Heidicker Abmahnblog
15Aug/140

Markenrechtliche Abmahnung der Borussia VFL Mönchengladbach GmbH durch die Rechtsanwälte Grub, Frank, Bahmann, Schickhardt, Englert Rechtsanwaltsgesellschaft vom 08.08.2014

Eine aktuelle markenrechtliche Abmahnung der Borussia VFL Mönchengladbach GmbH wurde uns nunmehr vorgelegt. Die Abmahnung datiert vom 08.08.2014.

Unserem Mandanten, bei dem es sich um einen gewerblichen eBay Händler handelt, wird vorgeworfen, Aufkleber und Schlüsselanhänger mit dem Markenlogo der Borussia VFL Mönchengladbach GmbH angeboten zu haben, wobei es sich bei den Angeboten um Plagiate gehandelt haben soll.

In der Abmahnung werden einerseits Unterlassungs-,  Auskunfts- sowie auch Kostenerstattung und Schadensersatz nach den markenrechtlichen Vorschriften gefordert.   

Als Streitwert für die Angelegenheit wird ein solcher in Höhe von 50.000, 00 € angesetzt, was zu zahlende Anwaltskosten in Höhe von 1764, 40 € entspricht. Ferner wird selbstverständlich die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert.

Wir raten davon ab, die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, da diese einerseits eine hohe Vertragsstrafe für den Fall der Zuwiderhandlung enthält, den sog. Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs sowie nach unserer Auffassung dergestalt formuliert ist, dass im Falle der Unterzeichnung dem Adressaten per se verboten würde, Fanartikel zu veräußern.

Soweit es sich jedoch um Originalartikel handelt, tritt der sog. Fall der Markenerschöpfung nach § 23 MarkenG ein, der besagt, dass es einem Dritten vom Markeninhaber nicht untersagt werden kann, Originalartikel zu veräußern, soweit diese durch den Markeninhaber selber in den Verkehr gebracht worden sind.

Wie Sie sehen, bietet es sich im Falle des Erhaltes einer markenrechtlichen Abmahnung stets an, die Ansprüche sowie insbesondere die vorformulierte Unterlassungserklärung prüfen zu lassen. Wir stehen ihnen hierzu zur Verfügung und haben bereits tausende Mandanten gegen Abmahnungen aus dem Bereich des Wettbewerbsrechts, des Markenrechts sowie des Urheberrechtes bundesweit verteidigt und vertreten.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung  aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

 

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