Heidicker Abmahnblog
31Jul/140

Neue Abmahnung der Kanzlei APW Rechtsanwälte & Notar im Auftrag der Elite Film AG vom 28.07.2014 an dem Filmwerk „Blackthorn“

Am 30.07.2014 erreichte unsere Kanzlei eine Abmahnung der Kanzlei APW Rechtsanwälte & Notar im Auftrag der Elite Film AG zur rechtlichen Überprüfung. Dem Adressaten der Abmahnung wird eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Blackthorn“, an dem die Elite Film AG die Rechte innehat, vorgeworfen.

Folgendes wird gefordert:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Abgeltungsbetrag in Höhe von 530,00€

Der Abmahnung liegt zudem eine Aufstellung der vermeintlichen „wahren“ Kosten bzgl. der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung zugrunde.

Auffällig ist insbesondere die angeführte Höhe des Lizenzschadensersatzes. So wird ein Betrag in Höhe von 2.000,00€ angesetzt. Ein Lizenzschadensersatz in dieser Höhe ist unserer Auffassung nach als völlig überhöht zu qualifizieren. Nach einschlägiger Rechtsprechung werden deutlich geringere Schadensersatzbeträge als angemessen angesehen.

Hinweis:

In keinem Fall sollte die anliegende vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnet werden. Unserer Rechtsauffassung kann die Unterlassungserklärung als Schuldanerkenntnis ausgelegt werden. Dies hätte zur Konsequenz, dass Sie sich mit Unterzeichnung bereits sämtliche Einwendungen gegen den Vorwurf zu Beginn abschneiden.

Darüber hinaus sollte nicht dem Ratschlag aus einschlägigen Internetforen gefolgt werden, die anraten, diese Art von Abmahnung zu ignorieren.

Entscheidend ist die Frage, ob die grundsätzliche Vermutung der Täterhaftung des Anschlussinhabers entkräftet werden kann. Hierzu bestehen nach aktueller Rechtsprechung verschiedene Fallkonstellationen.

Demnach kann die Strategie von einer konsequenten Zurückweisung bis zur vergleichsweisen Beilegung der Angelegenheit, d. h. einer Reduzierung des geltend gemachten Betrages reichen.

Wie Sie sehen, gibt es viele Punkte, die im Falle einer Filesharingverteidigung zu beachten sind. Wenden Sie sich daher an einen auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen, dem die Filesharingproblematik vertraut ist.

Es lassen sich in nahezu jedem Fall gute Ergebnisse erzielen, die Ihnen vor allen Dingen die nötige Rechtssicherheit bringen werden. Verzweifeln Sie auf keinen Fall, sondern suchen Sie fachkundige Hilfe.

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen  beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid oder Klage durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

    Ihr Vorteil:

 

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

 

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

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