Heidicker Abmahnblog
27Mrz/140

Neue Abmahnung der Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der Two Guns Distribution LLC an dem Filmwerk: „2 Guns“ vom 21.03.2014

Uns wurde eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Fareds aus Hamburg vom 21.03.2014 zur Überprüfung vorgelegt. Gegenstand des Vorwurfs ist die vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk: „2 Guns“, an dem die Two Guns Distribution LLC die Rechte innehat.

Was wird vorgeworfen?:

Das illegale Angebot des oben genannten Werkes im Rahmen der Internettauschbörse „torrent.to“.

Wird die Unterlassungserklärung in der anliegenden Form abgegeben, so könnte diese einerseits als Schuldeingeständnis gewertet werden, was zur Konsequenz hätte, dass Sie sich jede Einwendung gegen die Forderung abschneiden würden.

Kostenforderung:

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein recht hohe Schadensersatzbetrag in Höhe von 835,00 € gefordert.

Erfreulicherweise wird die Auffassung vertreten, dass der Streitwert für den Unterlassungsanspruch gemäß  § 97a Abs. 3 UrhG auf 1.000,00€ begrenzt sei.

Der in Ansatz gebrachte Schadensersatzbetrag ist unserer Auffassung nach mit einem Betrag in Höhe von 600,00€ als überhöht zu qualifizieren. Hierzu existiert einschlägige Rechtsprechung, die den Ansatz geringerer Schadensersatzbeträge als angemessen anzusehen.

Sollte der Vorwurf zutreffen, besteht unserer Erfahrung nach die Möglichkeit Vergleich unter der Bedingung einer Kostenreduzierung zu schließen.

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

    Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 


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