Heidicker Abmahnblog
13Dez/110

Aktuelle Abmahnung des Rechtsanwaltes Sebastian an 42 Liedern im Auftrag der DigiRights Administration GmbH auf dem Musiksampler „Kontor Top of the Clubs Vo. 52 “ Forderung: 4800, 00 €; Angegebener Streitwert: 420.000,00 €

 

Eine nicht alltägliche Abmahnung der Kanzlei Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH im Bereich des Filesharings wurde uns heute vorgelegt.  

 

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, ganze 42 Lieder im Rahmen einer Tauschbörse in urheberrechtswidriger Weise angeboten zu haben.

 

Gegenstand der uns vorgelegten Abmahnung sind gerügte Verstöße an 42 Liedern, die sich allesamt auf dem Musiksampler „Kontor Top of the Clubs Vol. 52“ befinden. Gefordert wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein immenser Schadensersatzbetrag in Höhe von 4800, 00 €. Dieses Ausmaß erscheint neu und ist sicherlich nicht alltäglich.

 

Als Streitwert wird in der Abmahnung ein solcher in Höhe von 420.000,00 € angegeben, wobei die Gegenseite pro Lied einen solchen in Höhe von 10.000,00 € ansetzt.

 

Um Missverständnissen vorzubeugen, die in der täglichen Beratung anzutreffen sind, handelt es sich bei dem Streitwert nicht um den Betrag, der vom Adressaten gefordert wird. Hierbei handelt es sich bei der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen um einen „fiktiven“ Wert, aus dem sich die gerichtlichen und anwaltlichen Gebühren nach den entsprechenden Gebührenordnungen berechnen und der durch die Rechtsprechung festgesetzt wird.

 

Auch wenn der in der Abmahnung angesetzte Streitwert sicherlich nicht durch ein Gericht bestätigt würde, wäre der angemessene Streitwert eines solchen Verfahrens möglicherweise tatsächlich im sechsstelligen Bereich anzusiedeln.

 

Aufgrund dieser Höhe ist es bei Erhalt einer solchen Abmahnung noch viel mehr von Bedeutung, dass eine Unterlassungserklärung in modifizierter Form abgegeben wird und die Abmahnung keinesfalls ignoriert werden darf.

 

Dies soll ein kleines Rechenexempel verdeutlichen:

 

Im Falle einer einstweiligen Verfügung würden hier für den Abgemahnten bereits ohne die Durchführung einer mündlichen Verhandlung unter Zugrundelegung eines Streitwertes von fiktiven 200.000,00 € zu zahlende Gebühren an den Gegenanwalt in Höhe von 2380, 00 € entstehen. Das komplette Kostenrisiko bei Durchführung einer mündlichen Verhandlung läge bei Verlust eines solchen Prozesses bei über 15.000, 00 € für zwei Anwälte und das Gericht.

 

Es ist daher dringend anzuraten, sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen. So könnte aufgrund des hohen Streitwertes in diesen Fällen durchaus mit der Beantragung einer einstweiligen Verfügung gerechnet werden, da dies für die Gegenseite durchaus lohnenswert sein kann. Ignorieren Sie die Abmahnung daher auf keinen Fall.

 

Zahlen Sie jedoch auch den geforderten Betrag in Höhe von 4800, 00 €  keinesfalls vorschnell, sondern lassen Sie sich durch einen auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen unbedingt beraten. Eine vergleichsweise Lösung – oder je nach Fallgestaltung auch eine komplette Zurückweisung – wird möglich sein.

 

Damit leider nicht genug:

 

Die Titel befinden sich im Übrigen auf einem Musiksampler. Eine Recherche hat ergeben, dass sich mindestens zwei weitere Titel namhafter Musiklabels auf dem Sampler befinden. Es drohen daher auch mögliche Folgeabmahnungen durch andere Kanzleien und Rechteinhaber. Auch diesbezüglich muss unbedingt Beratung eingeholt werden.

 

Aus diesem Grund kann nur davon abgeraten werden, die ebenfalls anliegende Unterlassungserklärung in der vorliegenden Form zu unterzeichnen. Darüber hinaus stünde die Abgabe der Erklärung einem Schuldeingeständnis gleich. Diese bedarf daher einer erheblichen Modifizierung, um sich keine Rechte in der Verteidigung unnötig abzuschneiden.

 

Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können wir Ihnen schnell und rechtssicher weiterhelfen.

 

Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).

Für eine erste kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.

 Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de, per Post oder Fax zusenden. Ich rufe Sie kostenlos zurück. 

 

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester und fairer Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.

 

Wir vertreten bundesweit

 

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