hoch zu qualifizieren. Diesbezüglich ist zu konstatieren, dass die Höhe der Forderung keinesfalls der neuen Gesetzeslage entspricht.

Die Vorgehensweise hinsichtlich der geltend gemachten Kostenforderung hängt jedoch weiterhin von der Frage ab, ob der vorgeworfene Verstoß zutrifft. Die Beantwortung dieser Frage hängt von der jeweiligen Fallkonstellation ab.

Sofern der Vorwurf nicht entkräftet werden kann, können erfahrungsgemäß kostenreduzierende Vergleiche geschlossen werden.

Hier gilt es nun keine Fehler zu machen und richtig zu reagieren!

ACHTUNG!

Es ist von entscheidender Bedeutung die Schreiben der Debcon GmbH nicht zu ignorieren. In der jüngeren Vergangenheit wurden die Forderungen bereits gerichtlich verfolgt.

Ist bereits ein Mahnbescheid in der Welt gelten folgende Verhaltensregeln:

  • Unbedingt feststellen, wann Ihnen dieser zugestellt wurde
  • Zweiwochen-Frist notieren
  • Anwaltlichen Rat (rechtzeitig) einholen
  • Ruhig bleiben

 

 

Ihr Vorteil:

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Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

In Notfällen, wie beispielsweise am Wochenende, können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.

 

18Aug/140

Neue Abmahnung der Kanzlei Fareds im Auftrag der Track by Track Records UG an dem Musikwerk: „Michael Mind Project – Ignite“ vom 08.08.2014 auf Kontor Top of the Clubs Vol. 63

Wie bereits aus unzähligen Filesharing Abmahnungen bekannt, wird dem Internetanschlussinhaber eine Urheberechtsverletzung über eine Internettauschbörse vorgeworfen. Das Musikwerk soll anderen Nutzern angeboten worden sein.

Im Abmahnschreiben wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 389,50 € gefordert. Der Abgeltungsbetrag setzt sich aus einem pauschalen Lizenzschadensersatz sowie Kosten der Rechtsverfolgung zusammen.

Die Gefahr besteht darin, dass sich der abgemahnte Titel in einer Datei befindet, in der sich auch noch weitere Musikwerke befinden, die Gegenstand von Abmahnungen sein können. Auf dem Musiksampler Kontor Top Of The Clubs Vol. 63 befinden sich weitere Musikwerke, für die bereits in der Vergangenheit Abmahnungen ausgesprochen wurden.

Im Sinne einer Risiko- und Schadensminimierung besteht die Möglichkeit der Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen. Im Falle der rechtzeitigen Abgabe der Unterlassungserklärungen, d.h. vor Ausspruch einer Abmahnung, besteht kein Anspruch auf Erstattung von Rechtsverfolgungskosten. Da somit nur noch ein Lizenzschadensanspruch im Fall der Täterhaftung zu leisten wäre, stellt dies eine erhebliche Verbesserung der Ausgangsposition dar.

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben 

    Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

    Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

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6Aug/140

Neue Abmahnung der Kanzlei Becker & Haumann im Auftrag der SV Werder Bremen GmbH & Co. KG aA vom 05.08.2014

Unserer Kanzlei liegt eine neue Abmahnung der Kanzlei Becker & Haumann im Auftrag der SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA zur rechtlichen Überprüfung vor.

In der Abmahnung wird dem Adressaten vorgeworfen, er habe Karten für mehrere Bundesliga- Heimspiele des SV Werder Bremen entgegen der in den Vertrag einbezogenen ATGB über die Internethandelsplattform eBay veräußert.

In der Vergangenheit wurden uns bereits vergleichbare Abmahnungen der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA und Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt.

Gemäß Ziffer 9.2. der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) sei eine private Weitergabe zu einem höheren Preis als dem Originalpreis unzulässig.

Von einer Weitergabe zu überhöhten Preisen wird im Falle des Anbietens zu einem Preis von mehr als 15% zum Originalpreis gemäß Ziffer 9.2. der ATGB ausgegangen.

Zusätzlich wird in der Abmahnung eine Urheberrechtsverletzung durch Abbildung des Stadionsitzplanes geltend gemacht.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrages in Höhe von 500, 00 € verlangt.

Verstoß gegen ATGB?

Es ist zweifelhaft, ob die zugrunde gelegten ATGB in der vorliegenden Form einer rechtlichen Überprüfung überhaupt Stand halten. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund höchstrichterlicher Rechtsprechung zum Thema der privaten Weitergabe von Tickets.

Ob in der Sache ein Verstoß gegen die ATGB vorliegt bedarf einer Einzelfallprüfung. So ist uns aus diversen anderen Fällen bekannt, dass häufig Karten mehrfach eingestellt wurden und es nicht in jedem Fall zu einem Verkauf kommt. Dieser Umstand ist von großer Bedeutung hinsichtlich der Schadenshöhe.

Unterlassungserklärung ?

Hinweis:

Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung in dieser Form ungeprüft! Denn diese Erklärung kann als Schuldanerkenntnis gewertet werden, wodurch bereits im Vorfeld mögliche Einwendungen gegen den Vorwurf abgeschnitten werden.

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

-          Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien

-          Persönliche und enge Beratung und Betreuung

-          Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

-          Bundesweite Vertretung

-          Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

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