Heidicker Abmahnblog
7Feb/140

Aktuelle Abmahnung der CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag des Herrn Marcel Uhde vom 06.02.2014 an dem Musikwerk „Prince Kay One- Keep Calm“


Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: Herr Marcel Uhde

Abgemahntes Werk:  „Prince Kay One- Keep Calm“

Im Abmahnschreiben wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung von den Anschlussinhabern ein pauschaler Schadensersatz sowie die Erstattung der Rechtsverfolgungskosten und Rechtsanwaltskosten verlangt.

 

Als Schadensersatz wird ein Betrag in Höhe von 300,00€ angesetzt. Die hier geltend gemachte Forderung ist unserer Auffassung nach der Höhe nach bereits als unangemessen zu qualifizieren! Insoweit wird von einem Großteil der Rechtsprechung ein deutlich geringerer Schadensersatzbetrag als angemessen angesehen.

Die Rechtsverfolgungskosten und Rechtsanwaltskosten werden mit 217,45€ beziffert.

In diesem Zusammenhang wird im Übrigen das Angebot unterbreitet, die Angelegenheiten gegen Zahlung in Höhe von 399,00 € einer Erledigung zuzuführen.

Sofern Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, ist Ihnen dringend anzuraten, sich fachkundig beraten zu lassen. Die geforderten Beträge sollten nicht ungeprüft gezahlt, die beiliegende Unterlassungserklärung keinesfalls in dieser Form abgegeben werden.

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben 

    Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

    Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

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