Heidicker Abmahnblog
5Sep/140

Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. vom 2.9.2014

Dem Adressaten der uns zur Bearbeitung vorliegenden wettbewerbsrechtlichen Abmahnung des Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. vom 2.9.2014 werden folgende Wettbewerbsverstöße im Rahmen von Angeboten über die Internethandelsplattform eBay vorgeworfen:

  1. Fehlen von Garantiebestimmungen gemäß § 477 BGB
  2. Unwirksame AGB Klauseln
  3. Fehlende Informationspflichten gemäß Art. 246c Nr. EGBGB

Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert sowie pauschale Kosten in Höhe von 243, 95 €

NICHT IGNORIEREN!

Vor dem Hintergrund, dass erfahrungsgemäß der Erlass einer kostenträchtigen Einstweiligen Verfügung droht, sollten Sie die Abmahnung keinesfalls einfach ignorieren.

Gleichfalls raten wir jedoch davon ab die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Hierdurch schneiden Sie sich im Wege eines Schuldanerkenntnisses sämtliche Einwendungen gegen die Vorwürfe ab.

Vor Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung muss zudem sichergestellt sein, dass sämtliche Verstöße abgestellt wurden, da ansonsten erhebliche Vertragsstrafen drohen.

Gegebenenfalls müssten die Rechtstexte im Onlineauftritt korrigiert oder ergänzt werden.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

-          Spezialisierte Beratung  aufgrund einschlägiger Erfahrung

-          Persönliche und enge Beratung und Betreuung

-          Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

-          Bundesweite Vertretung

-          Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

 

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