Heidicker Abmahnblog
7Feb/140

Abmahnung der Onlineversand Leipzig GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Mike Kretschmann, durch die Rechtsanwälte Diesel, Schmitt, Ammer wegen Wettbewerbsverstößen in Onlineangeboten wegen der Vorgabe eines Privatverkaufs auf eBay vom 03.02.2014

Wir bearbeiten derzeit u.a. eine Abmahnung der Onlineversand GmbH aus Leipzig, die auf den 03.02.2014 datiert ist.

Unserer Mandantschaft wird in dieser Abmahnung, wie bei anderen Mandanten in der Vergangenheit auch  vorgeworfen, dass sie bei eBay ihre Angebote als „privat“ deklariere, obwohl in rechtlicher Hinsicht gewerbliches Handeln gegeben sei.

Ferner wird in diesem Zusammenhang gerügt, dass daher auch nicht über das bestehende Widerrufsrechtrecht belehrt werde sowie keine Angaben zur Identität vorgehalten werden.

Neben der Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung, werden Kosten der Rechtsverfolgung in Höhe 984, 60 € zzgl. Kosten für einen durchgeführten Testkauf gefordert.

Wir haben derzeit in der Kanzlei vermehrt Anfragen wegen Abmahnungen der Onlineversand Leipzig GmbH. Auch liegt uns derzeit ein aktuelles gerichtliches Verfahren vor.

Die Abmahnungen sollten genau überprüft und unbedingt beachtet werden. Nach unserer Erfahrung mit dem Abmahner strengt dieser im Falle der Nichtzahlung oder der Nichtabgabe einer Unterlassungserklärung konsequent gerichtliche Verfahren an. Es ist daher die richtige Reaktionsweise unbedingt geboten.

Die Schwelle, ab wann gewerbliches Handeln im Onlinehandel angenommen wird, ist entgegen landläufiger Meinung recht schnell erreicht. Die Rechtsprechung setzt hierbei grundsätzlich auf Indizien, bei deren Vorliegen, gewerbliches Handeln angenommen werden kann.

Diese Indizien sind:

Anzahl der verkauften Artikel bezogen auf einen bestimmten Zeitraum

 

Verkauf von gleichartigen Waren in großer Anzahl

 

Verkauf von Neuwaren

 

Ankauf und Verkauf von Neuwaren oder Gebrauchtwaren

Liegt eine überdurchschnittlich hohe Anzahl von verkauften Artikeln für einen bestimmten Zeitraum vor, handelt es sich darüber hinaus um gleichartige Waren, welche möglicherweise noch „neu“ sind, kann bereits gewerbliches Handeln angenommen werden. Wie so häufig, ist dies jedoch eine Frage des konkreten Einzelfalles. Lassen Sie daher die Abmahnung durch einen auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Anwalt prüfen. Häufig stehen selbst bei Vorliegen des Verstoßes auch andere Verteidigungsmittel zur Verfügung.

Lassen Sie sich auf keine Experimente ein.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung, eine Hauptsacheklage wegen eines vermeintlichen Wettbewerbsverstoßes erhalten haben, ist Eile geboten. Wir stehen Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart, den Sie selbstverständlich vor einer Beauftragung unserer Kanzlei erfahren. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig und schafft Vertrauen, was nach unserer Auffassung die Basis für ein erfolgreiches Zusammenarbeiten ist. 

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

 

 

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