Heidicker Abmahnblog

Tipp: Besuchen Sie auch unsere Kanzlei unter www.kanzlei-heidicker.de oder unseren neuen Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


29Aug/140

Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner vom 21.08.2014 im Auftrag der B1 Recording GmbH an dem Musikwerk „Alle Farben- She Moves“ auf „German Top 100 Single Charts vom 11.08.2014“

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: B1 Recording GmbH

Abgemahntes Werk:  „Alle Farben- She Moves“

Geforderter Betrag: 307, 46 €;

Folgeabmahngefahr: gegeben; Titel befindet sich in einem Chart Container

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner aus Frankfurt am Main  erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.

29Aug/140

Abmahnung Rechtsanwalt Schoon im Auftrag des Herrn Bernd Habermehl wegen Wettbewerbsrecht auf eBay aus August 2014

Abmahnung wegen: Wettbewerbsrecht/ Fehler bei Umsetzung des neuen Widerrufsrechtes

Abmahner:Bernd Habermehl

Geforderter Betrag:Anwaltskosten aus Streitwert 5000, 00 €: 413, 90 €

Haben auch Sie eine Abmahnung von Rechtsanwalt Schoon im Auftrag des Herrn Habermehl erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

29Aug/140

Abmahnung NB Technologie: Update

Wir hatten in der letzten Woche über eine Abmahnung der NB Technologie GmbH berichtet. Wir dürfen mitteilen, dass uns auch weitere Abmahnungen der NB Technologie GmbH vorgelegt wurden. Wir halten die Abmahnungen in einigen Fällen lediglich zu einem gewissen Teil für berechtigt. Eine Patentrechtsverletzung, wie in der Abmahnung dargelegt, konnten wir bisher in noch keinem Fall erkennen. Lassen Sie daher die Abmahnung unbedingt fachmännisch überprüfen und zahlen Sie keine Beträge ungeprüft. Gleiches gilt für die anliegende Unterlassungserklärung, die im Falle ihrer Abgabe einer Modifizierung bedarf. Im Falle des Erhaltes einer Abmahnung stehen wir Ihnen gerne mit unserer professionellen Hilfe zur Seite.

 

Ihr Team der Rechtsanwaltskanzlei Heidicker

28Aug/140

Abmahnung der Kanzlei WeSaveYourCopyrights im Auftrag der Zooland GmbH an dem Musikwerk: „One In A Million/ R.I.O. feat. U- Jean“ vom 26.08.2014 auf Deutsche TOP 100 (14-August-2014)

Aufgrund des Vorwurfes einer vermeintlichen Urheberechtsverletzung an dem Musikwerk „One In A Million/ R.I.O. feat. U- Jean““ durch das öffentliche Zugänglichmachen im Rahmen einer Internettauschbörse, wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung von den Anschlussinhabern ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 450,00 € gefordert.

Der anzusetzende Schadensersatz wird mit einem Mindestbetrag von 300,00€ angegeben. Während in der Abmahnung die Rechtsverfolgungskosten auf einen Gegenstandswert von 1.300,00€ mithin 169,50€ beziffert werden.

Die vorformulierte Unterlassungserklärung stellt unserer Ansicht nach ein Schuldanerkenntnis dar und sollte niemals ungeprüft unterzeichnet werden!

Folgeabmahnungsgefahr „Deutsche TOP 100“- Vorbeugende Unterlassungserklärungen?:

Da sich auf dem Chartcontainer „Deutsche TOP 100 (14-August-2014)“ weitere urheberrechtlich geschützte Musikwerke befinden, besteht die akute Gefahr von Folgeabmahnungen. In vielen Fällen ist die erste Abmahnung lediglich der Anfang einer Serie von Abmahnungen ist. So dürften nach unserer Erfahrung die Quote und die Gefahr von Folgeabmahnungen in Fällen solcher Art bei geschätzten über 50 % liegen.

Um die Gefahr von Folgeabmahnungen einzudämmen bzw. die Verteidigung so zu gestalten, dass das Risiko sowie der finanzielle Schaden des Abmahnadressaten so gering wie möglich gehalten werden.

Wir weisen jedoch darauf hin, dass die Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen kein Allheilmittel ist. Diese sind im Falle einer Täterhaftung nicht geeignet den Lizenzschadensersatzanspruch zu Fall zu bringen.

Sofern der Vorwurf nicht ausgeräumt werden kann, besteht erfahrungsgemäß die Möglichkeit einer vergleichsweisen außergerichtlichen Erledigung im Rahmen einer Kostenreduzierung.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid oder Klage durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

-          Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien

-          Persönliche und enge Beratung und Betreuung

-          Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

-          Bundesweite Vertretung

-          Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

27Aug/140

Weitere Abmahnung der Kanzlei Becker & Haumann im Auftrag der Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA vom 27.08.2014 Borussia Dortmund gegen den SC Freiburg

Am 27.08.2014 wurde uns wiederum eine Abmahnung der Kanzlei Becker & Haumann im Auftrag der Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA zur rechtlichen Überprüfung und Bearbeitung vorgelegt.

Es wird u.a. vorgeworfen, man habe nachweislich festgestellt, dass Tickets für das Bundesligaheimspiel des BVB gegen den SC Freiburg entgegen der in den Vertrag einbezogenen ATGB über die Internethandelsplattform eBay veräußert.

Bekanntermaßen wird auf den Punkt 6 Absatz 2 und 5 der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) verwiesen, der neben u.a. dem Verbot der privaten Weitergabe mit der Absicht, das Ticket zu einem wesentlich höheren Preis als dem, der auf dem Ticket angegeben ist anzubieten oder zu veräußern für den Fall der Zuwiderhandlung auch eine Vertragsstrafe vorsieht. Innerhalb der ATGB wird dem Kunden hierbei eingeräumt, Tickets per Sofort-Kauf zu einem Preis unterhalb von 15% des Originalpreises anzubieten.

Darüber hinaus wird eine Markenrechtsverletzung wegen vermeintlicher Abbildung des Vereinslogos in der eBay Auktion vorgeworfen.

Sodann wird in der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt sowie die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrages in Höhe von 250, 00 €.

Verteidigung:

Es bestehen mehrere Möglichkeiten einer zielgerichteten Verteidigung. Die Art der Verteidigung hängt zunächst davon ab, ob der Verstoß tatsächlich zutrifft. Trifft dieser zu, bestehen aus unserer Erfahrung gute Möglichkeiten, die geltend gemachten Beträge zu reduzieren und die Angelegenheit rechtssicher für Sie zu beenden. Wir haben bereits eine dreistellige Anzahl von Mandanten gegen Abmahnungen der Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA vertreten, beraten und verteidigt.

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

-          Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien

-          Persönliche und enge Beratung und Betreuung

-          Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

-          Bundesweite Vertretung

-          Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

20Aug/140

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Rechtsanwaltes Volker Jakob im Auftrage der Frau Claudia Morgan vom 19.08.2014

Unserer Kanzlei wurde am 20.08.2014 eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Rechtsanwaltes Volker Jakob iAd der Frau Claudia Morgan zur Überprüfung übergeben.

In der Abmahnung werden folgende Wettbewerbsverstöße gerügt:

  1. Vorhalten von zwei unterschiedlichen Widerrufsfristen
  2. Verstoß gegen die TextilkennzeichnungsVO

Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

Hinweis:

Unterzeichnen Sie auf keinen Fall ungeprüft die vorformulierte Unterlassungserklärung. Unserer Auffassung handelt es sich hierbei um ein Schuldanerkenntnis, wodurch Sie sich sämtliche Einwendungen gegen die Vorwürfe abschneiden.

Weiterhin werden Abmahnkosten aus einem Streitwert in Höhe von 10.000,00 €, mithin 745, 40 € inkl. Auslagenpauschale geltend gemacht.

Keinesfalls sollte jedoch die Abmahnung ignoriert werden, da in diesem Fall die Beantragung von einstweiligen Verfügungen drohen könnte.

Bei derartigen Abmahnungen ist es besonders wichtig sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt vertreten zu lassen.

Neben der Verteidigung gegen die Abmahnung sollte selbstredend der eigene Onlineauftritt einer intensiven Überprüfung im Hinblick auf die dort vorgehaltenen Rechtstexte unterzogen werden. Auch hierfür stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Vor Abgabe einer Unterlassungserklärung muss unbedingt sichergestellt sein, dass die gerügten Verstöße fachgerecht abgestellt werden. Ansonsten drohen erhebliche Vertragsstrafen.

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

-          Spezialisierte Beratung  aufgrund einschlägiger Erfahrung

-          Persönliche und enge Beratung und Betreuung

-          Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

-          Bundesweite Vertretung

-          Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

19Aug/140

Aktuelles Forderungsschreiben der Debcon GmbH iAd LFP Video Group LLC vom 06.08.2014

Aktuell liegt unserer Kanzlei wiederum ein Forderungsschrieben der Debcon GmbH zur Bearbeitung vor.

Wie bereits in der Vergangenheit mehrfach berichtet, handelt es sich auch in diesem Fall wiederum um ein Forderungsschreiben resultierend aus einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung an einem Filmwerk über eine Tauschbörse.

Die ursprüngliche Abmahnung wurde im Jahre 2012 durch die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter und Beller ausgesprochen.

Es werden Kosten in Höhe von 1.000,00 € geltend gemacht. Als Anspruchsgrund wird hierbei „Lizenzentschädigung aus Urheberrechtsverletzung“ genannt.

Die geltend gemachte Forderung ist unserer Auffassung nach als unangemessen hoch zu qualifizieren. Diesbezüglich ist zu konstatieren, dass die Höhe der Forderung keinesfalls der neuen Gesetzeslage entspricht.

Die Vorgehensweise hinsichtlich der geltend gemachten Kostenforderung hängt jedoch weiterhin von der Frage ab, ob der vorgeworfene Verstoß zutrifft. Die Beantwortung dieser Frage hängt von der jeweiligen Fallkonstellation ab.

Sofern der Vorwurf nicht entkräftet werden kann, können erfahrungsgemäß kostenreduzierende Vergleiche geschlossen werden.

Hier gilt es nun keine Fehler zu machen und richtig zu reagieren!

ACHTUNG!

Es ist von entscheidender Bedeutung die Schreiben der Debcon GmbH nicht zu ignorieren. In der jüngeren Vergangenheit wurden die Forderungen bereits gerichtlich verfolgt.

Ist bereits ein Mahnbescheid in der Welt gelten folgende Verhaltensregeln:

  • Unbedingt feststellen, wann Ihnen dieser zugestellt wurde
  • Zweiwochen-Frist notieren
  • Anwaltlichen Rat (rechtzeitig) einholen
  • Ruhig bleiben

 

 

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

In Notfällen, wie beispielsweise am Wochenende, können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.

 

18Aug/140

Neue Abmahnung der Kanzlei Fareds im Auftrag der Track by Track Records UG an dem Musikwerk: „Michael Mind Project – Ignite“ vom 08.08.2014 auf Kontor Top of the Clubs Vol. 63

Wie bereits aus unzähligen Filesharing Abmahnungen bekannt, wird dem Internetanschlussinhaber eine Urheberechtsverletzung über eine Internettauschbörse vorgeworfen. Das Musikwerk soll anderen Nutzern angeboten worden sein.

Im Abmahnschreiben wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 389,50 € gefordert. Der Abgeltungsbetrag setzt sich aus einem pauschalen Lizenzschadensersatz sowie Kosten der Rechtsverfolgung zusammen.

Die Gefahr besteht darin, dass sich der abgemahnte Titel in einer Datei befindet, in der sich auch noch weitere Musikwerke befinden, die Gegenstand von Abmahnungen sein können. Auf dem Musiksampler Kontor Top Of The Clubs Vol. 63 befinden sich weitere Musikwerke, für die bereits in der Vergangenheit Abmahnungen ausgesprochen wurden.

Im Sinne einer Risiko- und Schadensminimierung besteht die Möglichkeit der Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen. Im Falle der rechtzeitigen Abgabe der Unterlassungserklärungen, d.h. vor Ausspruch einer Abmahnung, besteht kein Anspruch auf Erstattung von Rechtsverfolgungskosten. Da somit nur noch ein Lizenzschadensanspruch im Fall der Täterhaftung zu leisten wäre, stellt dies eine erhebliche Verbesserung der Ausgangsposition dar.

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben 

    Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

    Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

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15Aug/140

Zahlreiche Abmahnungen der Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA

In der 32. und 33. Kalenderwoche sind uns zahlreiche Abmahnungen der Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA durch Mandanten vorgelegt worden. Die Abmahnungen wurden - wie in der Vergangenheit auch - durch die Kanzlei Becker & Haumann aus Dortmund ausgesprochen. Gegenstand der Abmahnungen war der Vorwurf des nicht autorisierten Ticketverkaufs, d.h. des Verkaufs zu überhöhten Preisen auf dem Onlinemarktportal eBay. Daneben wir den Adressaten der Abmahnung regelmäßig vorgeworfen, dass sie nicht die AGB von Borussia Dortmund bei der Weitergabe an Dritte mit in den Vertrag einbezogen haben.

Neben der Forderung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung werden in den uns vorliegenden Abmahnungen Pauschalbeträge zwischen 250, 00 - 450, 00 € gefordert.

Es besteht Verteidigungsspielraum, da die Rechtslage nach unserer Auffassung nicht klar ist. Wir beraten und vertreten Sie im Falle des Erhalts einer Abmahnung gern.

 

15Aug/140

Markenrechtliche Abmahnung der Borussia VFL Mönchengladbach GmbH durch die Rechtsanwälte Grub, Frank, Bahmann, Schickhardt, Englert Rechtsanwaltsgesellschaft vom 08.08.2014

Eine aktuelle markenrechtliche Abmahnung der Borussia VFL Mönchengladbach GmbH wurde uns nunmehr vorgelegt. Die Abmahnung datiert vom 08.08.2014.

Unserem Mandanten, bei dem es sich um einen gewerblichen eBay Händler handelt, wird vorgeworfen, Aufkleber und Schlüsselanhänger mit dem Markenlogo der Borussia VFL Mönchengladbach GmbH angeboten zu haben, wobei es sich bei den Angeboten um Plagiate gehandelt haben soll.

In der Abmahnung werden einerseits Unterlassungs-,  Auskunfts- sowie auch Kostenerstattung und Schadensersatz nach den markenrechtlichen Vorschriften gefordert.   

Als Streitwert für die Angelegenheit wird ein solcher in Höhe von 50.000, 00 € angesetzt, was zu zahlende Anwaltskosten in Höhe von 1764, 40 € entspricht. Ferner wird selbstverständlich die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert.

Wir raten davon ab, die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, da diese einerseits eine hohe Vertragsstrafe für den Fall der Zuwiderhandlung enthält, den sog. Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs sowie nach unserer Auffassung dergestalt formuliert ist, dass im Falle der Unterzeichnung dem Adressaten per se verboten würde, Fanartikel zu veräußern.

Soweit es sich jedoch um Originalartikel handelt, tritt der sog. Fall der Markenerschöpfung nach § 23 MarkenG ein, der besagt, dass es einem Dritten vom Markeninhaber nicht untersagt werden kann, Originalartikel zu veräußern, soweit diese durch den Markeninhaber selber in den Verkehr gebracht worden sind.

Wie Sie sehen, bietet es sich im Falle des Erhaltes einer markenrechtlichen Abmahnung stets an, die Ansprüche sowie insbesondere die vorformulierte Unterlassungserklärung prüfen zu lassen. Wir stehen ihnen hierzu zur Verfügung und haben bereits tausende Mandanten gegen Abmahnungen aus dem Bereich des Wettbewerbsrechts, des Markenrechts sowie des Urheberrechtes bundesweit verteidigt und vertreten.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung  aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

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