Heidicker Abmahnblog
15Mrz/120

Weitere aktuelle Abmahnung der Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner vom 07.03.2012 im Auftrag der DigiRights Administration GmbH an dem Musikwerk „Michel Telo – Ai Se Eu Te Pego“ auf „German Top 100 Single Charts vom 30.01.2012“

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH

Abgemahntes Werk:  „Michel Telo – Ai Se Eu Te Pego“

Geforderter Betrag: 450, 00 €;

Folgeabmahngefahr: gegeben; Titel befindet sich in einem Chart Container

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