Heidicker Abmahnblog

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6Aug/140

Neue Abmahnung der Kanzlei Becker & Haumann im Auftrag der SV Werder Bremen GmbH & Co. KG aA vom 05.08.2014

Unserer Kanzlei liegt eine neue Abmahnung der Kanzlei Becker & Haumann im Auftrag der SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA zur rechtlichen Überprüfung vor.

In der Abmahnung wird dem Adressaten vorgeworfen, er habe Karten für mehrere Bundesliga- Heimspiele des SV Werder Bremen entgegen der in den Vertrag einbezogenen ATGB über die Internethandelsplattform eBay veräußert.

In der Vergangenheit wurden uns bereits vergleichbare Abmahnungen der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA und Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt.

Gemäß Ziffer 9.2. der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) sei eine private Weitergabe zu einem höheren Preis als dem Originalpreis unzulässig.

Von einer Weitergabe zu überhöhten Preisen wird im Falle des Anbietens zu einem Preis von mehr als 15% zum Originalpreis gemäß Ziffer 9.2. der ATGB ausgegangen.

Zusätzlich wird in der Abmahnung eine Urheberrechtsverletzung durch Abbildung des Stadionsitzplanes geltend gemacht.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrages in Höhe von 500, 00 € verlangt.

Verstoß gegen ATGB?

Es ist zweifelhaft, ob die zugrunde gelegten ATGB in der vorliegenden Form einer rechtlichen Überprüfung überhaupt Stand halten. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund höchstrichterlicher Rechtsprechung zum Thema der privaten Weitergabe von Tickets.

Ob in der Sache ein Verstoß gegen die ATGB vorliegt bedarf einer Einzelfallprüfung. So ist uns aus diversen anderen Fällen bekannt, dass häufig Karten mehrfach eingestellt wurden und es nicht in jedem Fall zu einem Verkauf kommt. Dieser Umstand ist von großer Bedeutung hinsichtlich der Schadenshöhe.

Unterlassungserklärung ?

Hinweis:

Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung in dieser Form ungeprüft! Denn diese Erklärung kann als Schuldanerkenntnis gewertet werden, wodurch bereits im Vorfeld mögliche Einwendungen gegen den Vorwurf abgeschnitten werden.

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

-          Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien

-          Persönliche und enge Beratung und Betreuung

-          Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

-          Bundesweite Vertretung

-          Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

 

5Aug/140

Aktuelle Abmahnung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian vom 29.07.2014 im Auftrag der DigiRights Administration GmbH an den Musikalbum „Kontor Top of the Clubs Vol. 63“ Forderung: 2400,00 €

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH

Abgemahnte Werke:  „Kontor Top of the Clubs Vol. 63“

Geforderter Betrag: 2400,00 €;

Folgeabmahngefahr: gegeben; es drohen Folgeabmahnungen weitere Rechteinhaber der einzelnen Musikwerke

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Sebastian aus Berlin erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

 

 

5Aug/140

Abmahnung der Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart vom 31.07.2014 wegen des Vorwurfs des gewerblichen Handels auf eBay, obwohl privates Handeln vorgegeben wird

Uns wurde eine aktuelle Abmahnung der Wettbewerbszentrale Stuttgart vorgelegt, in der unserer Mandantschaft vorgeworfen wird, sie handele gewerblich, obwohl durch unsere Mandantschaft ein privater eBay Account zum Verkauf und Einkauf verwendet wird.

Gerügt wird einerseits, dass in dem Account gegen die Vorschriften des § 5 TMG, d.h. die Impressumspflicht, verstoßen wird.

Auch wird gerügt, dass es an einer Belehrung über das erforderliche Widerrufsrecht fehle.

Soweit tatsächlich ein gewerbliches Handelns angenommen werden kann, hat der Account – Inhaber auf eBay die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich Impressumspflicht sowie der Belehrung über das Widerrufsrecht selbstverständlich einzuhalten. Auch weitere gesetzliche Verpflichtungen kommen dazu.

Doch ab wann liegt gewerbliches Handelns auf eBay oder auch auf anderen ähnlichen Onlinemarktportalen vor?

Die Antwort lautet: Schneller als man denkt!

Vielfach machen wir in unserer Beratungspraxis die Beobachtung, dass viele auf eBay Tätige die Frage nach ihrer gewerblichen Eigenschaft falsch einschätzen. So hören wir oft das Argument, man habe ja kein Gewerbe angemeldet, so dass man in diesem Fall auch nicht gewerblich handelt. Häufig ist auch zu hören, man betreibe den Verkauf nur als Hobby, um sich möglicherweise etwas Kleines dazu zu verdienen.

Die Frage, ob gewerbliches Handeln vorliegt, bemisst sich jedoch nicht nach der eigen subjektiven Einschätzung, sondern nach rein objektiven Kriterien. Die Rechtsprechung hat hierzu in den letzten Jahren eine Indizienliste herausgearbeitet. Entscheidend ist immer eine Einzelfallbetrachtung, die sich im Wesentlichen nach folgenden Kriterien richtet:

  • Wieviele Verkäufe finden innerhalb welchen Zeitraumes statt?
  • Werden Neuwaren häufig verkauft?
  • Werden diese Neuwaren möglicherweise eigens zum Verkauf selber hergestellt?
  • Handelt es sich um gleichartige Artikel
  • Wie gestaltet sich die Artikelbeschreibung? Ist diese professionell? Werden Ergänzungen oder Zusatzprodukte zum eigentlichen Angebot feilgehalten?

Die Rechtsprechung ist in den letzten Jahren hierzu strenger geworden. So können beispielsweise schon einige wenige Verkäufe bei Vorliegen anderer Artikel für die Gewerblichkeit sprechen.

Wir als spezialisierte Anwälte sehen nahezu sofort, ob ein eBay Account als gewerblich oder noch als privat eingestuft wird. Sollten Sie selber Zweifel haben, lassen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse unbedingt vor Erhalt einer Abmahnung beraten.

Haben Sie jedoch bereits eine Abmahnung erhalten, sollte diese genau geprüft werden. Uns lagen in der Vergangenheit nicht selten Abmahnungen vor, bei denen wir zu dem Ergebnis gelangt sind, dass der Vorwurf nicht aufrechtzuerhalten ist.

Sollten Sie möglicherweise Mitbewerber haben, die unter dem Deckmantel des Privaten gewerblich handeln, stehen wir Ihnen auch in diesem Fall professionell zur Seite. Wir wissen nämlich von vielen eBay Händlern, die wir vertreten und beraten haben, dass der vermeintlich privat Handelnde als besonders geschäftsschädigend angesehen wird. Der Grund liegt auf der Hand:

  • Er gewährt kein Widerrufsrecht
  • Er schließt die Gewährleistungsrechte aus
  • Er zahlt als Privater durchaus weniger Gebühren bei entsprechenden Portalen

Sollten Sie eine Verteidigung gegen eine solche Abmahnung oder auch die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen in diesem Bereich wünschen, stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung auf diesem Gebiet zur Seite.

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung  aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

 

 

 

 

31Jul/140

Neue Abmahnung der Kanzlei APW Rechtsanwälte & Notar im Auftrag der Elite Film AG vom 28.07.2014 an dem Filmwerk „Blackthorn“

Am 30.07.2014 erreichte unsere Kanzlei eine Abmahnung der Kanzlei APW Rechtsanwälte & Notar im Auftrag der Elite Film AG zur rechtlichen Überprüfung. Dem Adressaten der Abmahnung wird eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Blackthorn“, an dem die Elite Film AG die Rechte innehat, vorgeworfen.

Folgendes wird gefordert:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Abgeltungsbetrag in Höhe von 530,00€

Der Abmahnung liegt zudem eine Aufstellung der vermeintlichen „wahren“ Kosten bzgl. der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung zugrunde.

Auffällig ist insbesondere die angeführte Höhe des Lizenzschadensersatzes. So wird ein Betrag in Höhe von 2.000,00€ angesetzt. Ein Lizenzschadensersatz in dieser Höhe ist unserer Auffassung nach als völlig überhöht zu qualifizieren. Nach einschlägiger Rechtsprechung werden deutlich geringere Schadensersatzbeträge als angemessen angesehen.

Hinweis:

In keinem Fall sollte die anliegende vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnet werden. Unserer Rechtsauffassung kann die Unterlassungserklärung als Schuldanerkenntnis ausgelegt werden. Dies hätte zur Konsequenz, dass Sie sich mit Unterzeichnung bereits sämtliche Einwendungen gegen den Vorwurf zu Beginn abschneiden.

Darüber hinaus sollte nicht dem Ratschlag aus einschlägigen Internetforen gefolgt werden, die anraten, diese Art von Abmahnung zu ignorieren.

Entscheidend ist die Frage, ob die grundsätzliche Vermutung der Täterhaftung des Anschlussinhabers entkräftet werden kann. Hierzu bestehen nach aktueller Rechtsprechung verschiedene Fallkonstellationen.

Demnach kann die Strategie von einer konsequenten Zurückweisung bis zur vergleichsweisen Beilegung der Angelegenheit, d. h. einer Reduzierung des geltend gemachten Betrages reichen.

Wie Sie sehen, gibt es viele Punkte, die im Falle einer Filesharingverteidigung zu beachten sind. Wenden Sie sich daher an einen auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen, dem die Filesharingproblematik vertraut ist.

Es lassen sich in nahezu jedem Fall gute Ergebnisse erzielen, die Ihnen vor allen Dingen die nötige Rechtssicherheit bringen werden. Verzweifeln Sie auf keinen Fall, sondern suchen Sie fachkundige Hilfe.

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen  beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid oder Klage durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

    Ihr Vorteil:

 

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

 

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

31Jul/140

Abmahnung der Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH durch die Kanzlei Loschelder und Leisenberg wegen Verstößen gegen das Elektrogesetz

Uns liegt derzeit eine Abmahnung der Kanzlei Loschelder und Leisenberg im Auftrag der Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH vom 15.07.2014 vor.

Gerügt werden Verstöße gegen das Elektrogesetz. Bei der Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH handele es sich ausweislich der Abmahnung  um ein Gemeinschaftsunternehmen der führenden Hersteller von Beleuchtungskörpern, welche die bundesweite einheitliche Produktrücknahme für Altlampen organisiert.

Es wird in der Abmahnung unter Hinweis auf das Elektrogesetz gerügt, dass unsere Mandantin Lampen n den Verkehr gebracht hat, ohne dass hierauf eine bei der Stiftung EAR ordnungsgemäß registrierte Marke aufgebracht ist. Ferner sei nicht ersichtlich, dass die in den Verkehr gebrachten Lampen eine dauerhafte Kennzeichnung tragen, die den Hersteller oder den Importeur ausweisen.

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Auskunft, von wem die Lampen bezogen wurden.

Wir raten besonders in diesem Fall davon ab, die beigefügte Unterlassungserklärung in der beiliegenden Form zu unterzeichnen, da diese eine vorformulierte Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung in Höhe von 5100, 00 € enthält. Diese sollte im Falle des Vorliegens des Verstoßes durch einen auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Anwalt modifiziert abgegeben werden.

Ferner sollte im Rahmen der Beratung, insbesondere bei größeren Unternehmen, dahingehend beraten werden, ob es nicht durchaus Sinn macht auch bei einer berechtigten Abmahnung auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung zu verzichten und es auf eine einstweilige Verfügung ankommen zu lassen. Etwaige Vorteile und Nachteile einer solchen Vorgehensweise erläutern wir Ihnen gerne.

Gerade das ElektroG ist für den juristischen Laien schwer zu greifen und zu verstehen. Spezialisierte Hilfe ist in diesem Fall daher unbedingt angezeigt.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung  aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

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30Jul/140

Abmahnung Waldorf Frommer vom 14.07.2014 an dem Filmwerk „Der Hobbit: Smaugs Einöde (Film)“ im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: Warner Bros. Entertainment GmbH

Abgemahntes Werk:  „Der Hobbit: Smaugs Einöde (Film)“

Geforderter Betrag: 815,00 €;


Wir haben bereits hunderte Mandanten gegen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer vertreten. Im ersten Schritt muss zunächst überprüft werden, inwieweit der vorgeworfene Verstoß in der Sache zutrifft. Dies kann jedoch nur dann sicher beurteilt werden, soweit der beratende Rechtsanwalt die Rechtsprechung im Bereich des Filesharing genau kennt und auf diese Materie spezialisiert ist.

Als Vorabtipp gilt es, auf jeden Fall die Ruhe zu bewahren, jedoch hierbei nicht untätig zu sein. Unterschreiben Sie keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung  aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

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30Jul/140

Neue Abmahnung der Kanzlei Fareds im Auftrag der Track by Track Records UG an dem Musikwerk: „Michael Mind Project – Show Me Love“ vom 11.07.2014 auf Kontor Top of the Clubs Vol. 62

Das Musikwerk soll, als Bestandteil der Datei namens „Kontor Top of the Clubs Vol. 62“, über eine Internettauschbörse anderen Nutzern angeboten worden sein.

Zusätzlich zu der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 389,50 € gefordert. Dieser setzt sich aus Rechtsanwaltskosten sowie einem pauschalen Lizenzschadensersatz zusammen.

 

Folgeabmahngefahr?

Die Frage der Strategie hängt nicht zuletzt auch davon ab, inwieweit weitere Abmahnungen drohen. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn sich das abgemahnte Lied in einem sog. einem Musiksampler befindet. Auch wenn dies häufig im Internet so zu lesen ist, besteht die Gefahr selbstverständlich nicht. Jedoch können bei falscher Reaktionsweise durchaus weitere Abmahnungen erfolgen, die jedoch nicht über den zweistelligen Bereich hinausgehen dürften. Ob hier mit sog. vorbeugenden Unterlassungserklärungen gearbeitet werden sollte, ist eine Frage des Einzelfalles. Hierzu divergieren die Stimmen derzeit gewaltiger denn je.

In vielen Fällen kommt es sodann dazu, dass die erste Abmahnung lediglich der Anfang einer Serie von Abmahnungen ist. So dürften nach unserer Erfahrung die Quote und die Gefahr von Folgeabmahnungen in Fällen solcher Art bei geschätzten über 50 % liegen.

Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Gefahr von Folgeabmahnungen einzudämmen bzw. die Verteidigung so zu gestalten, dass das Risiko sowie der finanzielle Schaden des Abmahnadressaten so gering wie möglich gehalten werden.

Zudem gilt es nicht dem Irrglauben zu verfallen, dass ein Ignorieren der Angelegenheit die Lösung des Problems ist.

Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass Sie sich von einem im Urheberrecht spezialisierten Anwalt beraten lassen.

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

     

    Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

    Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
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Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

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28Jul/140

Abmahnung des Herrn Maik Lodes wegen fehlerhafter und veralteter Widerrufsbelehrung auf eBay durch die Kanzlei Christoph & Kollegen vom 16.07.2014

Uns wurde eine Abmahnung des Herrn Maik Lodes vorgelegt, in der dieser durch die Anwaltskanzlei Christoph & Kollegen rügen lässt, dass unser Mandant mit einer veralteten Widerrufsbelehrung wirbt und hierbei insbesondere nicht das seit dem 13.06.2014 geltende Recht einhält.

Ausweislich des Abmahnschreibens vom 16.07.2014 betreibt Herr Lodes unter dem Namen ml-versandhandel14 ebenfalls einen eBay Shop.

Abmahnungen wegen veralteten Widerrufsbelehrungen, insbesonderer wegen der Nichteinhaltung der Reform vom 13.06.2014 häufen sich.

In der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert sowie die Zahlung von Abmahnkosten aus einem Streitwert in Höhe von 10.000,00 €, mithin 745, 40 € inkl. Auslagenpauschale.

Es empfiehlt sich immer bei dem Erhalt einer Abmahnung aus dem Wettbewerbsrecht diese durch einen spezialisierten Kollegen vornehmen zu lassen. Insbesondere das Ignorieren der Abmahnung kann beispielsweise zum Erlass einer einstweiligen Verfügung führen, welche erhebliche Kosten nach sich zieht.

 

Neben der Verteidigung gegen die Abmahnung sollte selbstredend der eigene Onlineauftritt einer intensiven Überprüfung im Hinblick auf die dort vorgehaltenen Rechtstexte unterzogen werden. Auch hierfür stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Wir haben bereits einer dreistelligen Anzahl von Onlinehändlern aus ganz Deutschland dabei geholfen, die Rechtstexte ihrer Onlineauftritte rechtssicher zu gestalten.

 

Gerne sind wir auch Ihnen dabei behilflich.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

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  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
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22Jul/140

Abmahnung des Herrn Daniel Grigat wegen Werbung mit Garantie auf eBay durch die Kanzlei Dr. Harald Schneider vom 19.07.2014

Uns wurde am 22.07.2014 eine Abmahnung des Herrn Daniel Grigat vorgelegt, in der dieser durch die Anwaltskanzlei Dr. Harald Schneider rügen lässt, dass ein weiterer auf eBay tätiger Händler mit Garantien wirbt, ohne anzugeben, was die genauen Garantiebedingungen sind.

Es handelt sich hier um einen Abmahnklassiker im Wettbewerbsrecht.

Bis zum 13.06.2014 galt dieses „Werbeverbot“ lediglich für Angebote auf eBay, d. h. für solche Konstellationen, in denen der Käufer durch die Bestätigung des Buttons Kaufen den Vertrag verbindlich mit dem Verkäufer schließt. Seit der Reform im Juni diesen Jahres gilt dies auch für die Fälle der bloßen invitatio ad offerendum, d.h. auch bei der Bewerbung von Garantien im Onlineshop. Hier kommt der Vertrag erst durch die gesonderte Annahme des Verkäufers zustande.

In der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert sowie die Zahlung von Abmahnkosten aus einem Streitwert in Höhe von 10.000,00 €, mithin 745, 40 € inkl. Auslagenpauschale.

Es empfiehlt sich immer bei dem Erhalt einer Abmahnung aus dem Wettbewerbsrecht diese durch einen spezialisierten K Wir raten an gerade in diesem Fall eine spezialisierte anwaltliche Beratung hinzuzuziehen. Insbesondere das Ignorieren der Abmahnung kann beispielsweise zum Erlass einer einstweiligen Verfügung führen, welche erhebliche Kosten nach sich zieht.

 

Neben der Verteidigung gegen die Abmahnung sollte selbstredend der eigene Onlineauftritt einer intensiven Überprüfung im Hinblick auf die dort vorgehaltenen Rechtstexte unterzogen werden. Auch hierfür stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

 

Denn vor Abgabe einer Unterlassungserklärung muss unbedingt sichergestellt werden, dass die gerügten Verstöße, soweit diese zutreffen, fachgerecht abgestellt werden, da ansonsten mit der Geltendmachung einer Vertragsstrafe gerechnet werden muss.

 

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung  aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

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21Jul/140

Weitere Abmahnung der Kanzlei .rka Rechtsanwälte iAd der Koch Media GmbH vom 17.07.2014 an dem PC-Spielwerk „Saints Row 3“ FORDERUNG: 1.000,00€

Unserer Kanzlei liegt eine Abmahnung der Kanzlei .rka Rechtsanwälte iAd der Koch Media GmbH zur Bearbeitung vor.

Der Abmahnung liegt der Vorwurf einer Urheberechtsverletzung an dem PC-Spielwerk „Saints Row 3“ durch öffentliches Zugänglichmachen im Rahmen einer Internettauschbörse zugrunde.

Machen Sie nicht bereits zu Anfang gravierende Fehler!

Unterzeichnen Sie nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft! Bei dieser Unterlassungserklärung handelt es sich unserer Auffassung nach um ein Schuldanerkenntnis, wodurch Sie sich bereits zu Beginn sämtliche Einwendungen gegen den Vorwurf abschneiden.

Dies heißt jedoch nicht gleichzeitig, dass grundsätzlich keine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte. Dies sollte nach Prüfung des Einzelfalls in abgeänderter Form geschehen.

Wichtig ist zudem, dass erfahrungsgemäß das Ignorieren solcher Abmahnungen kostspielige Konsequenzen nach sich ziehen können. Denn unserer Kanzlei sind bereits Klageverfahren der Kanzlei rka. Rechtsanwälte bekannt, welche im Auftrage der Koch Media GmbH geführt wurden.

Für die Verteidigung ist entscheidend, ob der vorgeworfene Verstoß in dieser Form zutrifft. Diesbezüglich wird zu klären sein, ob der vermeintliche Verstoß durch den Anschlussinhaber selbst, einen bekannten oder unbekannten Dritten begangen worden sein könnte, oder ob der Vorwurf gänzlich ausgeschlossen werden kann. Je nach Einzelfall werden sich sodann unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben, die zusammen mit dem beratenden Anwalt geklärt und besprochen werden sollten.

Abgeltungsbetrag 1.000,00€?:

Es wird ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 1.000,00€ gefordert. Der georderte Abgeltungsbetrag in Höhe von 1.000,00€ ist unserer Auffassung nach als überhöht zu qualifizieren. Während in der Abmahnung zwar konsequent und richtig die Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert von 1.000,00€ gemäß § 97a Abs. 2 UhrG berechnet werden, so sind die Ausführungen zu den Kosten, welche der Täter der Rechtsverletzung  zu tragen habe nach der neuen Gesetzeslage im Sinne der Aufschlüsselung der geltend gemachten Zahlungsansprüche in Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche durchaus zweifelhaft.

 

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen  beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

     

    Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

    Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

 


Tipp: Besuchen Sie auch unsere Kanzlei unter www.kanzlei-heidicker.de oder unseren neuen Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.