Heidicker Abmahnblog

Tipp: Besuchen Sie auch unsere Kanzlei unter www.kanzlei-heidicker.de oder unseren neuen Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


30Aug/130

Aktuelle Abmahnung der Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk vom 27.08.2013 im Auftrag der Artgore Ltd. an dem Filmwerk: „Days of Darkness” Forderung: 1298,00€

Gegenstand des Vorwurfs ist die vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk: „Days of Darkness", an dem die Artgore Ltd. die Rechte innehat.

Im Abmahnschreiben wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 1298,00 € gefordert.

Den Adressaten der Abmahnung ist dabei häufig nicht bewusst, dass Sie das Recht haben eine abgeänderte Unterlassungserklärung abzugeben. Wird die Unterlassungserklärung in der anliegenden Form abgegeben, so könnte diese einerseits als Schuldeingeständnis gewertet werden, so dass jegliche Einwendungen gegen die Forderung bereits abgeschnitten wären.

Die Vorgehensweise hinsichtlich der geltend gemachten Kostenforderung hängt von der Frage ab, ob der vorgeworfene Verstoß zutrifft. Die Beantwortung dieser Frage wiederum hängt von der jeweiligen Fallkonstellation ab.

Vielfach erhalten wir in der anwaltlichen Praxis Anfragen von Betroffenen, die auf den Erhalt einer solchen Abmahnung entweder gar nicht oder nur durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung reagiert haben. Der Schrecken ist dann jedoch groß, wenn die Adressaten nach teilweise über zwei Jahren plötzlich Post vom Gericht bekommen und sich mit einer Klage oder einem Mahnbescheid konfrontiert sehen. Was hierbei oft verkannt wird, ist der Umstand, dass viele dieser Angelegenheiten durch frühzeitiges Handeln und eine anwaltliche Unterstützung wirtschaftlich vorteilhafter hätten abgewickelt werden können.

Ignorieren ist keine Lösung und kann teuer werden!

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen  beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid oder Klage durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

-          Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien

-          Persönliche und enge Beratung und Betreuung

-          Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

-          Bundesweite Vertretung

-          Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

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27Aug/130

Hilfe bei aktueller Abmahnung der Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg im Auftrag der Universal Music GmbH an dem Musikalbum: „Outlaw Gentleman & Shady Ladies“ der Künstlergruppe Vollbeat vom 16.08.2013

Uns wurde seit längerer Zeit eine aktuelle Abmahnung der Rasch Rechtsanwälte vom 16.08.2013 vorgelegt. Gegenstand des Vorwurfs ist die vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum „Outlaw Gentleman & Shady Ladies“ der Gruppe Vollbeat, an dem die Universal Music GmbH die Rechte innehat.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein recht hoher Schadensersatzbetrag in Höhe von 1.200,00 € gefordert.

 

Strategie?

Immer wieder erleben wir in unserer anwaltlichen Praxis, dass viele Adressaten von Abmahnungen die vorformulierten Unterlassungserklärungen ungeprüft unterzeichnen. Wird die Unterlassungserklärung in der anliegenden Form abgegeben, so könnte diese einerseits als Schuldeingeständnis gewertet werden, was zur Konsequenz hätte, dass Sie sich jede Einwendung gegen die Forderung abschneiden würden. Andererseits drohen häufig erhöhte Vertragsstrafen, was selbst dann gilt, wenn die Unterlassungserklärung auf dem ersten Blick nach dem sog. Hamburger Brauch vorformuliert ist.

Achtung!

Dies bedeutet jedoch nicht, dass grundsätzlich keine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte. Dies sollte nach Prüfung des Einzelfalls in abgeänderter Form geschehen.

Zudem gilt es nicht dem Irrglauben zu verfallen, dass ein Ignorieren der Angelegenheit die Lösung des Problems ist.

Entscheidend ist die Frage, ob der vorgeworfene Verstoß in dieser Form zutrifft oder nicht. Diesbezüglich wird zu klären sein, ob der vermeintliche Verstoß durch den Anschlussinhaber selbst, einen bekannten oder unbekannten Dritten begangen worden sein könnte, oder ob der Vorwurf gänzlich ausgeschlossen werden kann. Je nach Einzelfall werden sich sodann unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben, die zusammen mit dem beratenden Anwalt geklärt und besprochen werden sollten.

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen  beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid oder Klage durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

26Aug/130

Heute viele Anfragen wegen Abmahnungen und Mahnbescheiden durch die Kanzlei Waldorf Frommer

Heute, am 26.08.2013, hat unsere Kanzlei viele Anfragen wegen Abmahnungen sowie Mahnbescheiden erhalten, die durch die Kanzlei Waldorf Frommer veranlasst und versendet wurden. Gegenstand waren unter anderem Abmahnungen im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH sowie durch die Tele München. Soweit Sie diesbezüglich weitere aktuelle Informationen wünschen, empfehlen wir Ihnen unseren aktuellen Artikel auf Anwalt.24.de oder auf unserer Kanzlei Homepage.

Ihr Jan B. Heidicker

Rechtsanwalt und

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

26Aug/130

Abmahnung Rechtsanwalt Daniel Sebastian iAd des Herrn Robert Diggs vom 22.08.2013 an dem Musikwerk „Dark Fantasy“ als Teil der Filmmusik aus dem Filmwerk „Hangover 3“

Bereits in der näheren Vergangenheit berichteten wir über aktuelle Abmahnungen des RA Daniel Sebastian aus Berlin. Uns wurde nun am 26.08.2013 erneut eine Amahnung des Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag des Herrn Robert Diggs vom 22.08.2013 zur rechtlichen Überprüfung und weiteren Bearbeitung vorgelegt.

Streitgegenstand:

Gegenstand der Abmahnung ist das Musikwerk „Dark Fantasy“ an dem Herr Robert Diggs die Rechte innehat. Laut dem Ermittlungsergebnis der Firma SKB UG soll das Filmwerk „Hangover 3“ im Rahmen eines Bittorrent Netzwerkes öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Das benannte Musikwerk ist Teil der Filmmusik des Filmwerkes.

Was wird gefordert?

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein  Schadensersatzbetrag in Höhe von 850,00 € gefordert.

Die Abmahnungen sind und bleiben ernst zu nehmen. Die richtige Reaktion, und zwar bereits bei Erhalt der Abmahnung, ist entscheidend für den Ausgang.

Selbstverständlich besteht unser Ziel für Sie darin, dass Sie im besten Fall nichts oder nur wenig an den Abmahner bezahlen. Jedoch darf man sich nicht den Realitäten widersetzten, da es ansonsten am Schluss durchaus teuer werden kann.

Wir werden für Sie eine wirtschaftlich vernünftige und vor allem rechtssichere Beendigung des Falles erreichen. Wir schauen mittlerweile bei Abmahnungen alleine der Kanzlei Waldorf  Frommer auf eine hohe dreistellige Anzahl zurück.

Lassen Sie sich auf jeden Fall durch einen spezialisierten Kollegen beraten, der auch über einschlägige Erfahrung mit dem Abmahner verfügt.

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid oder Klage durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

-          Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

-          Persönliche und enge Beratung und Betreuung

-          Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

-          Bundesweite Vertretung

-          Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

26Aug/130

Hilfe bei Abmahnung und Vertragsstrafe der FC Schalke 04 Arena Management GmbH vom 23.08.2013 wegen Verstoßes gegen Ticketbedingungen/AGB

Abmahnung wegen: Verstoß gegen Ticketbedingungen/AGB

Abmahner: FC Schalke 04 Arena Management GmbH

Geforderter Betrag: 250, 00 € (Vertragsstrafe)

Haben auch Sie eine Abmahnung der FC Schalke 04 Arena Management GmbH erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

 

 

26Aug/130

Hilfe bei Abmahnung Komning Rechtsanwälte im Auftrag der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co KG vom 20.08.2013

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung wegen ungenehmigter öffentlicher Ausstrahlung des Senders Sky in einer Gastwirtschaft

Rechteinhaber: Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co KG

Abgemahntes Werk:  Öffentliche Zugänglichmachung des Senders Sky

Geforderter Betrag: 4300, 00 € oder 2100, 00€, wenn Vertrag mit Sky abgeschlossen wird

Haben auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Komning aus Neubrandenburg erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

22Aug/130

Hilfe bei Abmahnung der Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA vom 15.08.2013 durch eine Dortmunder Anwaltskanzlei wegen Verstoßes gegen Ticketbedingungen/ATGB

Abmahnung wegen: Verstoß gegen Ticketbedingungen/ATGB

Abmahner: Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA

Geforderter Betrag: 560, 00 €

Haben auch Sie eine Abmahnung der Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

 

 

22Aug/130

Erneute Abmahnung der Kanzlei Fareds im Auftrag der Herren Frank Bülles und Jens Kindervater an dem Musikwerk: „DJ Antoine – Bella Vita“ vom 20.08.2013 auf Bravo Hits Vol. 80

Am 22.08.2013 wurde uns wiederum eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Fareds vom 20.08.2013 zur Überprüfung vorgelegt. Gegenstand des Vorwurfs ist die vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Musikwerk: „DJ Antione  - Bella Vita“, an dem die Herren Frank Bülles und Jens Kindervater die Rechte innehaben.

Dem Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen das urheberrechtlich geschützte Musikwerk als Bestandteil der Datei namens „VA.Bravo.Hits.Vol. 80.2013.WEB.7Up“ im Rahmen einer Internettauschbörse anderen Nutzern angeboten zu haben.

Im Abmahnschreiben wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 450,00 € gefordert.

Achtung!

Bei der hier angeführten Datei handelt es sich um einen sog. Musiksampler, auf dem sich naturgemäß weitere Musikwerke befinden. Insoweit besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen hinsichtlich weiterer urheberrechtlich geschützter Musikwerke, die sich auf dem Musiksampler befinden.

Folgeabmahngefahr?

Was bedeutet eigentlich Folgeabmahngefahr? Es wird mir doch vorgeworfen, ich habe nur einen Titel angeboten? Diese Frage hören wir oft. Die Krux in der Sache besteht jedoch darin, dass sich der abgemahnte Titel in einer Datei befindet, in der sich auch noch weitere Titel befinden, die häufig Gegenstand von Abmahnungen sind. In vielen Fällen kommt es sodann dazu, dass die erste Abmahnung lediglich der Anfang einer Serie von Abmahnungen ist. So dürften nach unserer Erfahrung die Quote und die Gefahr von Folgeabmahnungen in Fällen solcher Art bei geschätzten über 50 % liegen.

Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Gefahr von Folgeabmahnungen einzudämmen bzw. die Verteidigung so zu gestalten, dass das Risiko sowie der finanzielle Schaden des Abmahnadressaten so gering wie möglich gehalten werden.

Lassen Sie sich diesbezüglich unbedingt über die Möglichkeit der Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen beraten, um der Gefahr von Folgeabmahnungen und den damit verbundenen zusätzlichen Kostenforderungen Rechnung zu tragen.

Die Vorgehensweise hinsichtlich der geltend gemachten Kostenforderung hängt von der Frage ab, ob der vorgeworfene Verstoß zutrifft. Die Beantwortung dieser Frage hängt von der jeweiligen Fallkonstellation ab.

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

-          Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien

-          Persönliche und enge Beratung und Betreuung

-          Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

-          Bundesweite Vertretung

-          Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

Bildquelle: © Kebox - Fotolia.com

20Aug/130

Abmahnung der Kanzlei APW Rechtsanwälte & Notar im Auftrag der Universal Pictures International Germany GmbH vom 16.08.2013 an dem Filmwerk „Mama“

Uns wurde am 20.08.2013 eine Abmahnung der Kanzlei APW Rechtsanwälte & Notar im Auftrag der Universal Pictures International Germany GmbH zur Überprüfung vorgelegt. Gegenstand des Vorwurfs ist die vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Mama“, an dem die Universal Pictures International Germany GmbH die Rechte innehat.

Forderungen:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Abgeltungsbetrag in Höhe von 530,00€

Zunächst gilt es nicht dem Irrglauben zu verfallen, dass ein Ignorieren der Angelegenheit die Lösung des Problems ist.

Häufig ist den Adressaten der Abmahnung darüber hinaus nicht bewusst, dass Sie das Recht haben eine abgeänderte Unterlassungserklärung abzugeben. Wird die Unterlassungserklärung in der anliegenden Form abgegeben, so könnte diese einerseits als Schuldeingeständnis gewertet werden, so dass jegliche Einwendungen gegen die Forderung bereits abgeschnitten wären. Andererseits drohen häufig erhöhte Vertragsstrafen, was selbst dann gilt, wenn die Unterlassungserklärung auf dem ersten Blick nach dem sog. Hamburger Brauch vorformuliert ist.

Die Vorgehensweise hinsichtlich der geltend gemachten Kostenforderung hängt von der Frage ab, ob der vorgeworfene Verstoß zutrifft. Die Beantwortung dieser Frage hängt von der jeweiligen Fallkonstellation ab. Entscheidend ist die Frage, ob der vorgeworfene Verstoß in dieser Form zutrifft oder nicht. Diesbezüglich wird zu klären sein, ob der vermeintliche Verstoß durch den Anschlussinhaber selbst, einen bekannten oder unbekannten Dritten begangen worden sein könnte, oder ob der Vorwurf gänzlich ausgeschlossen werden kann.

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen  beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid oder Klage durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

-          Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien

-          Persönliche und enge Beratung und Betreuung

-          Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

-          Bundesweite Vertretung

-          Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

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19Aug/130

Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Fareds vom 09.08.2013 im Auftrag der Malibu Media LLC an dem Filmwerk: „Happy Birthday Capri!“

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: Malibu Media LLC

Abgemahntes Werk: „Happy Birthday Capri!“

 Geforderter Betrag: 600, 00 €

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Fareds  aus Hamburg  erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.

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