Heidicker Abmahnblog
17Feb/140

Neue Abmahnung der CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag des Herrn Axel Konrad vom 06.02.2014 an dem Musikwerk „Djane Housekat- Don´t u feel alright“

Rechteinhaber: Herr Axel Konrad

Abgemahntes Werk:  „Djane Housekat- Don´t u feel alright“

Von dem Adressaten der unsere Kanzlei zur rechtlichen Überprüfung vorgelegten Abmahnung wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadensersatz sowie die Erstattung der Rechtsverfolgungskosten und Rechtsanwaltskosten verlangt.

Entsprechend der neuen Gesetzeslage werden Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert in Höhe von 1.000,00€, mithin einem Betrag von 123,76€ geltend gemacht. Insgesamt werden Zahlungs- und Freistellungsansprüche inkl. Rechtsanwaltskosten in Höhe von 225,56 € angesetzt.

Darüber hinaus werden Schadensersatzansprüche für das Auskunftsverfahren und ein pauschaler Lizenzschadensersatz in Höhe von 300,00€ angesetzt.

Die hier geltend gemachte Forderung ist unserer Auffassung nach der Höhe nach bereits als unangemessen zu qualifizieren!

Beispielsweise hat das OLG Köln 200,00€ Schadensersatz pro Musiktitel in einem Filesharing-Fall als angemessen angesehen (Oberlandesgerichts Köln Urteil vom 23. März 2012, Az.6 U 67/11)

In dem Abmahnschreiben wird ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 399,00 € angeboten.

Sofern Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, ist Ihnen dringend anzuraten, sich fachkundig beraten zu lassen. Die geforderten Beträge sollten nicht ungeprüft gezahlt, die beiliegende Unterlassungserklärung keinesfalls in dieser Form abgegeben werden.

Aktuelles:

Weiteres wegweisendes Urteil: Eltern haften nicht für Filesharingaktivitäten ihrer volljährigen Kinder (BGH, Urteil vom 08.01.2014, Az I ZR 169/12 – BearShare)

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

    Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!


 

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