Heidicker Abmahnblog
28Aug/140

Abmahnung der Kanzlei WeSaveYourCopyrights im Auftrag der Zooland GmbH an dem Musikwerk: „One In A Million/ R.I.O. feat. U- Jean“ vom 26.08.2014 auf Deutsche TOP 100 (14-August-2014)

Aufgrund des Vorwurfes einer vermeintlichen Urheberechtsverletzung an dem Musikwerk „One In A Million/ R.I.O. feat. U- Jean““ durch das öffentliche Zugänglichmachen im Rahmen einer Internettauschbörse, wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung von den Anschlussinhabern ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 450,00 € gefordert.

Der anzusetzende Schadensersatz wird mit einem Mindestbetrag von 300,00€ angegeben. Während in der Abmahnung die Rechtsverfolgungskosten auf einen Gegenstandswert von 1.300,00€ mithin 169,50€ beziffert werden.

Die vorformulierte Unterlassungserklärung stellt unserer Ansicht nach ein Schuldanerkenntnis dar und sollte niemals ungeprüft unterzeichnet werden!

Folgeabmahnungsgefahr „Deutsche TOP 100“- Vorbeugende Unterlassungserklärungen?:

Da sich auf dem Chartcontainer „Deutsche TOP 100 (14-August-2014)“ weitere urheberrechtlich geschützte Musikwerke befinden, besteht die akute Gefahr von Folgeabmahnungen. In vielen Fällen ist die erste Abmahnung lediglich der Anfang einer Serie von Abmahnungen ist. So dürften nach unserer Erfahrung die Quote und die Gefahr von Folgeabmahnungen in Fällen solcher Art bei geschätzten über 50 % liegen.

Um die Gefahr von Folgeabmahnungen einzudämmen bzw. die Verteidigung so zu gestalten, dass das Risiko sowie der finanzielle Schaden des Abmahnadressaten so gering wie möglich gehalten werden.

Wir weisen jedoch darauf hin, dass die Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen kein Allheilmittel ist. Diese sind im Falle einer Täterhaftung nicht geeignet den Lizenzschadensersatzanspruch zu Fall zu bringen.

Sofern der Vorwurf nicht ausgeräumt werden kann, besteht erfahrungsgemäß die Möglichkeit einer vergleichsweisen außergerichtlichen Erledigung im Rahmen einer Kostenreduzierung.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid oder Klage durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

-          Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien

-          Persönliche und enge Beratung und Betreuung

-          Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

-          Bundesweite Vertretung

-          Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

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