Heidicker Abmahnblog
10Sep/140

Abmahnung Maik Lodes durch die Rechtsanwälte Dr. Zacharias, Predeek & Partner GbR – fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei eBay

Unserer Kanzlei wurde am 08.09.2014 eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Maik Lodes vorgelegt. Gegenstand der Abmahnung ist eine bei unserer Mandantschaft gerügte fehlerhafte Widerrufsbelehrung.

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Kosten der Rechtsverfolgung aus einem Streitwert in Höhe von 10.000, 00 €, mithin 745, 40 €.

Die Abmahnung sollte unbedingt auf die nötigen im Wettbewerbsrecht einzuhaltenden Voraussetzungen geprüft werden. Auffällig ist, dass Herr Maik Lodes erst kürzlich Abmahnungen durch eine andere Kanzlei hat aussprechen lassen, wovon wir ebenfalls Kenntnis hatten.

Keinesfalls sollte jedoch die Abmahnung ignoriert werden, da in diesem Fall die Beantragung von einstweiligen Verfügungen drohen könnte.

 

Neben der Verteidigung gegen die Abmahnung sollte selbstredend der eigene Onlineauftritt einer intensiven Überprüfung im Hinblick auf die dort vorgehaltenen Rechtstexte unterzogen werden. Auch hierfür stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

 

Vor Abgabe einer Unterlassungserklärung muss unbedingt sichergestellt sein, dass die gerügten Verstöße fachgerecht abgestellt werden. Ansonsten drohen erhebliche Vertragsstrafen. Ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte, ist jedoch immer eine Frage des Einzelfalles und hängt von vielerlei Umständen auf Seiten des Abmahners sowie insbesondere auch des eigenen Mandanten ab. Wir beraten Sie diesbezüglich in alle Richtungen.

 

Das Wettbewerbsrecht hat viele Tücken, die sie im Regelfall nur mit einem spezialisierten Anwalt erfolgreich meistern können. Wir erfahren dies in unserer täglichen Praxis immer wieder. Lassen Sie sich daher auf keinerlei Experimente ein, sondern suchen Sie sich fachkundigen Rat eines Spezialisten.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung  aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

 

 

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