Heidicker Abmahnblog

Tipp: Besuchen Sie auch unsere Kanzlei unter www.kanzlei-heidicker.de oder unseren neuen Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


18Jul/140

Aktuelle Abmahnung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian vom 16.07.2014 im Auftrag der DigiRights Administration GmbH an den Musikalbum „Kontor Top oft the Clubs Vol. 60“ Forderung: 2400,00 €

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH

Abgemahnte Werke:  „Kontor Top oft the Clubs Vol. 60“

Geforderter Betrag: 2400,00 €;

Folgeabmahngefahr: gegeben; es drohen Folgeabmahnungen weitere Rechteinhaber der einzelnen Musikwerke

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Sebastian aus Berlin erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 


17Jul/140

Aktueller Mahnbescheid der Kanzlei Fareds vom 17.07.2014 im Auftrag des Herrn Christian Königseder.

Uns erreichte am 17.07.2014 wiederum eine Anfrage wegen eines aktuellen Mahnbescheides, der durch die Kanzlei Fareds im Auftrag des Herrn Christian Königseder beantragt und erlassen wurde.

In dem uns vorgelegten Mahnbescheid werden insgesamt Kosten in Höhe von 687,46 € geltend gemacht. Als Anspruchsgrund wird hierbei die „Unerlaubte Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke aus dem Repertoire des Antragssteller“ genannt. Gegenstand der Abmahnung, die im Januar 2012 ausgesprochen wurde, war hierbei ein Musikwerk.

Einmal mehr bestätigt dies, dass die Abmahnungsfälle nicht „im Sande verlaufen“, wie dies leider häufig in diversen Internetforen behauptet wird.

Allerdings bestehen auch noch im Stadium des gerichtlichen Mahnbescheidverfahrens Reaktionsmöglichkeiten und Verteidigungsoptionen.

Wichtiger denn je ist es jedoch an dieser Stelle richtig zu reagieren. Wird der Mahnbescheid ignoriert, erfolgt nach zwei Wochen der sog. Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides. Zwar besteht gegen diesen auch noch die Möglichkeit innerhalb von zwei Wochen Einspruch einzulegen, jedoch ist dieser sodann vorläufig vollstreckbar.

Es sollte daher nach Erhalt eines Mahnbescheides umgehend rechtlicher Rat eingeholt werden. In den meisten Fällen bietet sich sodann zunächst die Einlegung eines Widerspruches an. Auch dann ist es nach unserer Erfahrung noch möglich in Verhandlungen mit der Gegenseite zu treten. Jedoch sollte es soweit gar nicht erst kommen. Die Verteidigung in der Angelegenheit sollte daher bereits bei Erhalt einer Abmahnung beginnen.

Ist jedoch bereits ein Mahnbescheid in der Welt gelten folgende Verhaltensregeln:

  • Unbedingt feststellen, wann Ihnen dieser zugestellt wurde
  • Zweiwochen-Frist notieren
  • Anwaltlichen Rat (rechtzeitig) einholen
  • Ruhig bleiben

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben 

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

17Jul/140

Abmahnung Waldorf Frommer vom 14.07.2014 wegen Urheberrecht „The Americans – Staffel 2 – Folge 10 und Staffel 2 Folge 5 im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH

Uns liegt erneut eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH vor.

Gerügt wird eine begangene Urheberrechtsverletzung im Rahmen einer Internettauschbörse an dem Serien Werk – The Americans.

Die Abmahnung im kurzen Überblick:

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH

Abgemahntes Werk:  „The Americans – Staffel 2 – Folge 10 und Staffel  2 Folge 5“

Geforderter Betrag: 915,00 €;

 

Wir haben bereits hunderte Mandanten gegen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer vertreten. Im ersten Schritt muss zunächst überprüft werden, inwieweit der vorgeworfene Verstoß in der Sache zutrifft. Dies kann jedoch nur dann sicher beurteilt werden, soweit der beratende Rechtsanwalt die Rechtsprechung im Bereich des Filesharing genau kennt und auf diese Materie spezialisiert ist.

Als Vorabtipp gilt es, auf jeden Fall die Ruhe zu bewahren, jedoch hierbei nicht untätig zu sein. Unterschreiben Sie keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung  aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

15Jul/140

Filesharing- Abmahnung Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH vom 11.07.2014 an den Musikwerken „Klingande – Jubel, Martin Garrix – Animals, Martin Garrix & Jay Hardway – Wizard, Bakermat – One Day (Vandaag)“

Die unserer Kanzlei vorgelegte Abmahnung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH stammt vom 11.07.2014.

Gegenstand der Abmahnung sind die Musikwerke „Klingande – Jubel, Martin Garrix – Animals, Martin Garrix & Jay Hardway – Wizard, Bakermat – One Day (Vandaag)“, an denen die DigiRights Administration GmbH die Rechte innehat. Dem Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, die Musikwerke über eine Tauschbörse im Rahmen eines P2P- Netzwerkes angeboten zu haben.

Zusätzlich zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 1.250,00€ gefordert.

Hinsichtlich der Kostenforderung muss zunächst geklärt werden, ob der vermeintliche Verstoß durch den Anschlussinhaber selbst, einen bekannten oder unbekannten Dritten begangen worden sein könnte, oder ob der Vorwurf gänzlich ausgeschlossen werden kann. Je nach Einzelfall werden sich sodann unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben, die zusammen mit dem beratenden Anwalt geklärt und besprochen werden sollten.

Datei: German Top 100 Chart Container!

Die Musikwerke sind Bestandteil eines German Top 100 Chart Containers.  Es besteht die akute Gefahr von Folgeabmahnungen durch andere Rechteinhaber.

Lassen Sie sich diesbezüglich unbedingt über die Möglichkeit der Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen beraten, um der Gefahr von Folgeabmahnungen und den damit verbundenen zusätzlichen Kostenforderungen Rechnung zu tragen. Wir haben in den letzten Jahren die Erfahrung gemacht, dass diese Verteidigungsstrategie sich unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten für die Mandantschaft am besten eignet.

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben 

    Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere Tausend Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

    Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

11Jul/140

Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. vom 04.06.2014 sowie einstweilige Verfügung des Landgerichts Dortmund vom 26.06.2014 wegen Werbung mit Garantien auf eBay

Uns wurde in dieser Woche eine Abmahnung des Verbraucherschutz Vereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V. aus Fürstenfeldbruck nebst daraufhin ergangener einstweiliger Verfügung durch Beschluss des Landgerichts Dortmund vom 26.06.2014 zur Bearbeitung vorgelegt.

Gerügt wird die fehlerhafte Werbung mit Garantien auf eBay, wonach anzugeben ist, dass die gesetzlichen Rechte durch die Garantie nicht eingeschränkt werden sowie der Umstand, welchen Inhalt die Garantie genau hat.

In der ursprünglichen Abmahnung wurden gefordert

Forderung:

  1. Strafbewehrte Unterlassungserklärung
  2. Rechtsverfolgungskosten 232,05 € (Pauschale)

Soweit auf die Abmahnung nicht fachgerecht reagiert wird, kann es zum Erlass einer gerichtlichen Verfügung kommen, die weitaus mehr Kosten nach sich zieht, als die von Verbänden und Wettbewerbsvereinen geltend gemachte einheitliche Pauschale. Hier zeigt sich, dass die Beratung spätestens bei Erhalt der Abmahnung beginnen sollte.

In diesem Fall hätte der Adressat der Abmahnung – und jetzt auch der Adressat der Verfügung des LG Dortmund – viel Geld sparen können.

Jedoch muss auch nach Erhalt der einstweiligen Verfügung noch einiges beachtet werden. Einerseits sollte die Verfügung auf etwaige Mängel, beispielsweise Zustellungsmängel, Einhaltung der Dringlichkeit etc. überprüft werden, andererseits sollte bei Berechtigung der Abmahnung unbedingt eine sog. Abschlusserklärung abgegeben werden.

Geschieht dies nicht, kann der ursprüngliche Abmahner hierzu noch einmal kostenpflichtig auffordern (sog. 2. Abmahnung). Wie man sieht, können sich die Kosten leicht summieren.

Sie sollten sich daher unbedingt an einen spezialisierten Anwalt wenden. Wir erfahren es in der Praxis immer wieder, dass gerade auch das Institut der Abschlusserklärung bei vielen Kollegen nicht bekannt ist. Juristisch dient das Abschlussschreiben der Verhinderung eines Hauptsacheprozesses, welcher nochmals im Falle einer mündlichen Verhandlung mit ca. doppelt so viel Kosten zur Buche schlägt, wie bereits die einstweilige Verfügung. Bei fehlender oder falscher Beratung können daher im Falle einer durchschnittlichen wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durchaus Kosten im Bereich von 4000, 00 bis 8000, 00 € entstehen.

Wir möchten diese Gelegenheit auch nutzen um darauf hinzuweisen, dass seit dem 13.06.2014 ein neues „Onlinerecht“ gilt, welches eines der umfassendsten Gesetzesänderungen im Onlinehandel in den letzten Jahren überhaupt darstellt. Die neuen Regelungen, insbesondere zum Widerrufsrecht sowie die Pflicht zur Belehrung über neue Pflichtinformationen gelten seit dem 13.06.2014 für alle Onlinehändler, egal ob diese auf eBay, Amazon oder DaWanda handeln. Die ersten Abmahnungen zu dieser Thematik hatten wir bereits auf dem Tisch! Handeln Sie also vorbeugend, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung  aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

 

10Jul/140

Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Daniel Sebastian vom 01.07.2014 im Auftrag der DigiRights Administration GmbH an den Musikwerken: „Bakermat – One Day (Vandaag)“, „Scooter Feat. Wiz Khalifa – Bigroom Blitz“ und „DJ Antoine – Light It Up“ auf The Dome Vol. 70 Forderung: 1000,00 €

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH

Abgemahnte Werke:  „Bakermat - One Day (Vandaag)“, „Scooter Feat. Wiz Khalifa - Bigroom Blitz“ und „DJ Antoine - Light It Up“

Geforderter Betrag: 1000, 00 €;

Folgeabmahngefahr: gegeben; Bestandteil eines Musiksamplers

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Sebastian aus Berlin erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 


8Jul/140

Aktuelle Abmahnung der Rechtsanwälte Sasse und Partner aus Hamburg vom 26.06.2014 im Auftrag der WVG Medien GmbH an dem Filmwerk „The Walking Dead Staffel 4 Folge 2“

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: WVG Medien GmbH

Abgemahntes Werk:  „The Walking Dead“ Staffel 4 Folge 2”

Geforderter Betrag: 800, 00 €;

Achtung:

Bei dem abgemahnten Filmwerk handelt es sich um eine bekannte TV Serie, die mittlerweile auch in deutscher Sprache ausgestrahlt wird. Insoweit besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen hinsichtlich der weiteren ebenfalls urheberrechtlich geschützten Folgen der Staffel. Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Gefahr von Folgeabmahnungen einzudämmen bzw. die Verteidigung so zu gestalten, dass das Risiko sowie der finanzielle Schaden des Abmahnadressaten so gering wie möglich gehalten werden.

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Sasse und Partner aus Hamburg  erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

 

2Jul/140

Abmahnung des Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V. ( AGW) vom 09.04.2014 und Vertragsstrafe 3.000€ vom 20.06.2014

Abmahnung des Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V. ( AGW) vom 09.04.2014 und Vertragsstrafe 3.000€ vom 20.06.2014.

Uns wurde am 27.06.2014 eine Vertragsstrafenforderung des Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V. ( AGW) zur Bearbeitung vorgelegt.

Grundlage der Forderung soll ein Verstoß gegen ein Unterlassungsversprechen unserer Mandantschaft sein.

Mit Schreiben vom 09.04.2014 wurde ein vermeintlicher Verstoß gegen die Vorgaben des § 6 Abs. 2 Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermittG) im Impressum gerügt.

Gemäß § 6 II WoVermittG besteht die Verpflichtung für Wohnungsvermittler (Makler) nur unter Angabe des Namens und der Bezeichnung als Wohnungsvermittler öffentlich Wohnräume anzubieten oder zu suchen.

In der ursprünglichen Abmahnung wurde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

ACHTUNG!

Die vorformulierte Unterlassungserklärung stellt unserer Auffassung nach ein Schuldanerkenntnis dar und sollte in dieser Form nicht unterzeichnet werden! Hierdurch schneiden Sie sich zudem bereits zu Beginn eventuelle Einwendungen gegen den Vorwurf ab. Zudem verpflichten Sie sich zur Zahlung einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,00€ im Falle eines erneuten Verstoßes.

Zudem wurden pauschale abmahnbezogene Kosten in Höhe von 152,32€ gefordert.

Mit Schreiben vom 20.06.2014 wird nunmehr die Zahlung einer vermeintlich verwirkten Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,00€ gefordert.

Rat!

Der geschilderte Fall ist ein Paradebeispiel für die Notwendigkeit der spezialisierten Rechtsvertretung von Anfang an.

Unabhängig von der letztendlich zu entscheidenden Frage, ob der Verstoß vorliegt oder nicht, kann ein falsches Handeln bereits zu Beginn der Angelegenheit mit erheblichen Konsequenzen verbunden sein.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung  aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

 

 

2Jul/140

Abmahnung der KASHRA Serversysteme GmbH & Co KG durch Rechtsanwalt Neuwirth vom 25.06.2014 wegen diverser vermeintlicher Wettbewerbsverstöße auf dem Onlinemarktportal eBay

Uns wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der KASHRA Serversysteme GmbH & Co KG aus Celle vorgelegt. Die Abmahnung datiert auf den 25.06.2014.

Reform des Widerrufsrechtes 2014 – gültig seit dem 13.06.2014!

In dem Abmahnschreiben werden Verstöße gegen das neue Widerrufsrecht gerügt. Neben der neu gefassten Widerrufsbelehrung wird moniert, dass dem Verbraucher nicht das Muster- Widerrufsformular zur Verfügung gestellt wird.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, werden Rechtsverfolgungskosten unter Zugrundelegung eines Streitwertes in Höhe von 5.000, 00 € gefordert, mithin ein Betrag in Höhe von 413, 90 €.

Es ist daher Vorsicht angezeigt und gerade in diesem Fall eine spezialisierte anwaltliche Beratung geboten. Insbesondere das Ignorieren der Abmahnung kann erhebliche Kosten nach sich ziehen, die sodann weitaus über dem oben genannten Betrag liegen würden.

Parallel zur Verteidigung gegen die Abmahnung sollte selbstredend der eigene Onlineauftritt einer intensiven Überprüfung im Hinblick auf die dort vorgehaltenen Rechtstexte unterzogen werden. Auch hierfür stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

In den meisten Fällen haben wir ferner festgestellt, dass die abgemahnten Onlineauftritte – vornehmlich eBay – einer dringenden Überarbeitung im Hinblick auf die Rechtstexte bedürfen.

Hierfür stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.

Wir möchten diese Gelegenheit nutzen um darauf hinzuweisen, dass seit dem 13.06.2014, ein neues „Onlinerecht“ gilt, welches eines der umfassendsten Gesetzesänderungen im Onlinehandel in den letzten Jahren überhaupt darstellt. Die neuen Regelungen, insbesondere zum Widerrufsrecht sowie die Pflicht zur Belehrung über neue Pflichtinformationen gelten seit dem 13.06.2014 für alle Onlinehändler, egal ob diese auf eBay, Amazon oder DaWanda handeln, gelten.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage aus dem Bereich des Wettbewerbsrechtes, des Markenrechtes oder aus anderen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes zurück.

Wir sind Ihnen selbstverständlich auch dabei behilflich, Ihren Onlineauftritt gegen zukünftige mögliche Abmahnungen abmahnsicher zu gestalten. Diesbezügliche Informationen erhalten Sie auch hier. 

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Allgemeine Hinweise zum Umgang mit Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem neuen Videoblog.

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

 

30Jun/140

Abmahnung wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung nach Reform durch Rechtsanwaltskanzlei Schoon im Auftrag des Herrn Bernd Habermehl vom 26.6.2014

Uns wurden in den letzten Tagen erste Abmahnungen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen vorgelegt, die aufgrund der Nichtumsetzung der seit dem 13.06.2014 geltenden Reform ausgesprochen wurden.

Darunter ist eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Schoon vom 26.06.2014. Dort wird gerügt, dass unsere Mandantschaft eine Widerrufsbelehrung verwendet, welche sich auf eine veraltete Gesetzeslage bezieht. So werden gleich mehrere Punkte angesprochen, die vor dem 13.06.2014 noch rechtmäßig waren und nunmehr aufgrund der neuen Regelungen veraltet sind.

Ausweislich des Abmahnschreibens handelt Herr Habermehl mit 3 D Lasergravuren. Auch eine kurze Internetrecherche zeigt, dass es sich bei der uns vorliegenden Abmahnung nicht um die einzige Abmahnung des Herrn Habermehl handeln dürfte.

Forderung:

 

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung werden Rechtsanwaltskosten auf Basis eines Gegenstandswert (5.000,00€) in Höhe von 413,90€ gefordert.

 

Wir raten davon ab, die der Abmahnung anliegende Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Diese ist unangemessen weit. So heißt es dort, dass es der Unterlassungsschuldner zu unterlassen habe eine nicht den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechende Widerrufsbelehrung zu verwenden.

 

Wird diese Erklärung unterzeichnet, hätte jeder kleinste Fehler eine Vertragsstrafe zur Folge. Diese muss – soweit der Verstoß zutrifft – definitiv abgeändert werden.

 

Wir raten an gerade in diesem Fall eine spezialisierte anwaltliche Beratung hinzuzuziehen. Insbesondere das Ignorieren der Abmahnung kann beispielsweise zum Erlass einer einstweiligen Verfügung führen, welche erhebliche Kosten nach sich zieht.

 

Neben der Verteidigung gegen die Abmahnung sollte selbstredend der eigene Onlineauftritt einer intensiven Überprüfung im Hinblick auf die dort vorgehaltenen Rechtstexte unterzogen werden. Auch hierfür stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

 

Denn vor Abgabe einer Unterlassungserklärung muss unbedingt sichergestellt werden, dass die gerügten Verstöße, soweit diese zutreffen, fachgerecht abgestellt werden, da ansonsten mit der Geltendmachung einer Vertragsstrafe gerechnet werden muss.

 

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung  aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!


Tipp: Besuchen Sie auch unsere Kanzlei unter www.kanzlei-heidicker.de oder unseren neuen Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.