Tipp: Besuchen Sie auch unsere Kanzlei unter www.kanzlei-heidicker.de oder unseren neuen Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.
Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Faustmann & Mielke aus Trittau im Auftrag der Firma TAG-7, Volker Sonntag vom 28.12.2012 an dem Musikwerk „Wingenfelder-Wingenfelder – Wenn die Zeit kommt ( German Top 100 Single Charts)
Die Kanzlei Faustmann & Mielke spricht seit kurzem Abmahnungen für die Firma TAG-7, Volker Sonntag aus.
Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Faustmann & Mielke aus Trittau im Auftrag der Firma TAG-7, Volker Sonntag an dem Musikwerk „Wingenfelder-Wingenfelder - Wenn die Zeit kommt zur rechtlichen Überprüfung vor.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein recht hoher Schadensersatzbetrag in Höhe von 400,00 € gefordert.
Achtung!
Der Titel befindet sich auf einem German Top 100 Single Chart Container. Da sich auf den sog. German Top 100 Chart Containern weitere Musikwerke befinden, besteht die akute Gefahr von Folgeabmahnungen.
Folgeabmahngefahr?
Was bedeutet eigentlich Folgeabmahngefahr? Es wird mir doch vorgeworfen, ich habe nur einen Titel angeboten? Diese Frage hören wir oft. Die Krux in der Sache besteht jedoch darin, dass sich der abgemahnte Titel in einer Datei befindet, in der sich auch noch weitere Titel befinden, die häufig Gegenstand von Abmahnungen sind. In vielen Fällen kommt es sodann dazu, dass die erste Abmahnung lediglich der Anfang einer Serie von Abmahnungen ist. So dürften nach unserer Erfahrung die Quote und die Gefahr von Folgeabmahnungen in Fällen solcher Art bei geschätzten über 50 % liegen.
Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Gefahr von Folgeabmahnungen einzudämmen bzw. die Verteidigung so zu gestalten, dass das Risiko sowie der finanzielle Schaden des Abmahnadressaten so gering wie möglich gehalten wird.
Lassen Sie sich diesbezüglich unbedingt über die Möglichkeit der Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen beraten, um der Gefahr von Folgeabmahnungen und den damit verbundenen zusätzlichen Kostenforderungen Rechnung zu tragen.
Wie soll ich mich verhalten?
Immer wieder erleben wir unserer anwaltlichen Praxis, dass viele Adressaten von Abmahnungen die vorformulierten Unterlassungserklärungen ungeprüft unterzeichnen. Wird die Unterlassungserklärung in der anliegenden Form abgegeben, so könnte diese einerseits als Schuldeingeständnis gewertet werden, was zur Konsequenz hätte, dass Sie sich jede Einwendung gegen die Forderung abschneiden würden. Andererseits drohen häufig erhöhte Vertragsstrafen, was selbst dann gilt, wenn die Unterlassungserklärung auf dem ersten Blick nach dem sog. Hamburger Brauch vorformuliert ist.
Vorsicht!
Dies bedeutet jedoch nicht, dass grundsätzlich keine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte. Dies sollte nach Prüfung des Einzelfalls in abgeänderter Form geschehen.
Zudem gilt es nicht dem Irrglauben zu verfallen, dass ein Ignorieren der Angelegenheit die Lösung des Problems ist.
Entscheiden ist die Frage, ob der vorgeworfene Verstoß in dieser Form zutrifft oder nicht. Diesbezüglich wird zu klären sein, ob der vermeintliche Verstoß durch den Anschlussinhaber selbst, einen bekannten oder unbekannten Dritten begangen worden sein könnte, oder ob der Vorwurf gänzlich ausgeschlossen werden kann. Je nach Einzelfall werden sich sodann unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben, die zusammen mit dem beratenden Anwalt geklärt und besprochen werden sollten.
Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:
- Fristen notieren und einhalten
- Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
- Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
- Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
- Ruhig bleiben
Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
Ihr Vorteil:
- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
- Persönliche und enge Beratung und Betreuung
- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
- Bundesweite Vertretung
- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de
Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!
Bildquelle: © kebox - Fotolia.com
Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Fareds vom 18.01.2013 im Auftrag der Malibu Media LLC an dem Filmwerk „Unforgetable View Part One“
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: Malibu Media LLC
Abgemahntes Werk: „Unforgetable View Part One“
Geforderter Betrag: 600, 00 €;
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Fareds aus Hamburg erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Aktuelle Abmahnung der Rechtsanwälte Sasse und Partner aus Hamburg vom 17.01.2013 im Auftrag der WVG Medien GmbH an dem Filmwerk „The Walking Dead Staffel 3 Folge 3“
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: WVG Medien GmbH
Abgemahntes Werk: „The Walking Dead“ Staffel 3 Folge 3
Geforderter Betrag: 800, 00 €;
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Sasse und Partner aus Hamburg erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Neue Abmahnung der Kanzlei Fareds iAd Malibu Media LLC vom 11.01.2013 an dem Filmwerk „Waterfall Emotions“
Uns wurde eine Abmahnung der Kanzlei Fareds iAd Malibu Media LLC vom 11.01.2013 zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt.
Gegenstand der Abmahnung ist das illegale Angebot des oben genannten Werkes, an dem die Malibu Media LLC die Rechte innehat.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein recht hohe Schadensersatzbetrag in Höhe von 600,00 € gefordert.
Verteidigungsstrategie?
Zunächst gilt es nicht dem Irrglauben zu verfallen, dass ein Ignorieren der Angelegenheit die Lösung des Problems ist.
Entscheidend ist zunächst die Frage, ob der vorgeworfene Verstoß in dieser Form zutrifft oder nicht. Diesbezüglich wird zu klären sein, ob der vermeintliche Verstoß durch den Anschlussinhaber selbst, einen bekannten oder unbekannten Dritten begangen worden sein könnte, oder ob der Vorwurf gänzlich ausgeschlossen werden kann. Je nach Einzelfall werden sich sodann unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben, die zusammen mit dem beratenden Anwalt geklärt und besprochen werden sollten.
Der entscheidende Aspekt einer jeden Abmahnung ist jedoch zunächst die Unterlassungserklärung. Immer wieder erleben wir unserer anwaltlichen Praxis, dass viele Adressaten von Abmahnungen die vorformulierten Unterlassungserklärungen ungeprüft unterzeichnen. Wird die Unterlassungserklärung in der anliegenden Form abgegeben, so könnte diese einerseits als Schuldeingeständnis gewertet werden, was zur Konsequenz hätte, dass Sie sich jede Einwendung gegen die Forderung abschneiden würden. Andererseits drohen häufig erhöhte Vertragsstrafen, was selbst dann gilt, wenn die Unterlassungserklärung auf dem ersten Blick nach dem sog. Hamburger Brauch vorformuliert ist.
Vorsicht!
Dies bedeutet jedoch nicht, dass grundsätzlich keine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte. Dies sollte nach Prüfung des Einzelfalls in abgeänderter Form geschehen.
Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:
- Fristen notieren und einhalten
- Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
- Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
- Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
- Ruhig bleiben
Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
Ihr Vorteil:
- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
- Persönliche und enge Beratung und Betreuung
- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
- Bundesweite Vertretung
- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de
Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!
Bildquelle: © kebox - Fotolia.com
Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vom 11.01.2013 im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft an dem Filmwerk „Safe- Todsicher“
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung
Rechteinhaber: Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft
Abgemahntes Werk: „Safe- Todsicher“
Geforderter Betrag: 956, 00 €;
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Bildquelle: © VRD - Fotolia.com
Aktuelle Abmahnung der Rechtsanwälte Sasse und Partner aus Hamburg vom 11.01.2013 im Auftrag der Splendid Film GmbH an dem Filmwerk „The Expendables 2“
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung
Rechteinhaber: Splendid Film GmbH
Abgemahntes Werk: „The Expendables 2“
Geforderter Betrag: 800, 00 €;
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Sasse und Partner aus Hamburg erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Bildquelle: © FM2 - Fotolia.com
Neue Abmahnung der Kanzlei Fareds iAd der Track by Track Records UG vom 23.11.2012 dem Musikwerk „Michael Mind Project feat. Dante Thomas – Nothing Lasts Forever“ auf Bravo Hits Vol. 79
Uns wurde eine Abmahnung der Kanzlei Fareds iAd der Track by Track Records UG vom 23.11.2012 zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt.
Streitgegenstand:
Gegenstand der Abmahnung ist das illegale Angebot des oben genannten Werkes, an dem die die Track by Track Records UG die Rechte innehat, im Rahmen einer Internettauschbörse.
Forderungen?
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein recht hohe Schadensersatzbetrag in Höhe von 450,00 € gefordert.
Achtung!
Das hier streitgegenständliche Musikwerk ist Bestandteil des Musiksamplers Bravo Hits Vol. 79. Auf diesem Sampler befinden sich weitere Werke, so dass von einer Folgeabmahnungsfahr durch andere Rechteinhaber auszugehen ist. Lassen Sie sich diesbezüglich unbedingt über die Möglichkeit der Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen beraten, um der Gefahr von Folgeabmahnungen und den damit verbundenen zusätzlichen Kostenforderungen Rechnung zu tragen.
Verteidigungsoptionen?
Zunächst gilt es nicht dem Irrglauben zu verfallen, dass ein Ignorieren der Angelegenheit die Lösung des Problems ist.
Entscheidend ist zunächst die Frage, ob der vorgeworfene Verstoß in dieser Form zutrifft oder nicht. Diesbezüglich wird zu klären sein, ob der vermeintliche Verstoß durch den Anschlussinhaber selbst, einen bekannten oder unbekannten Dritten begangen worden sein könnte, oder ob der Vorwurf gänzlich ausgeschlossen werden kann. Je nach Einzelfall werden sich sodann unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben, die zusammen mit dem beratenden Anwalt geklärt und besprochen werden sollten.
Der entscheidende Aspekt einer jeden Abmahnung ist jedoch zunächst die Unterlassungserklärung. Immer wieder erleben wir unserer anwaltlichen Praxis, dass viele Adressaten von Abmahnungen die vorformulierten Unterlassungserklärungen ungeprüft unterzeichnen. Wird die Unterlassungserklärung in der anliegenden Form abgegeben, so könnte diese einerseits als Schuldeingeständnis gewertet werden, was zur Konsequenz hätte, dass Sie sich jede Einwendung gegen die Forderung abschneiden würden. Andererseits drohen häufig erhöhte Vertragsstrafen, was selbst dann gilt, wenn die Unterlassungserklärung auf dem ersten Blick nach dem sog. Hamburger Brauch vorformuliert ist.
Vorsicht!
Dies bedeutet jedoch nicht, dass grundsätzlich keine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte. Dies sollte nach Prüfung des Einzelfalls in abgeänderter Form geschehen.
Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:
- Fristen notieren und einhalten
- Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
- Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
- Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
- Ruhig bleiben
Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
Ihr Vorteil:
- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
- Persönliche und enge Beratung und Betreuung
- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
- Bundesweite Vertretung
- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de
Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!
Bildquelle: © kebox - Fotolia.com
Aktuelle Abmahnung der Rechtsanwälte Sasse und Partner aus Hamburg vom 10.01.2012 im Auftrag der WVG Medien GmbH an dem Film-/Serienwerk „The walking Dead“ Staffel 3 Folge 5
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: WVG Medien GmbH
Abgemahntes Werk: „The Walking Dead“ Staffel 3 Folge 5
Geforderter Betrag: 800, 00 €;
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Sasse und Partner aus Hamburg erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Urheberrechtliche Abmahnung vom 07.01.2013 wegen der Verwendung fremder Produktfotos durch Frau Nudzejma Biber
Bereits in der Vergangenheit, insbesondere im letzten Jahr, hatten wir mehrfach über urheberrechtliche Abmahnungen von Frau Nudzejma Biber berichtet, die diese durch eine Anwaltskanzlei aus Siegburg aussprechen lässt. Auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen lagen uns bereits vor.
Unserer Mandantschaft wird in der uns aktuell vorliegenden Abmahnung vorgeworfen, ein Foto, welches ein Parfum zeigt, ohne die entsprechende Zustimmung von Frau Biber der Öffentlichkeit auf eBay zugänglich gemacht zu haben.
Konkret wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, dass diese in ihrem privaten eBay-Account das Bild zur Bewerbung eines Produktes verwendet habe.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und der Geltendmachung von Auskunftsansprüchen, wird unsere Mandantschaft in dem Abmahnschreiben aufgefordert, Rechtsanwaltskosten in Höhe von 100, 00 €, sowie Schadensersatz für die rechtswidrige Nutzung des Bildes in Höhe von 225, 00 € zu ersetzen.
Mithin wird ein Gesamtbetrag in Höhe von 325, 00 € gefordert.
Es stellt sich hier die Frage, wie auf diese Abmahnung zu reagieren ist.
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Abmahnung keinesfalls ignoriert werden sollte. So kann in diesem Fall durchaus die Beantragung und erfolgreiche Durchsetzung einer einstweiligen Verfügung drohen, die mit weiteren erheblichen Kosten verbunden wäre.
Es ist jedoch anzuraten, die der Abmahnung anliegenden Unterlassungserklärung nicht in der anliegenden Form zu unterzeichnen. Diese sollte in modifizierter Form abgegeben werden, da die vorgefertigte Abfassung zu weit erscheint.
Auch die geltend gemachten Kosten sowie der Schadensersatzanspruch bedürfen einer genaueren Prüfung.
Insbesondere hat die Rechtsprechung in den letzten Monaten hinsichtlich des privaten „Bilderklau“ gezeigt, dass diese die ursprünglich als hoch zu beurteilenden Streitwerte und Schadensersatzbeträge nicht unerheblich reduziert hat.
Exemplarisch soll hierbei auf eine Entscheidung des OLG Köln vom 22.11.2011 (OLG Köln, Beschluss vom 22.11.2011, Az: 6 W 256/11) hingewiesen werden. So hatten die Kölner Richter regelmäßig in der Vergangenheit auch bei der Nutzung eines fremden Produktfotos im Rahmen eines privaten eBay-Accountes regelmäßig einen Streitwert in Höhe von 6.000,00 € für angemessen erachtet. Das OLG Köln hat nunmehr entschieden, dass insbesondere bei sogenannten „Knippsbildern“, die urheberrechtlich nach § 72 UrhG zu beurteilen sind, ein Streitwert in Höhe von 3.000,00 € für angemessen erscheint.
Darüber hinaus hat auch eine weitere Entscheidung des OLG Braunschweig für Furore gesorgt. Auch hierbei ging es um einen privaten „Bilderklau“ auf eBay. Hier hatte das Gericht den Streitwert für die Unterlassung auf 300,00 € festgesetzt. Als Schadensersatz hatte der Beklagte einen solchen in Höhe von 20,00 € zu leisten.
Bereits diese Entscheidungen zeigen, dass die Beträge erheblich variieren können.
Eine Prüfung der Abmahnung ist daher allemal angezeigt.
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter unserer Kanzleinummer 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung per E-Mail (ra@kanzlei-heidicker.de), per Fax (02307/236772) oder auf dem Postweg zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Aufgrund der täglichen Bearbeitung von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und Markenrechts sind wir auf diese Materie spezialisiert und können Ihnen schnell und rechtssicher weiterhelfen.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Kostentransparenz ist uns wichtig.
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter www.kanzlei-heidicker.de
Abmahnung der RGF Production Limited wegen der vermeintlichen illegalen öffentlichen Zugänglichmachung des Erotikfilmwerkes „Extreme Pervers Nr. 1 – 18 Jahre und so verdorben (Junge Mädchen gefesselt und benutzt)“durch die Kanzlei Munderloh vom 02.01.2013
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung
Rechteinhaber: RGF Production Limited
Abgemahntes Werk: „Extreme Pervers Nr.1-18 Jahre und so verdorben“
Geforderter Betrag: 780, 00 €
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Munderloh aus Oldenburg erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Tipp: Besuchen Sie auch unsere Kanzlei unter www.kanzlei-heidicker.de oder unseren neuen Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.