Heidicker Abmahnblog
28Jul/140

Abmahnung des Herrn Maik Lodes wegen fehlerhafter und veralteter Widerrufsbelehrung auf eBay durch die Kanzlei Christoph & Kollegen vom 16.07.2014

Uns wurde eine Abmahnung des Herrn Maik Lodes vorgelegt, in der dieser durch die Anwaltskanzlei Christoph & Kollegen rügen lässt, dass unser Mandant mit einer veralteten Widerrufsbelehrung wirbt und hierbei insbesondere nicht das seit dem 13.06.2014 geltende Recht einhält.

Ausweislich des Abmahnschreibens vom 16.07.2014 betreibt Herr Lodes unter dem Namen ml-versandhandel14 ebenfalls einen eBay Shop.

Abmahnungen wegen veralteten Widerrufsbelehrungen, insbesonderer wegen der Nichteinhaltung der Reform vom 13.06.2014 häufen sich.

In der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert sowie die Zahlung von Abmahnkosten aus einem Streitwert in Höhe von 10.000,00 €, mithin 745, 40 € inkl. Auslagenpauschale.

Es empfiehlt sich immer bei dem Erhalt einer Abmahnung aus dem Wettbewerbsrecht diese durch einen spezialisierten Kollegen vornehmen zu lassen. Insbesondere das Ignorieren der Abmahnung kann beispielsweise zum Erlass einer einstweiligen Verfügung führen, welche erhebliche Kosten nach sich zieht.

 

Neben der Verteidigung gegen die Abmahnung sollte selbstredend der eigene Onlineauftritt einer intensiven Überprüfung im Hinblick auf die dort vorgehaltenen Rechtstexte unterzogen werden. Auch hierfür stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Wir haben bereits einer dreistelligen Anzahl von Onlinehändlern aus ganz Deutschland dabei geholfen, die Rechtstexte ihrer Onlineauftritte rechtssicher zu gestalten.

 

Gerne sind wir auch Ihnen dabei behilflich.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung  aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

 

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