Heidicker Abmahnblog
21Nov/110

Abmahnung der Kanzlei RA Meier im Auftrag der Trak Music GnbR an dem Musikwerk „Here comes the Night“ auf German Top 100 Single Charts vom 22.08.2011

Mir wurde eine Abmahnung der Trak Music GnbR vorgelegt, die durch die Kanzlei RA Meier Urheberrechtsverletzungen an dem Musiktitel „Here comes the Night“ von Darius & Finlay feat. DAZ abmahnen lässt.

 

Den Adressaten der Abmahnungen wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das vorgenannte Lied zum Download angeboten zu haben.

 

Die Kanzlei RA Meier aus Lünen hat bereits in der Vergangenheit für die Trak Music GnbR aus Österreich Werke der oben genannten Künstler urheberrechtlich abgemahnt.

 

Von den Anschlussinhabern wird neben der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung ein Vergleichsbetrag durch die Berliner Kanzlei in Höhe von 390,00 € gefordert.

 

Jedoch erscheint der geltend gemachte Betrag für eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung an einem Lied nicht angemessen. Nach unserer rechtlichen Überzeugung  muss hier die Vorschrift und Kostendeckelung des § 97a II UrhG eingreifen, wenn dies auch in stetiger Regelmäßigkeit durch die abmahnenden Kanzleien verneint wird.

 

In § 97 a II UrhG heißt es:

 

„Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.“

 

Neben den Anwaltskosten kann der Rechteinhaber jedoch regelmäßig vom unmittelbaren Täter zusätzlich einen Lizenzschadensersatz ersetzt verlangen. Jedoch divergieren auch hier die Beträge in der Rechtsprechung stark, so dass insgesamt die geltend gemachten Forderungen selbst im Falle des Vorliegens der Störer- und Täterhaftung unangemessen erscheinen.

 

Gegenstand der uns vorliegenden Abmahnung sind die German Top 100 Single Charts vom 22.08.2011. Da sich in diesem Chartcontainer auch weitere Lieder anderer Rechteinhaber befinden, die Urheberrechtsverletzungen abmahnen, drohen Folgeabmahnungen. Sie müssen regelmäßig jedoch nicht die Befürchtung haben, dass sie weitere 99 Abmahnungen erhalten. Auch wenn dies häufig im Internet so zu lesen ist, besteht die Gefahr selbstverständlich nicht. Jedoch können bei falscher Reaktionsweise durchaus weitere Abmahnungen erfolgen, die jedoch nicht über den zweistelligen Bereich hinausgehen dürften.

 

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

 

 

Lassen Sie sich durch einen auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten. Wir erfahren täglich in der Beratung, dass unsere Mandanten sich bei Erhalt einer Abmahnung insbesondere aufgrund der Nennung der verschiedenen hohen Beträge in den Abmahnungen verunsichert fühlen. Hinzu kommt bei der vorgenannten Abmahnung – und das ist neu – , dass diese auf grellem gelben Papier abgedruckt ist, was möglicherweise eine psychologischen Effekt beim Adressaten auslösen soll.

 

Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig reduziert oder auch ganz abgewehrt werden.

 

Neuerliche Entwicklungen zeigen jedoch einmal mehr, dass diese Abmahnungen nicht ignoriert werden sollten. So hat das Amtsgericht München in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass alleine dort derzeit ca. 1400 Verfahren wegen Filesharings anhängig sind. Dies bestätigt die zu beobachtende Tendenz, dass nunmehr vermehrt die geltend gemachten Forderungen auch eingeklagt werden. Eine gerichtliche Auseinandersetzung sollte jedoch auf jeden Fall vermieden werden.

 

Aufgrund der täglichen Bearbeitung von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen schnell und rechtssicher weiterhelfen.

 

Für eine erste kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.

 

Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung zusenden. Ich rufe Sie kostenlos zurück. 

 

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.

 

Auch am Wochenende können Sie unsere Notfallnummer 0177/3267206 nutzen.

 

Wir vertreten bundesweit

 

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