Heidicker Abmahnblog
23Sep/140

Filesharing-Abmahnung der Kanzlei .rka Rechtsanwälte iAd der Koch Media GmbH vom 18.09.2014 an dem PC-Spielwerk „Hitman- Absolution“ FORDERUNG: 800,00€

Bereits in der Vergangaheit haben wir über Abmahnungen der Kanzlei .rka Rechtsanwälte im Auftage der Koch Media GmbH berichtet. Nun liegt uns ein weiteres Abmahnschreiben vor.

In dem Abmahnschreiben wird eine Urheberechtsverletzung an dem Computerspiel „Hitman- Absolution“ im Rahmen eines P2P- Netzwerkes (Internettauschbörse) vorgeworfen.

Zunächst wird in der Abmahnung ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht. Hierzu wird eine vorformulierte Unterlassungserklärung mitübersandt.

Unterzeichnen Sie keinesfalls die vorformulierte Unterlassungserklärung, ohne diese durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüft haben zu lassen!

Neben dem Unterlassungsanspruch wird eine pauschalisierter Abgeltungsbetrag in Höhe von 800,00€ gefordert. Dieser setzt sich aus den Kosten der Inanspruchnahme der .rka Rechtsanwälte, sowie einem Lizenschadensersatz zusammen. Wir sind der Ansicht, dass der geforderte Abgeltungsbetrag nicht als angemessen angesehen werden kann.

Wann hafte ich als Anschlussinhabers?

Ob den Anschlussinhaber die Haftung trifft hängt von verschiedenen Konstellationen ab. Auch hierzu sollten Sie sich durch einen spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen.

Beispielskonstellation:

Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 8. Januar 2014 - I ZR 169/12 – BearShare) hat eine Störerhaftung der Eltern für Handlungen der volljährigen Kinder ebenfalls abgelehnt. In der veröffentlichten Pressemitteilung 5/14 vom 08.012014 heißt es:

 

„Bei der Überlassung eines Internetanschlusses an volljährige Familienangehörige ist zu berücksichtigen, dass die Überlassung durch den Anschlussinhaber auf familiärer Verbundenheit beruht und Volljährige für ihre Handlungen selbst verantwortlich sind. Im Blick auf das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Familienangehörigen und die Eigenverantwortung von Volljährigen darf der Anschlussinhaber einem volljährigen Familienangehörigen seinen Internetanschluss überlassen, ohne diesen belehren oder überwachen zu müssen; erst wenn der Anschlussinhaber - etwa aufgrund einer Abmahnung - konkreten Anlass für die Befürchtung hat, dass der volljährige Familienangehörige den Internetanschluss für Rechtsverletzungen missbraucht, hat er die zur Verhinderung von Rechtsverletzungen erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.“

 

 

  • Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

 

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

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