Heidicker Abmahnblog

Tipp: Besuchen Sie auch unsere Kanzlei unter www.kanzlei-heidicker.de oder unseren neuen Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


27Jun/140

Abmahnung Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vom 20.06.2014

Uns wurden in den letzten Wochen einige Abmahnungen des Ido Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. zur Bearbeitung vorgelegt.

Gerügt wird folgender Wettbewerbsverstoß:

  • Fehlende Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gem. Art. 246c EGBGB

Forderung:

  1. Strafbewehrte Unterlassungserklärung
  2. Rechtsverfolgungskosten 232,05 €

Es ist festzustellen, dass die gerügten Verstöße auch zumeist vorliegen. Es muss jedoch davon abgeraten werden, dass die beigefügten Unterlassungserklärungen in der vorliegenden Form auch abgegeben werden. Dies sollte nur in abgeänderter Form erfolgen.

In den meisten Fällen haben wir ferner festgestellt, dass die abgemahnten Onlineauftritte – vornehmlich eBay – einer dringenden Überarbeitung im Hinblick auf die Rechtstexte bedürfen.

Hierfür stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.

Wir möchten diese Gelegenheit nutzen um darauf hinzuweisen, dass seit dem 13.06.2014, ein neues „Onlinerecht“ gilt, welches eines der umfassendsten Gesetzesänderungen im Onlinehandel in den letzten Jahren überhaupt darstellt. Die neuen Regelungen, insbesondere zum Widerrufsrecht sowie die Pflicht zur Belehrung über neue Pflichtinformationen gelten seit dem 13.06.2014 für alle Onlinehändler, egal ob diese auf eBay, Amazon oder DaWanda handeln, gelten.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung  aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

 

27Jun/140

Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Daniel Sebastian vom 23.06.2014 im Auftrag der DigiRights Administration GmbH an den Musikwerken: „Klingande – Jubel“, „Martin Garrix – Animals“, „Family of the Year – Hero“, „Stromae – Papaoutai“ auf German Top 100 Single Charts vom 17.03.2014 Forderung: 1250,00 €

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH

Abgemahnte Werke:  „Klingande - Jubel“, „Martin Garrix - Animals“, „Family of the Year - Hero“, „Stromae - Papaoutai“

Geforderter Betrag: 1250, 00 €;

Folgeabmahngefahr: gegeben; Bestandteil eines Chartcontainers

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Sebastian aus Berlin erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

 

18Jun/140

Filesharing Abmahnung durch die Kanzlei Kornmeier & Partner im Auftrag der EMI Music Germany GmbH vom 05.06.2014 an dem Musikwerk „David Guetta – Play Hard (feat. Ne-Yo & Akon)“ auf Kontor Top Of The Clubs Vol.60

Der unserer Kanzlei zur rechtlichen Überprüfung übergebene Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner im Auftrag der EMI Music Germany GmbH vom 05.06.2014 liegt der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung über eine sog. Internettauschbörse zugrunde.

Der Abgemahnte soll ein Dateiarchiv namens VA-Kontor_ Top_ Of_ The_ Clubs Vol.60 über ein torrent Netzwerk öffentlich zugänglich gemacht haben.

Gegenstand der Abmahung ist jedoch lediglich eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Musikwerk „David Guetta – Play Hard (feat. Ne-Yo & Akon)“. Das Musikwerk „David Guetta – Play Hard (feat. Ne-Yo & Akon)“ ist Bestandteil des oben benannten Chartcontainers.

Die Gefahr besteht jedoch darin, dass sich der abgemahnte Titel in einer Datei befindet, in der sich auch noch weitere Musikwerke befinden, die Gegenstand von Abmahnungen sein können. Die erste Abmahnung lediglich der Anfang einer Serie von Abmahnungen ist.

Lassen Sie sich diesbezüglich unbedingt über die Möglichkeit der Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen beraten, um der Gefahr von Folgeabmahnungen und den damit verbundenen zusätzlichen Kostenforderungen Rechnung zu tragen.

 

Ob die geltend gemachte Kostenforderung berechtigt ist hängt zunächst von der Frage ab, ob der vorgeworfene Verstoß zutrifft. Die Beantwortung dieser Frage hängt davon ab, ob der Vorwurf entkräftet werden kann.

Sollte der Vorwurf nicht entkräftet werden können, bestehen erfahrungsgemäß jedoch die Möglichkeit einer vergleichsweisen Erledigung der Angelegenheit unter der Bedingung einer Kostenreduzierung.

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 


2Jun/140

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Rechtsanwaltes Joel Jan Smolibowski im Auftrage der Olpat GmbH vom 16.05.2014

Am 02.06.2014 erreichte unserer Kanzlei eine Abmahnung des Rechtsanwaltes Joel Jan Smolibowski im Auftrage der Olpat GmbH vom 16.05.2014, die uns zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt wurde.

In dem Abmahnschreiben wird ein Wettbewerbsverstoß im Rahmen einer geschäftlichen Tätigkeit auf einer Internetseite vorgeworfen.

Der Vorwurf lautet auf Verstoß gegen das Telemediengesetz wegen irreführender Angaben im Impressum gemäß § 5 TMG.

Forderung:

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung werden Rechtsanwaltskosten auf Basis eines Gegenstandswert (2.000,00€) in Höhe von 215,00€ gefordert.

Wir raten davon ab, die der Abmahnung anliegende Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Wir raten an gerade in diesem Fall eine spezialisierte anwaltliche Beratung hinzuzuziehen. Insbesondere das Ignorieren der Abmahnung kann beispielsweise zum Erlass einer einstweiligen Verfügung führen, welche erhebliche Kosten nach sich zieht.

Neben der Verteidigung gegen die Abmahnung sollte selbstredend der eigene Onlineauftritt einer intensiven Überprüfung im Hinblick auf die dort vorgehaltenen Rechtstexte unterzogen werden. Auch hierfür stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Denn vor Abgabe einer Unterlassungserklärung muss unbedingt sichergestellt werden, dass die gerügten Verstöße, soweit diese zutreffen, fachgerecht abgestellt werden, da ansonsten mit der Geltendmachung einer Vertragsstrafe gerechnet werden muss.

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung  aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
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  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

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27Mai/140

Zahlreiche Anfragen wegen aktuellen Mahnbescheiden des Rechtsanwaltes Sebastian Wulf aus Werl im Auftrag der M.I.C.M Mircom International Content Management & Consulting Ltd.

Uns erreichten mehrere aktuelle Mahnbescheide, die durch Rechtsanwalt Sebastian Wulf im Auftrag der  M.I.C.M Mircom International Content Management & Consulting Ltd. beantragt und erlassen wurden.

 

Ursprünglich erfolgte die Geltendmachung der Ansprüche durch die Kanzlei Negele Zimmel Greuter. So werden in den uns vorliegenden Mahnbescheiden Kosten im Bereich um die 1000, 00 € gefordert, die wegen einer vermeintlich begangenen Urheberrechtsverletzung gefordert werden.

Der Vorgang zeigt wieder einmal, dass die von uns schon seit langem vertretene These stimmt, wonach „niemand vergessen wird“.

Entscheidend für Adressaten solcher Mahnbescheide ist jedoch, dass auch noch zum Zeitpunkt des gerichtlichen Mahnbescheidverfahrens Reaktionsmöglichkeiten und Verteidigungsoptionen offen stehen.

Hier gilt es nun keine Fehler zu machen und richtig zu reagieren!

Der häufigste Fehler ist das Ignorieren des Mahnbescheides. Wird der Mahnbescheid ignoriert, erfolgt nach zwei Wochen der sog. Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides. Zwar besteht gegen diesen auch noch die Möglichkeit innerhalb von zwei Wochen Einspruch einzulegen, jedoch ist dieser sodann vorläufig vollstreckbar. So wurde unserer Kanzlei bereits mehrfach ein rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid durch Mandanten vorgelegt vorgelegt. Hier heißt es sodann im Regelfall: LEIDER ZAHLEN!

Nach Erhalt eines Mahnbescheides sollte daher umgehend rechtlicher Rat eingeholt werden. In den überwiegenden Fällen bietet sich sodann zunächst die Einlegung eines Widerspruches an.

Auch in diesem Verfahrensstadium lassen sich noch vergleichsweise Regelungen mit der Gegenseite treffen, um die Angelegenheit einer Erledigung zu zuführen.

Abgemahnte sollten sich unbedingt beraten lassen. Gerade die Rechtsprechungstendenzen in neuer Zeit haben bessere Chancen zur Verteidigung geliefert. Dies gilt insbesondere dann, wenn nicht der Anschlussinhaber derjenige ist, der das Werk im Internet über eine Tauschbörse angeboten hat, da in vielen Fällen nunmehr auch eine Haftung als Störer entfallen dürfte. Dies gilt vor allen Dingen in solchen Konstellationen, bei denen der Ehepartner oder ein volljähriges Kind gehandelt hat.

Unsere Kanzlei verfügt mittlerweile über eine nahezu fünfjährige Erfahrung im Bereich der Verteidigung gegen Filesharing - Forderungen. Da wir die Abmahnkanzleien und deren Reaktionsweise gut kennen, ist dies für unsere Mandanten stets ein nicht zu unterschätzender Vorteil.

Sollten auch Sie Interesse an einer Beratung oder Verteidigung haben, setzen Sie sich unverbindlich mit uns in Verbindung. Die Ersteinschätzung Ihres Falles ist bei uns für Sie k

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung  aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

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Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

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20Mai/140

Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH an dem Filmwerk: „ 300: Rise of an Empre“ vom 02.05.2014

Am 19.05.2014 wurde unserer Kanzlei eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrage der Warner Bros. Entertainment GmbH zur rechtlichen Überprüfung und Verteidigung vorgelegt.

Forderungen:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr

ACHTUNG! Hier werden bereits die ersten Fehler begangen!

Die mitübersandte vorformulierte Unterlassungserklärung in dieser Form sollte nicht unterzeichnet werden! Hierdurch schneiden Sie sich bereits im Vorfeld sämtliche Einwendungen gegen den Vorwurf ab!

 

  • Zahlung einer Kostenforderung in Höhe von 815,00€

Nach der neuen Gesetzeslage sollten urheberrechtliche Abmahnungen besonders auf die Einhaltung folgender Punkte überprüft werden:

  • Angabe des Namens oder Firma des Verletzten, wenn ein Vertreter abmahnt
  • Genaue Bezeichnung der Rechtsverletzung
  • Aufschlüsselung der geltend gemachten Zahlungsansprüche in Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche
  • Beachtung der neuen Rechtsprechung zur Haftung von Ehepartnern, volljährigen Kindern und Lebenspartnern, Stichwort: Störerhaftung!

Hinweis:

Entgegen vieler Forenbeiträge ist es ein schlechter Rat die Forderung zu ignorieren, was bereits bereits die sehr hohe Quote an gerichtlichen Verfahren zeigt, die die Kanzlei Waldorf Frommer für die diversen Rechteinhaber führt. Wir warnen daher ausdrücklich davor die Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer zu ignorieren. Die mit einem Klageverfahren verbundenen Kosten sollten Anlass genug sein sich mit dem Vorwurf auseinander zu setzen und sich rechtlichen Rat einzuholen.

Ob die geltend gemachten Forderungen berechtigt sind, hängt von der Frage ab, ob der Vorwurf in der Sache zutrifft. Die Beantwortung dieser Frage hängt wiederum von der jeweiligen Fallkonstellation ab.

Internetanschluss gewerblich- privat?

In der jüngeren Vergangenheit sind uns immer häufiger Abmahnungen bekannt geworden, die an Gewerbetreibende gerichtet wurden. So wurden Gaststättenbetreiber, Hotelinhaber oder Betreiber von Ferienwohnungen mit dem Vorwurf der Urheberechtsverletzung konfrontiert. In all diesen Fällen wird Gästen der Zugriff zum Internet gewährt.

Die Haftungsfrage der Betreiber hängt hier unmittelbar mit der Frage zusammen, ob der Anschluss grundsätzlich gesichert war und den Gästen die illegale Nutzung von Internettauschbörsen untersagt wurde.

Sollten Sie eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung über einen gewerblichen Anschluss erhalten haben, lassen Sie sich über die Möglichkeiten eines Haftungsausschlusses beraten.

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

     

    Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehre tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

    Insbesondere gegen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer haben wir bereits hunderte Abgemahnte vertreten und verteidigt.

    Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

20Mai/140

Abmahnung der Kanzlei Fareds aus Hamburg vom 09.05.2014 im Auftrag der Don Jon Nevada, LLC an dem Filmwerk: „Don John“

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: Don Jon Nevada, LLC

Abgemahntes Werk: „Don John“

 Geforderter Betrag: 1200, 00 €

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Fareds  aus Hamburg erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.

19Mai/140

Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Daniel Sebastian vom 14.05.2014 im Auftrag der DigiRights Administration GmbH an den Musikwerken: „Klingande – Jubel“, „Martin Garrix – Animals“, „Family of the Year – Hero“, „Stromae – Papaoutai“ auf German Top 100 Single Charts vom 20.01.2014 Forderung: 1250,00 €

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH

Abgemahnte Werke:  „Klingande - Jubel“, „Martin Garrix - Animals“, „Family of the Year - Hero“, „Stromae - Papaoutai“

Geforderter Betrag: 1250, 00 €;

Folgeabmahngefahr: gegeben; Bestandteil eines Chartcontainers

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Sebastian aus Berlin erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

 

19Mai/140

Neue Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vom 30.04.2014 im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH an dem Filmwerk „The Hobbit: Smaugs Einöde“

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: Warner Bros. Entertainment GmbH

Abgemahntes Werk:  „The Hobbit: Smaugs Einöde“

Geforderter Betrag: 815,00 €;

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer  aus München  erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 


16Mai/140

Neue Abmahnung der Kanzlei Becker & Haumann im Auftrag der FC Bayern München AG vom 14.05.2014

Am 16.05.2014 wurde unserer Kanzlei eine neue Abmahnung der Kanzlei Becker & Haumann im Auftrag der FC Bayern München AG zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt.

In der Abmahnung wird dem Adressaten vorgeworfen, er habe Karten für das DFB Pokalfinale des FC Bayern München gegen Borussia Dortmund am Samstag, den 17.05.2014 im Berliner Olympiastadion entgegen der in den Vertrag einbezogenen ATGB über die Internethandelsplattform eBay veräußert.

In der Vergangenheit wurden uns bereits ähnliche Abmahnungen der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA und Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt. Auch diese Abmahnungen beinhalteten den Vorwurf eines Verstoßes gegen die ATGB.

Hierbei wird auf die Ziffer 4.1. der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) verwiesen, die neben u.a. dem Verbot des gewerblichen und kommerziellen Weiterverkaufes ohne Zustimmung der FC Bayern München AG für den Fall der Zuwiderhandlung auch eine Vertragsstrafe (Ziffer 6.2.) vorsieht. Erlaubt sei dagegen nur der Erwerb zum privaten Gebrauch.

Zusätzlich zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrages in Höhe von 500, 00 € verlangt.

Verstoß gegen ATGB?

Zunächst ist zweifelhaft, ob die zugrunde gelegten ATGB in der vorliegenden Form einer rechtlichen Überprüfung überhaupt Stand hält.

Ob die Karten kommerziell (d.h. mit Gewinn) verkauft wurden, hängt von dem erzielten Verkaufserlös ab. Vielfach werden die gleichen Karten mehrfach zur Auktion angeboten. Entsprechende vorherige Angebote werden vorzeitig beendet, so dass ein tatsächlicher Verkaufspreis nicht erzielt wird. Auch eine erfolgte Kaufrückabwicklung und Rückerstattung des Kaufpreises mit dem Käufer spielt eine Rolle. Nicht zuletzt sollte auch der selbst entrichtete Kaufpreis beim vorherigen Erwerb der Karten überprüft werden, um den tatsächlichen Reingewinn ermitteln zu können.

Unterlassungserklärung abgeben?

Vorsicht! Auf gar keinen Fall kann jedoch angeraten werden, die der Abmahnung anliegende Unterlassungserklärung abzugeben. Diese ist nachteilig und kann uneingeschränkt als Schuldeingeständnis angesehen werden. Eine Abgabe, soweit diese in Betracht kommt, sollte nur in modifizierter Form erfolgen.

Eine Überprüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt ist auf jeden Fall angezeigt und dringend anzuraten. Ist die Abmahnung nämlich berechtigt, kann die Einleitung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens drohen, was mit erheblichen Kosten verbunden ist.

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

     

    Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

    Ihr Vorteil:

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  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
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Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

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Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

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