Heidicker Abmahnblog
21Jul/140

Weitere Abmahnung der Kanzlei .rka Rechtsanwälte iAd der Koch Media GmbH vom 17.07.2014 an dem PC-Spielwerk „Saints Row 3“ FORDERUNG: 1.000,00€

Unserer Kanzlei liegt eine Abmahnung der Kanzlei .rka Rechtsanwälte iAd der Koch Media GmbH zur Bearbeitung vor.

Der Abmahnung liegt der Vorwurf einer Urheberechtsverletzung an dem PC-Spielwerk „Saints Row 3“ durch öffentliches Zugänglichmachen im Rahmen einer Internettauschbörse zugrunde.

Machen Sie nicht bereits zu Anfang gravierende Fehler!

Unterzeichnen Sie nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft! Bei dieser Unterlassungserklärung handelt es sich unserer Auffassung nach um ein Schuldanerkenntnis, wodurch Sie sich bereits zu Beginn sämtliche Einwendungen gegen den Vorwurf abschneiden.

Dies heißt jedoch nicht gleichzeitig, dass grundsätzlich keine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte. Dies sollte nach Prüfung des Einzelfalls in abgeänderter Form geschehen.

Wichtig ist zudem, dass erfahrungsgemäß das Ignorieren solcher Abmahnungen kostspielige Konsequenzen nach sich ziehen können. Denn unserer Kanzlei sind bereits Klageverfahren der Kanzlei rka. Rechtsanwälte bekannt, welche im Auftrage der Koch Media GmbH geführt wurden.

Für die Verteidigung ist entscheidend, ob der vorgeworfene Verstoß in dieser Form zutrifft. Diesbezüglich wird zu klären sein, ob der vermeintliche Verstoß durch den Anschlussinhaber selbst, einen bekannten oder unbekannten Dritten begangen worden sein könnte, oder ob der Vorwurf gänzlich ausgeschlossen werden kann. Je nach Einzelfall werden sich sodann unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben, die zusammen mit dem beratenden Anwalt geklärt und besprochen werden sollten.

Abgeltungsbetrag 1.000,00€?:

Es wird ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 1.000,00€ gefordert. Der georderte Abgeltungsbetrag in Höhe von 1.000,00€ ist unserer Auffassung nach als überhöht zu qualifizieren. Während in der Abmahnung zwar konsequent und richtig die Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert von 1.000,00€ gemäß § 97a Abs. 2 UhrG berechnet werden, so sind die Ausführungen zu den Kosten, welche der Täter der Rechtsverletzung  zu tragen habe nach der neuen Gesetzeslage im Sinne der Aufschlüsselung der geltend gemachten Zahlungsansprüche in Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche durchaus zweifelhaft.

 

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen  beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

     

    Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

    Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

 

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