Heidicker Abmahnblog
17Jul/140

Aktueller Mahnbescheid der Kanzlei Fareds vom 17.07.2014 im Auftrag des Herrn Christian Königseder.

Uns erreichte am 17.07.2014 wiederum eine Anfrage wegen eines aktuellen Mahnbescheides, der durch die Kanzlei Fareds im Auftrag des Herrn Christian Königseder beantragt und erlassen wurde.

In dem uns vorgelegten Mahnbescheid werden insgesamt Kosten in Höhe von 687,46 € geltend gemacht. Als Anspruchsgrund wird hierbei die „Unerlaubte Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke aus dem Repertoire des Antragssteller“ genannt. Gegenstand der Abmahnung, die im Januar 2012 ausgesprochen wurde, war hierbei ein Musikwerk.

Einmal mehr bestätigt dies, dass die Abmahnungsfälle nicht „im Sande verlaufen“, wie dies leider häufig in diversen Internetforen behauptet wird.

Allerdings bestehen auch noch im Stadium des gerichtlichen Mahnbescheidverfahrens Reaktionsmöglichkeiten und Verteidigungsoptionen.

Wichtiger denn je ist es jedoch an dieser Stelle richtig zu reagieren. Wird der Mahnbescheid ignoriert, erfolgt nach zwei Wochen der sog. Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides. Zwar besteht gegen diesen auch noch die Möglichkeit innerhalb von zwei Wochen Einspruch einzulegen, jedoch ist dieser sodann vorläufig vollstreckbar.

Es sollte daher nach Erhalt eines Mahnbescheides umgehend rechtlicher Rat eingeholt werden. In den meisten Fällen bietet sich sodann zunächst die Einlegung eines Widerspruches an. Auch dann ist es nach unserer Erfahrung noch möglich in Verhandlungen mit der Gegenseite zu treten. Jedoch sollte es soweit gar nicht erst kommen. Die Verteidigung in der Angelegenheit sollte daher bereits bei Erhalt einer Abmahnung beginnen.

Ist jedoch bereits ein Mahnbescheid in der Welt gelten folgende Verhaltensregeln:

  • Unbedingt feststellen, wann Ihnen dieser zugestellt wurde
  • Zweiwochen-Frist notieren
  • Anwaltlichen Rat (rechtzeitig) einholen
  • Ruhig bleiben

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben 

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

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